Am Dienstag diskutierte der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats, der auch für Wohnungspolitik zuständig ist, zum zweiten Mal über die Vorlage der Verwaltung „Wohnungspolitische Strategie und 12-Punkteprogramm zum Wohnen der Mannheim (unter besonderer Berücksichtigung der Schaffung zusätzlichen preisgünstigen Wohnraums)“ (V009/2017). Diesmal ging es um die ca. 40 von den Parteien eingebrachten Änderungsanträge.
Der Hauptkonflikt entzündet sich an der von SPD, Grünen und Linken unterstützten Absicht der Verwaltung, von allen Investoren für Neubauprojekte ab einer Größe von 10 Wohneinheiten mindestens 25% Wohnungen im bezahlbaren Segment (bis 7,50 EUR/m²) verbindlich zu verlangen. CDU, Mannheimer Liste, FDP sperren sich gegen eine solche Quotierung. Sie halten solches Ansinnen für „repressiv“, ungerecht und den Markt störend. Es werde von den Investoren eine interne Quersubventionierung der preisgünstigen Wohnungen durch die restlichen dann überproportional teureren Wohnungen verlangt.
In Wirklichkeit geht es um eine Schmälerung der Rendite, die von den Investoren im gegenwärtigen Investitionsklima jedoch hingenommen wird, um von den dennoch hohen Renditen im Wohnungsbau zu profitieren. Außerdem lassen die Gegner der Quotenregelung außer Acht, dass durch die Änderung der Landeswohnraumförderung jetzt auch „Tilgungszuschüsse“ in erheblichem Umfang gewährt werden, die das Thema Quersubvention durch direkte öffentliche Subvention erledigt.
CDU und ML beteuern, in der grundsätzlichen Zielsetzung und in der Markteinschätzung gar keine Differenzen zu haben. Es seien nur andere Instrumente, die sie bevorzugen. Beide Aussagen stimmen jedoch nicht. Konrad Schlichter von der CDU hob in der Debatte nochmals ausdrücklich hervor, Mannheim sei nicht Freiburg oder München und unterliege nicht ohne Grund nicht der Mietpreisbremse. Tatsächlich aber gehörte Mannheim 2015 nicht zu den 44 Kommunen mit Mietpreisbremse, weil folgende Kriterien gelten:
„ln 44 Städten und Gemeinden werden die vom Land angelegten Voraussetzungen für einen angespannten Wohnungsmarkt erfüllt. Dazu gehören:
- ein Wohnungsversorgungsgrad (Wohnungsbestand gegenüber Zahl der Haushalte) von unter 100 % (Mannheim: 100,35 %) und
- eine Warmmietenbelastungsquote von über 18 % (Mannheim: 23,8 %).“ (V374/2015).
Das vor kurzem von der Verwaltung herausgegebene Wohnungsmarkt-Monitoring 2016, welches die Angebotspreise aus Wohnungsinseraten und Web-Plattformen auswertet zeigt eine dramatische Steigerung der geforderten Kaltmieten seit 2009: Bis zu 80% bei Einzimmerwohnungen (Siehe Tabelle).
Auch das angeblich gleiche Ziel der CDU, billigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist schlicht nicht wahr: Sie spricht von der erforderlichen Verfügbarkeit der Grundstücke ohne über deren Preise zu reden, und sie fordert nach wie vor hauptsächlich Eigentumswohnungen und Eigenheime, wie Schlichter und Löbel übereinstimmend betonten.
Ein Hintertürchen öffnete Löbel dennoch (wohl, damit die CDU-Position nicht zu peinlich wird): Bei Projekten von mehr als 50 Wohneinheiten könne man mit der CDU über Quoten reden. Im Übrigen schloss er Markteingriffe der GBG bei Bestandswohnungen aus.
Stadtrat Will von der ehemaligen Alfa orakelte, einige der 12 Punkte könnten funktionieren, andere nicht. Was dies nun alles heißt, und ob es evtl. doch noch eine Mehrheit für eine abgespeckte Variante des Verwaltungsvorschlags gibt, wenn der Gemeinderat am 27. Juni abschließend (?) über die Wohnungspolitische Strategie debattiert, ist nach der AUT-Sitzung immer noch offen. Selbst bei Fortbestehen der grundsätzlichen Pattsituation kommt es dann am 27.6. auf die tagesaktuelle Präsenz und evtl. die Launen von einzelnen StadträtInnen an. Eine Fortsetzung der öffentlichen Debatte ist also dringend geboten.
Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE