Antrag – Wohnen im Zukunftsthema „Soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichesMiteinander und lebenslanges Lernen“

LEITBILD „MANNHEIM 2030“
Wohnen im Zukunftsthema „Soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftliches Miteinander und lebenslanges Lernen“

Im Punkt „Zusammenhalt und gutes Wohnen im Stadtquartier“ wird die Nutzbarkeit der zu
errichtenden 12.000 Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung als  Zielbeschreibung aufgenommen:

„Zwischen 2018 und 2030 sind insgesamt 12.000 Wohnungen neu errichtet worden, davon 6.000 für Menschen mit durchschnittlichem oder unterdurchschnittlichem Einkommen. Alternative Wohnformangebote, wie etwa Mehrgenerationenhäuser und gemeinschaftliche Wohnprojekte, haben deutlich zugenommen.“

Begründung
Durch Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit und die faktische Einstellung des sozialen Wohnungsbaus ist in den letzten fast 30 Jahren ein großer Nachholbedarf an preisgünstigen Wohnungen entstanden Dieser muss bis 2030 zumindest teilweise befriedigt werden. Die Selbsttätigkeit des Marktes wird nicht zu diesem Ziel führen. Die Erwähnung alternativer Wohnformen und gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist richtig aber keineswegs ausreichend.

Antrag – Benennung des „Neckarauer Übergangs“ nach Dr. Elisabeth Selbert – einer Mutter des Grundgesetzes

FRAUEN SIND GLEICHBERECHTIGT
Benennung des „Neckarauer Übergangs“ nach Dr. Elisabeth Selbert – einer
Mutter des Grundgesetzes

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Neckarauer Übergang wird

• zur Würdigung von 70 Jahre Grundgesetz,
• zur Würdigung der „Vier Mütter des Grundgesetzes“ und
• insbesondere zur Würdigung des Einsatzes von Dr. Elisabeth Selbert für die Aufnahme der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in den Grundrechte-Artikel 3 GG „Elisabeth-Selbert-Brücke“ genannt.

Neckarauer Übergang – Bild Wikipedia – Hubert Berberich (HubiB) CC BY-SA 3.0

Begründung
Die Juristin Dr. Elisbeth Selbert (SPD) überzeugte zuerst die drei anderen „Mütter des
Grundgesetzes“ und dann die Mehrheit des Parlamentarischen Rates, dem sie angehörte, von der Notwendigkeit, die Gleichberechtigung der Frauen im Grundgesetz festzuschreiben. Ergebnis war die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Damit war erstmals in der deutschen Geschichte über die staatspolitische Gleichberechtigung hinaus (Frauenwahlrecht 1918) die zivilrechtliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen verankert.
Dies entfaltete weitreichende Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit von Frauen.
Der Neckarauer Übergang hat bisher keinen amtlichen Namen. Im Volksmund ist (und bleibt es wahrscheinlich) der „Neckarauer Übergang“. Die starke Stellung von Straßennamen des Volksmundes in Mannheim hat viele Beispiele: „Breite Straße“ für „Kurpflazstraße“. Das obere Ende der „Planken“ für „Heidelberger Straße“, sowie die „Marktstraße“, „Fressgass“ und Kunststraße“ in den Quadraten für amtlich nicht benannte Straßen aufgrund der Adressbildung durch die Quadrate-Namen. Die Dominanz nicht-amtlicher Namen sollte kein Hinderungsgrund sein, eine noch nicht offiziell mit einem Namen versehene Brücke nun zu „taufen“.
Mannheim verfügt über eine „Carlo-Schmid-Brücke“. Der Tübinger Carlo Schmid vertrat zwar den Mannheimer Bundestagswahlkreis. Vor allem aber ist er in die Geschichte als großer Europäer und als einer der Väter des Grundgesetzes eingegangen. Eine „Elisabeth-Selbert-Brücke“ würde nun auch an eine der Mütter des Grundgesetzes erinnern, welches längst überfällig ist.

