Antrag: „Halten“ statt „Verkaufen“ Anpassung des Gesellschaftszwecks und der Strategie der MWSP an die Entwicklung auf dem Boden- und Immobilienmarkt

Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 9.4.19

SOZIALGERECHTE BODENNUTZUNG „Halten“ statt „Verkaufen“: Anpassung des Gesellschaftszwecks und der Strategie der MWSP an die Entwicklung auf dem Boden- und Immobilienmarkt

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1.  Die Stadt Mannheim sorgt dafür, dass Wohnungsbaugrundstücke und Bestandsbauten auf Spinelli nach Erwerb von der BIMA bzw. von Privateigentümern in ihrem Eigentum bzw. im Eigentum ihrer Beteiligungsgesellschaften bleiben. Sie werden weit überwiegend für die Versorgung der Bevölkerung mit dauerhaft preisgünstigem Wohnraum verwendet.
  2.  Ziel dieser Strategie ist, dass das letzte große Wohnungsbaufeld der Dynamik des
    Grundstücks- und Immobilienmarktes entzogen wird und Stabilität in die leistbare
    Wohnraumversorgung der Bevölkerung bringt.
  3. Die Stadt Mannheim erwirbt unter dieser Prämisse mindestens 50% der Fläche zu den seit Oktober letzten Jahres gültigen Sonderkonditionen der BIMA für sozialen Wohnungsbau.
  4. Die für den Bau von Mehrfamilienhäusern vorgesehenen Grundstücke werden
    gemeinwohlorientierten Bauträgern auf der Basis von Erbbaurechten übergeben. Der Rest verbleibt bei der MWSP GmbH, die einen Geschäftsbereich Grundstücksverwaltung sowie Wohnungsbau und –verwaltung gründet (andere gleichwertige Lösungen innerhalb der Beteiligungen der Stadt Mannheim nicht ausgeschlossen).
  5. Die Verwaltung versetzt die MWSP GmbH in die Lage, diese Erweiterung ihrer
    Geschäftstätigkeit personell und finanziell zu bewältigen.

Begründung
Die Stadt Mannheim hat einen großen Nachholbedarf an für breite Schichten der Bevölkerung leistbarem Wohnraum. Dies ist einerseits dem Ende des sozialen Wohnungsbaus und der Wohnungsgemeinnützigkeit in den 90er Jahren zuzuschreiben, andererseits der besonders in den letzten Jahren rasanten Steigerung der Immobilien- und Mietpreise auch in Mannheim und drittens der Einkommensentwicklung der Mannheimer Bevölkerung. Diese ist gekennzeichnet durch über zwei Jahrzehnte stagnierende Kaufkraftentwicklung erheblicher Teile der Bevölkerung, die sich erst in jüngster Zeit leicht bessert. Ferner ist Mannheim wie viele Metropolen Anziehungspunkt für einkommensarme Menschen, die hier eine wirtschaftliche Basis für ihr Leben zu finden und aufzubauen suchen. Perspektivisch ist darüber hinaus mit einer drastischen Zunahme der Altersarmut
zu rechnen. Nach neuen Studien der Humboldt Universität und der Hans Böckler Stiftung müssen in Mannheim 44% der Bevölkerung mehr als 30% ihres Einkommens für das Wohnen aufbringen („Die Wohnsituation in deutschen Großstädten – 77 Stadtprofile“, Berlin und Düsseldorf, März 2019).
Die Entwicklung preisgünstigen Wohnraums der vergangenen Jahre einschließlich der
gegenwärtigen und noch geplanten Wohnungsbauprogramme weist einen negativen Saldo aus:

Es besteht also höchster Handlungsbedarf, um diesen Trend umzukehren und dem Wohnungsbedarf  breiter Schichten der Bevölkerung gerecht zu werden. Ohne eine drastische Bodensicherungspolitik der Stadt Mannheim und ohne intensive Einschaltung von nicht profitorientierten Wohnungsbauträgern ist diese Aufgabe nicht zu stemmen. Andere deutsche Großstädte sind ebenfalls dabei, diese Konsequenz zu ziehen. Die auf Turley zu beobachtende Bodenpreisentwicklung ist ein drastisches Warnzeichen.

Die Stadt Mannheim sollte auf Spinelli an die Tradition der BUGA 75 anknüpfen, in deren
Zusammenhang im Herzogenried in bester Wohnlage am Park 1.876 öffentlich geförderte
Wohnungen errichtet wurden.

Aufpassen beim Zeitungslesen! Wie der „Turley-Skandal“ auch gewesen sein könnte

Mannheim, 07.03.2019.
Herr Lübke vom Mannheimer Morgen hat am Samstag die Mannheimer Öffentlichkeit ganz schön aufgeschreckt: Tom Bock habe ein Grundstück „für 36 Mio. Euro verkauft“, für das er drei Jahre zuvor 6 Mio. Euro gezahlt habe. (Das Kommunalinfo berichtete) Ferner benennt Herr Lübke die angeblichen Käufer (die Tipico-Eigentümer) und drittens spricht er von 13.000 m².

