Das neue Prostituiertenschutzgesetz hält nicht, was es verspricht!

2002 wurde die Prostitution in Deutschland legalisiert, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Sexgewerbe zu verbessern und den Zugang zur Sozialversicherung zu ermöglichen. Seitdem können Prostituierte als ArbeitnehmerInnen oder als Selbstständige beschäftigt werden. Bis heute haben jedoch wenige Prostituierte einen sozial- versicherungspflichtigen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Der größere Teil der Prostituierten sind als Selbständige tätig. Aufgrund der gesellschaftlichen Stigmatisierung geben sie meisten Betroffenen bei Ämtern und Behörden andere Berufe  an. Durch die Legalisierung 2002 ist die Branche mit der käuflichen Liebe in Deutschland enorm expandiert. Von der freiwilligen und selbstbestimmen Prostitution, ist der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung (Zwangsprostitution) zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist jedoch schwierig, da viele Grauzonen existieren und der Ausstieg für viele Betroffene sehr schwierig ist. Weiterlesen