Antrag – Unterrichtung des Hauptausschusses über die weiteren Planungen bezüglich des Herzogenriedparks

MANNHEIM FÜR ALLE
Unterrichtung des Hauptausschusses über die weiteren Planungen  bezüglich des Herzogenriedparks

Der Gemeinderat möge beschließen:
Nach der erfolgreichen Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung des Herzogenriedparks wird der Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung noch vor der Sommerpause von der  Stadtpark GmbH und der BUGA23 gGmbH umfassend über folgende Punkte informiert:

Stadtpark Mannheim GmbH:
a) Sanierungsprogramm 2019
b) weitere Verarbeitung der workshops: Weg zum Konzept und dessen schon absehbaren Grundbausteine
c) Vorgehensweise für die Feinplanung
d) Einschätzung, wie viel von dem Konzept über das bestehende Budget abgedeckt werden kann

Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
a) Einbindung des Herzogenriedparks als Satellit in das BUGA-Konzept
b) Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel

Begründung:
Im Sinne gelingender Bürgerbeteiligung ist es wichtig, dass der Fortgang des Projektes transparent und möglichst zeitnah dargestellt wird. Für den Gemeinderat ist es im Vorfeld der Etatberatungen wichtig, ob und ggf. in welchem Umfang Mittel
bereitgestellt werden müssten. In diesem Zusammenhang müsste allmählich auch deutlich werden, wie die BUGA23 gGmbH die Gestaltung des Satelliten  Herzogenriedpark unterstützen wird. Eine zeitliche Entzerrung zwischen diesem Projekt und der eigentlichen BUGA-Planung und –Umsetzung dürfte geraten
sein, zumal für die Nutzer*innen des Herzogenriedparks jedes Jahr und jeder Monat eines verbesserten Parkerlebens ein Gewinn ist.

PM – Mietpreis-Kappungsgrenze endlich auch in Mannheim einführen!

Nalan Erol & Thomas Trüper

DIE LINKE im Gemeinderat verlangt die Einführung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen. In einem Antrag an den Gemeinderat fordert die LINKE die Verwaltung auf, bei der Landesregierung die Aufnahme Mannheims in die Liste der Kommunen mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ zu beantragen. „Damit würde Mannheim in den Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsverordnungen kommen“, stellt Stadtrat Thomas Trüper fest. „Als die Rechtsverordnungen zu den §§ 558 Abs. 3 und 577a Abs. 2 BGB im Jahr 2015 erlassen wurden, gehörte Mannheim nicht zu den Nutznießerinnen. Der sog. Wohnungsversorgungsgrad war damals 0,36 Prozentpunkte zu hoch. Das hat sich inzwischen gewandelt – es gibt keinen ersichtlichen Hinderungsgrund mehr.“

In Kommunem mit erklärtem angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen um max. 15% statt um bisher. 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Und in Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen, haben die Mieter*innen fünf Jahre Kündigungsschutz statt bisher drei Jahre.

Der Wohnungsversorgungsgrad habe zum 31.12.2017 nur noch 95,82 % betragen, so Trüper. Damit sei die Stadt Mannheim auch nach den Kriterien der Landesregierung eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies müsse die Verwaltung nun offiziell feststellen lassen.

„Die beiden mieterfreundlichen Maßnahmen bringen natürlich nicht die Lösung der gegenwärtigen Probleme“, ist sich Trüper bewusst, „aber sie brächten eine Entlastung. Das ist jeder Mühe wert“.

Antrag – MAUS weiterentwickeln – Projektstatus von MAUS beenden

Antrag zur Sitzung des Bildungsausschuss am 14.3.2019
MAUS weiterentwickeln – Projektstatus von MAUS beenden

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Koordinationsstelle von MAUS wird von einer halben Stelle auf eine ganze Stelle aufgestockt und entfristet. Die Pauschale für den Verwaltungsaufwand bei den Bildungspartnern wird aufgestockt. Die Ausschreibung soll zukünftig für 4 und nicht wie bislang für 2 Jahre vorgenommen werden. Die Verwaltung stellt dar, wie auch die Ganztagsschulen (Kerschensteiner Gemeinschaftsschule, Bertha-Hirschschule) unter Berücksichtigung der finanziellen Ausstattung des Landes darin unterstützt werden können, so dass diese Schulen wieder an MAUS teilnehmen.

Der komplette Antrag als PDF

Antrag – Geschlechtergleichstellung im  Zukunftsthema Gleichstellung, Vielfalt und Integration

Antrag zum Hauptausschuss am 26.02.2019 TOP 1.1
LEITBILD „MANNHEIM 2030“
Geschlechtergleichstellung im  Zukunftsthema Gleichstellung, Vielfalt und Integration

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Das strategische Ziel im o.g. Zukunftsthema wird wie folgt formuliert (Änderung in fett):
„Strategisches Ziel: Mannheim ist durch eine solidarische Stadtgesellschaft geprägt und Vorbild für das Zusammenleben in Metropolen. Die Geschlechtergleichstellung ist hergestellt. Die Mannheimerinnen und Mannheimer erkennen die Gleichberechtigung vielfältiger menschlicher Identitäten und Lebensentwürfe an.“

2. Der Abschnitt Gleichstellung, Vielfalt und LSBTI wird wie folgt umgestellt:
„Gleichstellung, Vielfalt und LSBTI 2030 ist durch die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans die Gleichstellung der Geschlechter – insbesondere der Frauen – in Mannheim hergestellt. Auch im kommunalen entwicklungspolitischen
Kontext sind Fragen der Gleichstellung selbstverständlich geworden und werden von uns im ahmen internationaler Initiativen, wie etwa dem Weltfrauentag, thematisiert.
Die Mannheimer Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt wird vollumfänglich gelebt. Im Mannheim 2030 wird kein Mensch aufgrund der sozialen oder ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des biologischen und sozialen Geschlechts, der geistigen, psychischen oder körperlichen Fähigkeiten, des Alters, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, des Geschlechtsausdrucks oder der viel-fältigen Geschlechtsmerkmale, der Religion oder Weltanschauung herabgewürdigt oder diskriminiert.“

3. Das Piktogramm SDG 5 wird bei diesem Zukunftsthema an erste Stelle gerückt

Den kompletten Antrag als PDF

Die Verwaltung beantragt  Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 12.03.2019
PREISGÜNSTIGES WOHNEN:
KAPPUNGSGRENZE UND KÜNDIGUNGSSPERRFRIST

Die Verwaltung beantragt Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt nach §§ 557a (2) und 558 (3) BGB

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung beantragt bei der Landesregierung die Überprüfung der Voraussetzungen der Stadt Mannheim für die Feststellung des angespannten Wohnungsmarktes. Ziel ist, auch für Mannheim die Rechtsverordnung zur Absenkung der allgemeinen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen (§ 558 Abs. 3 BGB) als auch eine Rechtsverordnung zur Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen (§ 577a Abs. 2 BGB) in Kraft zu setzen. Den kompletten Antrag als PDF

Herzogenriedpark im Zukunftsthema „Gesundheit, Wohlbefinden und demographischer Wandel“

Antrag zum Hauptausschuss 26.02.2019

Herzogenriedpark im Zukunftsthema „Gesundheit, Wohlbefinden und demographischer Wandel“

Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Punkt „Die Stadtplanung orientiert sich am Wohlbefinden der Menschen“ wird die Aufzählung der Sport- und Freizeiteinrichtungen um den Herzogenriedpark ergänzt:
„Zahlreiche Sport- und Freizeitangebote fördern die Attraktivität der Stadt. Wälder,  Flussufer und Parks sind gern genutzte Lebens- und Freizeiträume, in denen sich Menschen begegnen. So sind beispielsweise der Käfertaler Wald, die Rheinpromenade und der Luisen- sowie Herzogenriedpark beliebte Aufenthaltsorte mit hoher Anziehungskraft in der Metropolregion… Den kompletten Antrag als PDF

 

Im Amtsblatt: Tschüß bis nach der Wahl! In der Politik: Energisch weiter in den zentralen Themen

Im Amtsblatt herrscht nun die Neutralitätspflicht vor der Gemeinderatswahl. Na dann! Aber die brennenden Themen fordern uns weiter heraus: Zum Beispiel das leidige Thema „Kosten des Wohnens“. Einige der Forderungen, die DIE LINKE in ihren Anträgen in den letzten sechs Jahren gebetsmühlenartig gestellt hat, sind mittlerweile in die Beschlusslage des Gemeinderats und damit in das Verwaltungshandeln eingegangen: Endlich preisgünstige Mietwohnungen bauen bzw. deren Bau veranlassen. Bevorzugte Bedingungen für solche Bauträger, die nicht des Profites wegen bauen, sondern um den Menschen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen: GBG, Genossenschaften, Mietshäusersyndikat. Es gibt jetzt viel zu spät (aber immerhin) die 30%-Sozialquote mit Absicherung im Grundbuch (auch eine Forderung der LINKEN). Aber die dafür verfügbaren Flächen werden knapp, trotz Konversion. Soziale Bodennutzung erfordert eine regelrechte Wende in der kommunalen Boden- und Investitionspolitik. Unsre Themen!

Auch an der dringend erforderlichen Verkehrswende bleiben wir dran: Es nützt nichts, gegen Staus zu wettern und wie in den 50er und 60er Jahren alles für den individuellen Autoverkehr zu tun. Die Schlangen werden nicht kürzer, der Parkraum nicht mehr. Es müssen andere attraktivere Fortbewegungsmöglichkeiten angeboten werden: Weiterer Ausbau des ÖPNV, Sharing (teilen) von Verkehrsmitteln. Bisher stehen Autos im Durchschnitt 23 von 24 Stunden still und parken wertvolle Flächen und Freiräume zu. Das Radfahren muss weiter gefördert werden. Der ganze Güter- und Warenverkehr muss innovativ umgestellt werden. Und ja: Die Güter auf der Schiene (was positiv ist) dürfen nicht mitten durch Stadt rattern, und das v.a. nachts! Alternativen müssen entwickelt und vor allem durchgesetzt werden.

Das sind nur zwei der wichtigen Themenfelder. Bildung! Kultur! Klimawende! Alles für alle! Und das sozial gerecht! Wie gesagt: Nicht „Tschüß“ sondern Vollgas.

Wir hoffen, dass die positiven Ansätze der zurückliegenden Kommunalpolitik auch nach der Wahl fortgesetzt werden können. Es gibt auch Kräfte, die das alles ganz anders sehen. Es liegt buchstäblich in Ihrer Hand, liebe Leserinnen und Leser, als Wählerinnen und Wähler die Richtung zu bestimmen. Wir erhoffen einen fairen Wahlkampf, in dem nicht eine Sau nach der anderen durch das (facebook-)Dorf gejagt wird nur um des Aufsehens wegen. Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Und dies auch bei der Europawahl: Die wesentlichen Themen lassen sich nicht mehr nur national bewältigen: Klimastandards und Emissionsbeschränkungen, sozialer Ausgleich über Landesgrenzen hinweg, humanitäre Bewältigung der weltweiten Fluchtbewegungen und Bekämpfung der Fluchtursachen. Kommunen können sich nur in einem friedlichen, sozialen und ökologischen Europa gut entwickeln. Und 74 Jahre kein Krieg in Mitteleuropa ist ebenfalls ein Verdienst der europäischen Zusammenarbeit.

Alle reden vom Wohnen …

…wir auch. DIE LINKE im Mannheimer Gemeinderat tut dies aber schon seit sechs Jahren und wird dieses Thema auch im Kommunalwahlkampf als einen ihrer Schwerpunkte setzen. Mannheim in der Metropolregion Rhein-Neckar und Universitätsstadt hat (noch) nicht das Mietniveau wie beispielsweise Heidelberg, Freiburg oder die Spitzenreiter Frankfurt oder München. Dennoch liegen die Steigerungsraten der Angebotsmieten in acht Jahren bei über 23%. Der neueste Mietspiegel weist für zwei Jahre eine Steigerung von 9,4% aus. Vor sechs und selbst vor zwei Jahren erklärte der zuständige Dezernent Quast: Mannheim hat keinen angespannten Mietwohnungsmarkt. Inzwischen hat er diese Aussage revidiert. Die zahlreichen Anträge der LINKEN wurden nicht zurückgewiesen sondern „mitgenommen“. In der Tat flossen sie teilweise ein in eine große wohnungspolitische Vorlage ein, das 12-Punkte-Programm für preisgünstiges Wohnen. Diese Verwaltungsvorlage wurde mit denkbar knappster Mehrheit aus SPD, Grünen und LINKEN im Sommer 2017 verabschiedet. Zentraler Punkte sind eine 30%-„Sozial-Quote“ bei Neubauprojekten, aber auch grundsätzliche Feststellungen über verbilligte Abgabe von städtischen Grund und Boden für preisgünstiges Wohnen.

Schon bei den Planungen für die erste große Anwendung dieses 12 Punkte-Programms kam es zu Auseinandersetzungen im Gemeinderat. Es handelt sich um die Konversionsfläche Spinelli (ehemalige US-Kaserne), und diese ist zugleich das letzte große Baufeld, das in Mannheim noch zur Verfügung steht, so lange man nicht in der Peripherie auf die „grüne Wiese“ expandieren möchte. Die Verwaltung plante 2.400 Wohneinheiten, davon 30% im preisgünstigen Segment. Schon im Vorfeld setzte die CDU (inzwischen durch einen Grünen-Überläufer in der Mehrheit) eine Reduzierung auf 1.800 Wohneinheiten durch: Es müssen nach Auffassung der CDU unbedingt „für junge Familien“ flächenzehrende Einfamilienhäuser errichtet werden (ab 0,5 Mio. Euro aufwärts). Die Sozialquote gilt selbstverständlich nur für den Geschoßwohnungsbau. Man sieht: Die Umsetzung selbst eines beschlossenen (bescheidenen) 12-Punkte-Programms ist jedes Mal eine Machtfrage.