Fragen nach der bisherigen Zeitungslektüre

Als Leser ist man erst mal gerne gewillt, dies alles angesichts der Entwicklung des Turbo- und Casino-Kapitalismus für bare Münze zu nehmen, ist aber trotzdem erstaunt, wie Geldsäcke 36 Mio. für ein unbebautes Grundstück bezahlen sollen und dann noch Profit damit machen wollen. Das klingt irgendwie schräg. Aber der Casino-Kapitalismus ist ja auch schräg. Außerdem fällt einem vielleicht noch auf, dass die Steuersparkünstler aus Malta so ohne weiteres die 5% oder 1,8 Mio. Euro Grunderwerbsteuer zahlen wollen für das leere Bauland. Das müsste doch alles auch eschickter gehen. Merkwürdig ist auch die „Beteiligung“ von Tom Bock an einem Grundstück von 15%.

Schlussendlich kann man einer Pressemitteilung der Stadt Mannheim vom gestrigen Tag entnehmen, dass bis gestern kein Grundbucheintrag der neuen Eigentümer erfolgt sei. Diese Aussage der Stadt kann man allerdings dem heutigen Artikel von Herrn Lübke nicht entnehmen. Er zitiert nur Sachen über eine Aufsichtsratssitzung, die so waren oder auch nicht („biegsame Worte“).

Wie es auch gewesen sein könnte

Tom Bock hat 2015 vermutete 6 Mio. Euro für tatsächlich ca. 22.400 m² (geschätzt nach Bebauungsplan) hingeblättert. Das wäre ein Quadratmeterpreis, der mit 265 Euro der Größenordnung entspricht, die z.B. die Wohngruppen zahlen mussten (2015). Der Bodenrichtwert betrug Ende 2016 in der Umgebung auf Turley für Wohnungsbaugrundstücke 330 bis 390 Euro.

Nach 3 Jahren überlegt sich Tom Bock, wie er das bis dahin tote Kapital zum Gewinnemachen einsetzen kann: Durch Bauen! Als nächstes überlegt er sich: Woher nehme ich das notwendige Baukapital? Aus der eigenen Hosentasche – gute Liquidität vorausgesetzt? Bei der Bank gegen (lächerliche) Zinsen? Oder bei sonstigen Finanzquellen?

Da trifft er auf die tipico-Leute, die einen Haufen Geld haben und es gerne profitabel anlegen möchten.

Man tut sich zusammen und bildet zwei Bauträgergesellschaften. Die hat Herr Lübke im Handelsregister gefunden und – das ist verdienstvoll – einmal nachgewiesen, wie solche Gesellschaftsstrukturen so aussehen. Für normale Menschen etwas abenteuerlich, aber in der Branche und weit darüber hinaus absolut keine Seltenheit.

Nun ein kleiner Exkurs: Ein „Gesellschaft“ (bei den genannten zwei Gesellschaften handelt es sich und eine Personen- und eine Kapitalgesellschaft – GmbH & Co. KG und GmbH) zunächst nur ein „Rechtsträger“ (z. B die GmbH). Es gibt immer einen oder mehrere Eigentümer, den sog. Anteilseignern. Die Gesellschaft muss über eine Mindestkapitalausstattung verfügen. Eine Gesellschaft hat einen (oft kryptischen) Namen, einen (meist sehr allgemein) definierten Zweck und eine Geschäftsführung sowie einen Sitz.

Nun weiter: die sieben Leute (bzw. juristischen Personen) tun sich also zusammen und bilden zwei Gesellschaften, die fast identisch strukturiert sind, die wir deswegen auch als eine Einheit betrachten können. Die Partner von Tom Bock lassen 36 Mio. Euro Kapitaleinlage fließen. Diesen Geldfluss hat Herr Lübke irgendwoher erfahren. Wir nehmen das als gegeben. Der mitbeteiligte Tom Bock bringt keinen müden Euro flüssiges Kapital ein, sondern er bringt das ihm gehörende Grundstück in die Gesellschaft ein, also einen Wert von nach wie vor ca. 6 Mio. Euro .Damit verfügt die Gesellschaft über insgesamt ca. 42 Mio. Euro Kapital. 6 von 42 Mio. Euro sind gerundet 15%. (Aufgliederung s.u.).

Dieser Grundstückstransfer in eine Kapitalgesellschaft erfolgt seit Gerhard Schröder steuerfrei. Es fällt somit auch keine Grunderwerbsteuer an. Nun gehört das Grundstück nicht mehr Tom Bock, sondern es gehört per Einbringung nun der Gesellschaft. Die anderen sechs Anteilseigner mit zusammen 85% Anteil bringen in die Gesellschaft das Geld ein, das man zum Bauen braucht (es wird bei weitem nicht reichen), aber sie profitieren mit ihrem Anteil von dem Gewinn, der üblicherweise aus dem Bauen von Häusern fließt. Es handelt sich um einen share deal – Erwerb von Anteilen durch Erbringung einer Gegenleistung, nämlich Geld oder eben Grundstücken.

Was sagt doch Wikipedia zu Share Deals: „Share Deals sind in Städten mit hoher Grunderwerbsteuer, wie beispielsweise in Berlin oder Frankfurt mit aktuell 6 Prozent, attraktiver geworden. Dabei kaufen Investoren nicht das Grundstück inkl. Gebäude, sondern die Anteilsmehrheit eines Unternehmens, die kleiner als 95 % sein muss. Dieses Unternehmen wird oft erst eigens für den Besitz einer solchen Immobilie gegründet. Kritiker sprechen deshalb von einem Steuerschlupfloch], das es möglichst schnell zu schließen gilt.“ Ökonomisch ist das hier unterstellte Modell sicher günstiger für die 7 Kapitalisten als die von H. Lübke erzählte Version.

Herr Lübke hat offenbar einen share deal, die Einbringung von Kapital in eine Gesellschaft gegen Anteile mit dem Erwerb eines Grundstücks verwechselt. Seine lobenswerte investigative Ambition ist offenbar etwas mit ihm durchgegangen – wenn die hier angestellten Überlegungen zutreffen. Möglicherweise wollte sich Herr Lübke zum Vorteil seines Blattes mal mit echtem Investigationsjournalismus schmücken, den man eher bei der Süddeutschen Zeitung und anderen famosen Blättern vermutet.

Welche Konsequenzen sind trotzdem aus dieser causa zu ziehen?

Bezogen auf die noch ausstehenden, vertraglich noch nicht festgeschriebenen Konversionsflächen-Bebauungen – insbesondere Spinelli -ist es auf jeden Fall richtig, diese Flächen in kommunaler Hand zu belassen „Halten“ statt „Verkaufen“.

Wenn die beiden neuen Bauträgergesellschaften auf den Turley-Baufeldern 4 und 5 auf inzwischen als preiswert zu bezeichnendem Bauland auch ein paar preisgünstige Wohnungen bauen, hat die Stadt Mannheim Glück gehabt. Erzwingen kann sie es nicht. Und man weiß ja trotzdem nicht, welchen Mietpreis die anfangs vielleicht günstig zu mietenden Wohnungen nach einer eventuellen Preisbindungsphase von eher 10 als 25 Jahren haben werden.

DIE LINKE bleibt dabei: Die MWSP soll Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft werden, oder es muss eine gleichwertige Lösung her. Auf jeden Fall: Unbefristete Kontrolle der Kommune über diese Immobilien! Abgabe höchsten aber auch gerne als Erbbaurechte an gemeinwohlorientierte Bauträger!

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

 

Kapital-Einbringung in beide Trägergesellschaften EUR
Tipico-Clan: Geld 36.000.000
Tom Bock: Grundstücke: Baufeld 4 und 5   6.000.000
Summe 42.000.000

 

Anteile an den Gesellschaften Gesamt- Betrachtung EUR
Baufeld 4“ (lt. MM) Baufeld 5“ (lt. MM)
SoHo Village Neighbourhood GmbH & Co. KG Harrison Bleecker Ensemble GmbH Anteil jeweils
Mercer Trust (Bock) SoHo Sulivan Estate GmbH (Bock) 15% 6.300.000
Suplema GmbH & Co. KG Invago AG 18,75% 7.875.000
Kuentzle Familien GmbH & Co. KG Helo GmbH 18,75% 7.875.000
S&D Beteiligungs GmbH & Co. KG TecTum AG 18,75% 7.875.000
Oliver Voigt G.I. Private Mediterranean D. GmbH 18,75% 7.875.000
Qcoon Fortoon Projektentwciklung Fortoon Beteiligungs GmbH 9,00% 3.780.000
Andere Pera Invest GmbH 1% 420.000
Summe 100% 42.000.000

 

Antrag – Wohnen im Zukunftsthema „Soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichesMiteinander und lebenslanges Lernen“

LEITBILD „MANNHEIM 2030“
Wohnen im Zukunftsthema „Soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftliches Miteinander und lebenslanges Lernen“

Im Punkt „Zusammenhalt und gutes Wohnen im Stadtquartier“ wird die Nutzbarkeit der zu
errichtenden 12.000 Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung als  Zielbeschreibung aufgenommen:

„Zwischen 2018 und 2030 sind insgesamt 12.000 Wohnungen neu errichtet worden, davon 6.000 für Menschen mit durchschnittlichem oder unterdurchschnittlichem Einkommen. Alternative Wohnformangebote, wie etwa Mehrgenerationenhäuser und gemeinschaftliche Wohnprojekte, haben deutlich zugenommen.“

Begründung
Durch Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit und die faktische Einstellung des sozialen Wohnungsbaus ist in den letzten fast 30 Jahren ein großer Nachholbedarf an preisgünstigen Wohnungen entstanden Dieser muss bis 2030 zumindest teilweise befriedigt werden. Die Selbsttätigkeit des Marktes wird nicht zu diesem Ziel führen. Die Erwähnung alternativer Wohnformen und gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist richtig aber keineswegs ausreichend.