Welche Strategie fährt DIE LINKE in Mannheim in Sachen preisgünstiges Wohnen?

Zunächst ein paar Grunddaten zum Wohnungsmarkt in Mannheim: Mannheim hat ca. 166.000 Wohneinheiten und etwa 173.000 Privathaushalte; 51% davon sind Single-Haushalte. Die Mietquote beträgt ca. 75%. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GBG verfügt über 18.800 Wohneinheiten, davon 96% unter 8,00 Euro/m². Der Mannheimer Mietspiegel-Durchschnittspreis beträgt 2018 (bei 80 m²) 7,53 Euro/m². Die Stadt selber verfügt über keine Wohnungen mehr. Es gibt Genossenschaften mit z.T. sehr billigen Wohnungen (ca. 7.000) und es gibt natürlich Vonovia mit ca. 4.000 Wohneinheiten, die im Laufe der letzten Jahre i.d.R. um einen Euro/m2 verteuert wurden. Alle Wohnungsneubauten bis 2017 erfolgten ohne öffentliche Förderung und liegen bei Mietpreisen. Von den preisgünstigen Wohnungen der GBG gingen aufgrund unterschiedlichster Faktoren bis 2017 1.000 verloren.

Von den derzeit freien 280 ha US-Konversionsgeländen ist das größte für Wohungsbau vorgesehene Gelände (FRANKLIN) bereits vor dem 12-Punkteprogramm verplant worden. Dennoch sollen hier etwa 1.000 Wohnungen im preisgünstigen Segment entstehen. Der Kampf um Spinelli ist im Gange (s.o.). Die Flächen gingen und  gehen zu Marktpreisen von der BIMA auf eine städtische Entwicklungsgesellschaft über (MWSP GmbH). Erst in 2018 machte die Bundesregierung den Weg frei für stark verbilligte Abgabe an Bauträger des sozialen Wohnungsbaus. Davon werden erstmals ca. 200 Wohneinheiten auf dem kleinen Konversionsgelände Hammonds Barracks profitieren.

Entscheidend ist hierbei die Frage, wer der Bauträger sein wird. DIE LINKE fordert seit Jahren, dass die Kommune und ihre Gesellschaften non-profit-Bauträger bevorzugen soll. Dies wird hier nun erstmals geschehen. Das Mietshäusersyndikat (MHS) wird einen kleineren Teil des fraglichen Baufeldes übernehmen (entsprechend der derzeitigen Leistungsfähigkeit der MHS-Projektgruppe). Den Rest wird die GBG übernehmen, eventuell auch eine Genossenschaft. Alle werden zur Senkung der Gestehungskosten Landeswohnraumförderung in Anspruch nehmen und somit „Sozialwohnungen“ erstellen. Die Berechtigungsgrenze wurde in Baden-Württemberg deutlich heraufgesetzt, um tatsächliche „breiten Schichten der Gesellschaft“ den Zugang zu geförderten Wohnungen zu ermöglichen. Dieses Beispiel gilt es zu als Regelfall zu fordern. Der Vorteil gegenüber profitorientierten privaten Bauträgern ist, dass selbst nach Auslaufen der Preisbindungsfrist (15 bis 25 Jahre) die Bauträger aufgrund ihrer Selbstbindung in aller Regel die Mieten nicht auf Marktniveau anheben.

Damit solche Modelle funktionieren, kommt es ebenfalls entscheidend auf die Kontrolle über potenzielle Baugrundstücke an. Gehören die Grundstücke Privaten, kann die Kommune diese zwar zu sozialem Wohnungsbau zwingen, aber nur wenn die Bauträger auf die Erteilung neuen Baurechts angewiesen sind. Dann lässt sich über städtebauliche Verträge mit der Auflage, eine Sozial-Quote zu erfüllen (in Mannheim zurzeit 30%) trefflich verhandeln, zumindest, solange die Betongold-Konjunktur so brummt wie bisher. Diese Fälle halten sich aber in Grenzen, da in Städten fast überall bereits Baurechte bestehen. Spinelli (s.o.) ist noch die größte Fläche, auf der erst neues Baurecht erteilt werden, und damit die Möglichkeit der Umsetzung der Sozialquote möglich ist.