Antrag – Benennung des „Neckarauer Übergangs“ nach Dr. Elisabeth Selbert – einer Mutter des Grundgesetzes

FRAUEN SIND GLEICHBERECHTIGT
Benennung des „Neckarauer Übergangs“ nach Dr. Elisabeth Selbert – einer
Mutter des Grundgesetzes

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Neckarauer Übergang wird

• zur Würdigung von 70 Jahre Grundgesetz,
• zur Würdigung der „Vier Mütter des Grundgesetzes“ und
• insbesondere zur Würdigung des Einsatzes von Dr. Elisabeth Selbert für die Aufnahme der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in den Grundrechte-Artikel 3 GG „Elisabeth-Selbert-Brücke“ genannt.

Neckarauer Übergang – Bild Wikipedia – Hubert Berberich (HubiB) CC BY-SA 3.0

Begründung
Die Juristin Dr. Elisbeth Selbert (SPD) überzeugte zuerst die drei anderen „Mütter des
Grundgesetzes“ und dann die Mehrheit des Parlamentarischen Rates, dem sie angehörte, von der Notwendigkeit, die Gleichberechtigung der Frauen im Grundgesetz festzuschreiben. Ergebnis war die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Damit war erstmals in der deutschen Geschichte über die staatspolitische Gleichberechtigung hinaus (Frauenwahlrecht 1918) die zivilrechtliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen verankert.
Dies entfaltete weitreichende Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit von Frauen.
Der Neckarauer Übergang hat bisher keinen amtlichen Namen. Im Volksmund ist (und bleibt es wahrscheinlich) der „Neckarauer Übergang“. Die starke Stellung von Straßennamen des Volksmundes in Mannheim hat viele Beispiele: „Breite Straße“ für „Kurpflazstraße“. Das obere Ende der „Planken“ für „Heidelberger Straße“, sowie die „Marktstraße“, „Fressgass“ und Kunststraße“ in den Quadraten für amtlich nicht benannte Straßen aufgrund der Adressbildung durch die Quadrate-Namen. Die Dominanz nicht-amtlicher Namen sollte kein Hinderungsgrund sein, eine noch nicht offiziell mit einem Namen versehene Brücke nun zu „taufen“.
Mannheim verfügt über eine „Carlo-Schmid-Brücke“. Der Tübinger Carlo Schmid vertrat zwar den Mannheimer Bundestagswahlkreis. Vor allem aber ist er in die Geschichte als großer Europäer und als einer der Väter des Grundgesetzes eingegangen. Eine „Elisabeth-Selbert-Brücke“ würde nun auch an eine der Mütter des Grundgesetzes erinnern, welches längst überfällig ist.

Antrag – Unterrichtung des Hauptausschusses über die weiteren Planungen bezüglich des Herzogenriedparks

MANNHEIM FÜR ALLE
Unterrichtung des Hauptausschusses über die weiteren Planungen  bezüglich des Herzogenriedparks

Der Gemeinderat möge beschließen:
Nach der erfolgreichen Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung des Herzogenriedparks wird der Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung noch vor der Sommerpause von der  Stadtpark GmbH und der BUGA23 gGmbH umfassend über folgende Punkte informiert:

Stadtpark Mannheim GmbH:
a) Sanierungsprogramm 2019
b) weitere Verarbeitung der workshops: Weg zum Konzept und dessen schon absehbaren Grundbausteine
c) Vorgehensweise für die Feinplanung
d) Einschätzung, wie viel von dem Konzept über das bestehende Budget abgedeckt werden kann

Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
a) Einbindung des Herzogenriedparks als Satellit in das BUGA-Konzept
b) Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel

Begründung:
Im Sinne gelingender Bürgerbeteiligung ist es wichtig, dass der Fortgang des Projektes transparent und möglichst zeitnah dargestellt wird. Für den Gemeinderat ist es im Vorfeld der Etatberatungen wichtig, ob und ggf. in welchem Umfang Mittel
bereitgestellt werden müssten. In diesem Zusammenhang müsste allmählich auch deutlich werden, wie die BUGA23 gGmbH die Gestaltung des Satelliten  Herzogenriedpark unterstützen wird. Eine zeitliche Entzerrung zwischen diesem Projekt und der eigentlichen BUGA-Planung und –Umsetzung dürfte geraten
sein, zumal für die Nutzer*innen des Herzogenriedparks jedes Jahr und jeder Monat eines verbesserten Parkerlebens ein Gewinn ist.

PM – Mietpreis-Kappungsgrenze endlich auch in Mannheim einführen!

Nalan Erol & Thomas Trüper

DIE LINKE im Gemeinderat verlangt die Einführung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen. In einem Antrag an den Gemeinderat fordert die LINKE die Verwaltung auf, bei der Landesregierung die Aufnahme Mannheims in die Liste der Kommunen mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ zu beantragen. „Damit würde Mannheim in den Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsverordnungen kommen“, stellt Stadtrat Thomas Trüper fest. „Als die Rechtsverordnungen zu den §§ 558 Abs. 3 und 577a Abs. 2 BGB im Jahr 2015 erlassen wurden, gehörte Mannheim nicht zu den Nutznießerinnen. Der sog. Wohnungsversorgungsgrad war damals 0,36 Prozentpunkte zu hoch. Das hat sich inzwischen gewandelt – es gibt keinen ersichtlichen Hinderungsgrund mehr.“

In Kommunem mit erklärtem angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen um max. 15% statt um bisher. 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Und in Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen, haben die Mieter*innen fünf Jahre Kündigungsschutz statt bisher drei Jahre.

Der Wohnungsversorgungsgrad habe zum 31.12.2017 nur noch 95,82 % betragen, so Trüper. Damit sei die Stadt Mannheim auch nach den Kriterien der Landesregierung eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies müsse die Verwaltung nun offiziell feststellen lassen.

„Die beiden mieterfreundlichen Maßnahmen bringen natürlich nicht die Lösung der gegenwärtigen Probleme“, ist sich Trüper bewusst, „aber sie brächten eine Entlastung. Das ist jeder Mühe wert“.

Antrag – Geschlechtergleichstellung im  Zukunftsthema Gleichstellung, Vielfalt und Integration

Antrag zum Hauptausschuss am 26.02.2019 TOP 1.1
LEITBILD „MANNHEIM 2030“
Geschlechtergleichstellung im  Zukunftsthema Gleichstellung, Vielfalt und Integration

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Das strategische Ziel im o.g. Zukunftsthema wird wie folgt formuliert (Änderung in fett):
„Strategisches Ziel: Mannheim ist durch eine solidarische Stadtgesellschaft geprägt und Vorbild für das Zusammenleben in Metropolen. Die Geschlechtergleichstellung ist hergestellt. Die Mannheimerinnen und Mannheimer erkennen die Gleichberechtigung vielfältiger menschlicher Identitäten und Lebensentwürfe an.“

2. Der Abschnitt Gleichstellung, Vielfalt und LSBTI wird wie folgt umgestellt:
„Gleichstellung, Vielfalt und LSBTI 2030 ist durch die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans die Gleichstellung der Geschlechter – insbesondere der Frauen – in Mannheim hergestellt. Auch im kommunalen entwicklungspolitischen
Kontext sind Fragen der Gleichstellung selbstverständlich geworden und werden von uns im ahmen internationaler Initiativen, wie etwa dem Weltfrauentag, thematisiert.
Die Mannheimer Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt wird vollumfänglich gelebt. Im Mannheim 2030 wird kein Mensch aufgrund der sozialen oder ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des biologischen und sozialen Geschlechts, der geistigen, psychischen oder körperlichen Fähigkeiten, des Alters, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, des Geschlechtsausdrucks oder der viel-fältigen Geschlechtsmerkmale, der Religion oder Weltanschauung herabgewürdigt oder diskriminiert.“

3. Das Piktogramm SDG 5 wird bei diesem Zukunftsthema an erste Stelle gerückt

Den kompletten Antrag als PDF

Herzogenriedpark im Zukunftsthema „Gesundheit, Wohlbefinden und demographischer Wandel“

Antrag zum Hauptausschuss 26.02.2019

Herzogenriedpark im Zukunftsthema „Gesundheit, Wohlbefinden und demographischer Wandel“

Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Punkt „Die Stadtplanung orientiert sich am Wohlbefinden der Menschen“ wird die Aufzählung der Sport- und Freizeiteinrichtungen um den Herzogenriedpark ergänzt:
„Zahlreiche Sport- und Freizeitangebote fördern die Attraktivität der Stadt. Wälder,  Flussufer und Parks sind gern genutzte Lebens- und Freizeiträume, in denen sich Menschen begegnen. So sind beispielsweise der Käfertaler Wald, die Rheinpromenade und der Luisen- sowie Herzogenriedpark beliebte Aufenthaltsorte mit hoher Anziehungskraft in der Metropolregion… Den kompletten Antrag als PDF

 

Im Amtsblatt: Tschüß bis nach der Wahl! In der Politik: Energisch weiter in den zentralen Themen