Ein weiterer üblicher Weg zur Umsetzung der Sozialquote ist der Verkauf städtischer Grundstücke an Private, die über städtebauliche Verträge gezwungen werden zu „spuren“. Damit freilich gibt die Kommune die Kontrolle über das Grundstück auf. Beim Kämmerer sind solche Transfers jedoch sehr beliebt, heben sie doch die stille Bodenwertreserve, insbesondere in Zeiten der stürmischen  Preissteigerungen. Im Mannheimer Stadthaushalt sind solche Außerordentliche Erträge von jährlich 10 Mio. Euro fest eingeplant. Davon wird sich die Stadt verabschieden müssen. Bei den letzten Haushaltsberatungen hatte die LINKE beantragt, 10 Mio. Euro aus den überplanmäßigen Steuereinnahmen zum Ankauf von wohnungsbaugeeigneten Grundstücken zu verwenden, um sie gemeinwohlorientierten Bauträgern auf dem Wege von Erbbaurechten zu minimalem oder Null-Zins zur Verfügung zu stellen. Dies würde insbesondere Bauträgern aus dem MHS zu weniger Eigenkapitalbedarf verhelfen. Das Gleiche gälte auch für junge Genossenschaften und selbst für die GBG. Und es dürfen gerne auch deutlich mehr als 10 Mio. Euro sein.

Ein weiteres nicht zu vernachlässigendes Thema ist auch die Sicherung von immer noch vorhandenen preisgünstigen Wohnen in privaten Bestandshäusern. Hier verlangt die LINKE ebenso schon seit Jahren einen aktiven Einstieg der GBG in den Erwerb von Bestandsgebäuden und insofern eine Änderung der GBG-Strategie. Hier ist es oft wichtig, bei z.B. altersbedingt verkaufswilligen Eigentümer*innen, die durchaus nicht immer die Dollarzeichen in den Augen haben, als Erste „auf der Matte zu stehen“. Jedes so erworbene und maßvoll bewirtschaftete Mietshaus ist ein Beitrag gegen die Gentrifizierung und minimal auch zur Dämpfung des überhitzten Marktes. Um hier aktionsfähig zu sein, bräuchte die GBG eine Kapitalerhöhung von der Stadt. Auch davon wird im Wahlkampf zu reden sein. Und es sind noch einige andere Maßnahmen, die auf kommunaler Ebene ergriffen werden können, die an dieser Stelle den Rahmen sprengen würden.

DIE LINKE wird in Mannheim den Kommunalwahlkampf dazu nutzen, das inzwischen bei fast allen Parteien vorhandene Gerede über mehr Wohnungen und billigere Mieten in die Richtung zu drängen, dass wirklich effektive und nachhaltig wirksame Maßnahmen diskutiert werden –nicht nur von der LINKEN, und am Ende, nach der Wahl, auch noch umgesetzt werden.

Wo sind die Mieterbewegungen?

In Städten mit absolut durch die Decke gegangen Mietpreisen wie Berlin, Frankfurt, Hamburg oder auch Freiburg gibt es beachtliche Mieter*innenbewegungen. Sie entzünden sich häufig an bestimmten eklatanten Fehlentscheidungen kommunaler Verwaltungen oder an besonderen Unverschämtheiten privater Bauträger. So gab es in Mannheim 2014/15 eine beachtliche Miter*innenbewegung, die sich gegen den damaligen Beschuss der GBG richtete, ein ganzes Quartier aus den 1950er Jahren (Adolf-Damaschke-Ring) mit preiswerten Wohnungen abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen, ohne öffentliche Förderung und damit ohne Mietpreisbindung. Die Mieten hätten dann statt ca. 6 Euro/m² 11,50 Euro gekostet. Dagegen gab es eine kräftige und erfolgreiche Mieter*innenbewegung. Es herrschte gerade Wahlkampf – eine gute Erfolgsvoraussetzung.

Die Probleme und Themen haben sich seither verschoben und verlagert. Die GBG hat inzwischen ihre Strategie hinsichtlich des Abbruchs von sanierungsbedürftigen Wohnhäusern geändert und saniert oder nimmt bei Ersatzbauten die inzwischen erweiterte und tatsächlich brauchbare Landeswohnraumförderung in Anspruch und kommt so zu Nettomieten von 7,50 Euro/m².

Thomas Trüper