Im Amtsblatt herrscht nun die Neutralitätspflicht vor der Gemeinderatswahl. Na dann! Aber die brennenden Themen fordern uns weiter heraus: Zum Beispiel das leidige Thema „Kosten des Wohnens“. Einige der Forderungen, die DIE LINKE in ihren Anträgen in den letzten sechs Jahren gebetsmühlenartig gestellt hat, sind mittlerweile in die Beschlusslage des Gemeinderats und damit in das Verwaltungshandeln eingegangen: Endlich preisgünstige Mietwohnungen bauen bzw. deren Bau veranlassen. Bevorzugte Bedingungen für solche Bauträger, die nicht des Profites wegen bauen, sondern um den Menschen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen: GBG, Genossenschaften, Mietshäusersyndikat. Es gibt jetzt viel zu spät (aber immerhin) die 30%-Sozialquote mit Absicherung im Grundbuch (auch eine Forderung der LINKEN). Aber die dafür verfügbaren Flächen werden knapp, trotz Konversion. Soziale Bodennutzung erfordert eine regelrechte Wende in der kommunalen Boden- und Investitionspolitik. Unsre Themen!

Auch an der dringend erforderlichen Verkehrswende bleiben wir dran: Es nützt nichts, gegen Staus zu wettern und wie in den 50er und 60er Jahren alles für den individuellen Autoverkehr zu tun. Die Schlangen werden nicht kürzer, der Parkraum nicht mehr. Es müssen andere attraktivere Fortbewegungsmöglichkeiten angeboten werden: Weiterer Ausbau des ÖPNV, Sharing (teilen) von Verkehrsmitteln. Bisher stehen Autos im Durchschnitt 23 von 24 Stunden still und parken wertvolle Flächen und Freiräume zu. Das Radfahren muss weiter gefördert werden. Der ganze Güter- und Warenverkehr muss innovativ umgestellt werden. Und ja: Die Güter auf der Schiene (was positiv ist) dürfen nicht mitten durch Stadt rattern, und das v.a. nachts! Alternativen müssen entwickelt und vor allem durchgesetzt werden.

Das sind nur zwei der wichtigen Themenfelder. Bildung! Kultur! Klimawende! Alles für alle! Und das sozial gerecht! Wie gesagt: Nicht „Tschüß“ sondern Vollgas.

Wir hoffen, dass die positiven Ansätze der zurückliegenden Kommunalpolitik auch nach der Wahl fortgesetzt werden können. Es gibt auch Kräfte, die das alles ganz anders sehen. Es liegt buchstäblich in Ihrer Hand, liebe Leserinnen und Leser, als Wählerinnen und Wähler die Richtung zu bestimmen. Wir erhoffen einen fairen Wahlkampf, in dem nicht eine Sau nach der anderen durch das (facebook-)Dorf gejagt wird nur um des Aufsehens wegen. Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Und dies auch bei der Europawahl: Die wesentlichen Themen lassen sich nicht mehr nur national bewältigen: Klimastandards und Emissionsbeschränkungen, sozialer Ausgleich über Landesgrenzen hinweg, humanitäre Bewältigung der weltweiten Fluchtbewegungen und Bekämpfung der Fluchtursachen. Kommunen können sich nur in einem friedlichen, sozialen und ökologischen Europa gut entwickeln. Und 74 Jahre kein Krieg in Mitteleuropa ist ebenfalls ein Verdienst der europäischen Zusammenarbeit.

Alle reden vom Wohnen …

…wir auch. DIE LINKE im Mannheimer Gemeinderat tut dies aber schon seit sechs Jahren und wird dieses Thema auch im Kommunalwahlkampf als einen ihrer Schwerpunkte setzen. Mannheim in der Metropolregion Rhein-Neckar und Universitätsstadt hat (noch) nicht das Mietniveau wie beispielsweise Heidelberg, Freiburg oder die Spitzenreiter Frankfurt oder München. Dennoch liegen die Steigerungsraten der Angebotsmieten in acht Jahren bei über 23%. Der neueste Mietspiegel weist für zwei Jahre eine Steigerung von 9,4% aus. Vor sechs und selbst vor zwei Jahren erklärte der zuständige Dezernent Quast: Mannheim hat keinen angespannten Mietwohnungsmarkt. Inzwischen hat er diese Aussage revidiert. Die zahlreichen Anträge der LINKEN wurden nicht zurückgewiesen sondern „mitgenommen“. In der Tat flossen sie teilweise ein in eine große wohnungspolitische Vorlage ein, das 12-Punkte-Programm für preisgünstiges Wohnen. Diese Verwaltungsvorlage wurde mit denkbar knappster Mehrheit aus SPD, Grünen und LINKEN im Sommer 2017 verabschiedet. Zentraler Punkte sind eine 30%-„Sozial-Quote“ bei Neubauprojekten, aber auch grundsätzliche Feststellungen über verbilligte Abgabe von städtischen Grund und Boden für preisgünstiges Wohnen.

Schon bei den Planungen für die erste große Anwendung dieses 12 Punkte-Programms kam es zu Auseinandersetzungen im Gemeinderat. Es handelt sich um die Konversionsfläche Spinelli (ehemalige US-Kaserne), und diese ist zugleich das letzte große Baufeld, das in Mannheim noch zur Verfügung steht, so lange man nicht in der Peripherie auf die „grüne Wiese“ expandieren möchte. Die Verwaltung plante 2.400 Wohneinheiten, davon 30% im preisgünstigen Segment. Schon im Vorfeld setzte die CDU (inzwischen durch einen Grünen-Überläufer in der Mehrheit) eine Reduzierung auf 1.800 Wohneinheiten durch: Es müssen nach Auffassung der CDU unbedingt „für junge Familien“ flächenzehrende Einfamilienhäuser errichtet werden (ab 0,5 Mio. Euro aufwärts). Die Sozialquote gilt selbstverständlich nur für den Geschoßwohnungsbau. Man sieht: Die Umsetzung selbst eines beschlossenen (bescheidenen) 12-Punkte-Programms ist jedes Mal eine Machtfrage.

Welche Strategie fährt DIE LINKE in Mannheim in Sachen preisgünstiges Wohnen?

Zunächst ein paar Grunddaten zum Wohnungsmarkt in Mannheim: Mannheim hat ca. 166.000 Wohneinheiten und etwa 173.000 Privathaushalte; 51% davon sind Single-Haushalte. Die Mietquote beträgt ca. 75%. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GBG verfügt über 18.800 Wohneinheiten, davon 96% unter 8,00 Euro/m². Der Mannheimer Mietspiegel-Durchschnittspreis beträgt 2018 (bei 80 m²) 7,53 Euro/m². Die Stadt selber verfügt über keine Wohnungen mehr. Es gibt Genossenschaften mit z.T. sehr billigen Wohnungen (ca. 7.000) und es gibt natürlich Vonovia mit ca. 4.000 Wohneinheiten, die im Laufe der letzten Jahre i.d.R. um einen Euro/m2 verteuert wurden. Alle Wohnungsneubauten bis 2017 erfolgten ohne öffentliche Förderung und liegen bei Mietpreisen. Von den preisgünstigen Wohnungen der GBG gingen aufgrund unterschiedlichster Faktoren bis 2017 1.000 verloren.

Von den derzeit freien 280 ha US-Konversionsgeländen ist das größte für Wohungsbau vorgesehene Gelände (FRANKLIN) bereits vor dem 12-Punkteprogramm verplant worden. Dennoch sollen hier etwa 1.000 Wohnungen im preisgünstigen Segment entstehen. Der Kampf um Spinelli ist im Gange (s.o.). Die Flächen gingen und  gehen zu Marktpreisen von der BIMA auf eine städtische Entwicklungsgesellschaft über (MWSP GmbH). Erst in 2018 machte die Bundesregierung den Weg frei für stark verbilligte Abgabe an Bauträger des sozialen Wohnungsbaus. Davon werden erstmals ca. 200 Wohneinheiten auf dem kleinen Konversionsgelände Hammonds Barracks profitieren.

Entscheidend ist hierbei die Frage, wer der Bauträger sein wird. DIE LINKE fordert seit Jahren, dass die Kommune und ihre Gesellschaften non-profit-Bauträger bevorzugen soll. Dies wird hier nun erstmals geschehen. Das Mietshäusersyndikat (MHS) wird einen kleineren Teil des fraglichen Baufeldes übernehmen (entsprechend der derzeitigen Leistungsfähigkeit der MHS-Projektgruppe). Den Rest wird die GBG übernehmen, eventuell auch eine Genossenschaft. Alle werden zur Senkung der Gestehungskosten Landeswohnraumförderung in Anspruch nehmen und somit „Sozialwohnungen“ erstellen. Die Berechtigungsgrenze wurde in Baden-Württemberg deutlich heraufgesetzt, um tatsächliche „breiten Schichten der Gesellschaft“ den Zugang zu geförderten Wohnungen zu ermöglichen. Dieses Beispiel gilt es zu als Regelfall zu fordern. Der Vorteil gegenüber profitorientierten privaten Bauträgern ist, dass selbst nach Auslaufen der Preisbindungsfrist (15 bis 25 Jahre) die Bauträger aufgrund ihrer Selbstbindung in aller Regel die Mieten nicht auf Marktniveau anheben.

Damit solche Modelle funktionieren, kommt es ebenfalls entscheidend auf die Kontrolle über potenzielle Baugrundstücke an. Gehören die Grundstücke Privaten, kann die Kommune diese zwar zu sozialem Wohnungsbau zwingen, aber nur wenn die Bauträger auf die Erteilung neuen Baurechts angewiesen sind. Dann lässt sich über städtebauliche Verträge mit der Auflage, eine Sozial-Quote zu erfüllen (in Mannheim zurzeit 30%) trefflich verhandeln, zumindest, solange die Betongold-Konjunktur so brummt wie bisher. Diese Fälle halten sich aber in Grenzen, da in Städten fast überall bereits Baurechte bestehen. Spinelli (s.o.) ist noch die größte Fläche, auf der erst neues Baurecht erteilt werden, und damit die Möglichkeit der Umsetzung der Sozialquote möglich ist.

Ein weiterer üblicher Weg zur Umsetzung der Sozialquote ist der Verkauf städtischer Grundstücke an Private, die über städtebauliche Verträge gezwungen werden zu „spuren“. Damit freilich gibt die Kommune die Kontrolle über das Grundstück auf. Beim Kämmerer sind solche Transfers jedoch sehr beliebt, heben sie doch die stille Bodenwertreserve, insbesondere in Zeiten der stürmischen  Preissteigerungen. Im Mannheimer Stadthaushalt sind solche Außerordentliche Erträge von jährlich 10 Mio. Euro fest eingeplant. Davon wird sich die Stadt verabschieden müssen. Bei den letzten Haushaltsberatungen hatte die LINKE beantragt, 10 Mio. Euro aus den überplanmäßigen Steuereinnahmen zum Ankauf von wohnungsbaugeeigneten Grundstücken zu verwenden, um sie gemeinwohlorientierten Bauträgern auf dem Wege von Erbbaurechten zu minimalem oder Null-Zins zur Verfügung zu stellen. Dies würde insbesondere Bauträgern aus dem MHS zu weniger Eigenkapitalbedarf verhelfen. Das Gleiche gälte auch für junge Genossenschaften und selbst für die GBG. Und es dürfen gerne auch deutlich mehr als 10 Mio. Euro sein.

Ein weiteres nicht zu vernachlässigendes Thema ist auch die Sicherung von immer noch vorhandenen preisgünstigen Wohnen in privaten Bestandshäusern. Hier verlangt die LINKE ebenso schon seit Jahren einen aktiven Einstieg der GBG in den Erwerb von Bestandsgebäuden und insofern eine Änderung der GBG-Strategie. Hier ist es oft wichtig, bei z.B. altersbedingt verkaufswilligen Eigentümer*innen, die durchaus nicht immer die Dollarzeichen in den Augen haben, als Erste „auf der Matte zu stehen“. Jedes so erworbene und maßvoll bewirtschaftete Mietshaus ist ein Beitrag gegen die Gentrifizierung und minimal auch zur Dämpfung des überhitzten Marktes. Um hier aktionsfähig zu sein, bräuchte die GBG eine Kapitalerhöhung von der Stadt. Auch davon wird im Wahlkampf zu reden sein. Und es sind noch einige andere Maßnahmen, die auf kommunaler Ebene ergriffen werden können, die an dieser Stelle den Rahmen sprengen würden.

DIE LINKE wird in Mannheim den Kommunalwahlkampf dazu nutzen, das inzwischen bei fast allen Parteien vorhandene Gerede über mehr Wohnungen und billigere Mieten in die Richtung zu drängen, dass wirklich effektive und nachhaltig wirksame Maßnahmen diskutiert werden –nicht nur von der LINKEN, und am Ende, nach der Wahl, auch noch umgesetzt werden.

Wo sind die Mieterbewegungen?

In Städten mit absolut durch die Decke gegangen Mietpreisen wie Berlin, Frankfurt, Hamburg oder auch Freiburg gibt es beachtliche Mieter*innenbewegungen. Sie entzünden sich häufig an bestimmten eklatanten Fehlentscheidungen kommunaler Verwaltungen oder an besonderen Unverschämtheiten privater Bauträger. So gab es in Mannheim 2014/15 eine beachtliche Miter*innenbewegung, die sich gegen den damaligen Beschuss der GBG richtete, ein ganzes Quartier aus den 1950er Jahren (Adolf-Damaschke-Ring) mit preiswerten Wohnungen abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen, ohne öffentliche Förderung und damit ohne Mietpreisbindung. Die Mieten hätten dann statt ca. 6 Euro/m² 11,50 Euro gekostet. Dagegen gab es eine kräftige und erfolgreiche Mieter*innenbewegung. Es herrschte gerade Wahlkampf – eine gute Erfolgsvoraussetzung.

Die Probleme und Themen haben sich seither verschoben und verlagert. Die GBG hat inzwischen ihre Strategie hinsichtlich des Abbruchs von sanierungsbedürftigen Wohnhäusern geändert und saniert oder nimmt bei Ersatzbauten die inzwischen erweiterte und tatsächlich brauchbare Landeswohnraumförderung in Anspruch und kommt so zu Nettomieten von 7,50 Euro/m².

Thomas Trüper