Die Luft für Investitionen darf nicht die Luft zum Atmen nehmen!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister und Damen und Herren Bürgermeister
liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Mannheim und ihrer Gesellschaften, sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner dieser Stadt und Vertreter der Medien

Wir führen die Etatberatungen 2018/2019 in dem von dem Großprojekt SHM² gesetzten Rahmen durch: Priorisierung von Aufgaben und entsprechend Marginalisierung anderer Aufgaben, Rationalisierung von Arbeitsabläufen, pauschale Kürzungen. Ziel ist es, eine prognostizierte Schwächung künftiger Ergebnishaushalte abzuwenden, um so ein Investitionsniveau von 100 Mio. EUR langfristig aufrechterhalten zu können.

Damit soll der fürwahr enorme Investitionsbedarf der Stadt Mannheim finanziert werden können: Ca. 1 Mrd. Euro in zehn Jahren. Auf diesem Rahmen liegt ein Deckel: Die Null-Netto-Neuverschuldung, die sich der Gemeinderat vor neun Jahren selbst verordnet
hatte. Niemand kann ernsthaft etwas gegen die ständige Optimierung des
Verwaltungshandelns einwenden, auch nicht gegen eine fortwährende
Aufgabenkritik; erst recht nicht gegen eine wirkungsorientierte Steuerung der
Verwaltung. Verquere Finanzdoktrin mit Null-Netto-Neuverschuldung: Privater Reichtum,
öffentliche Armut Und dennoch stimmt an diesem gedeckelten Rahmen einiges nicht: Er geht in Zeiten sprudelnder Steuerquellen davon aus, dass Investitionen in Gebäude
und Infrastrukturen von langer Lebensdauer grundsätzlich cash zu bezahlen
seien, aus Haushaltsüberschüssen des Ergebnishaushalts und aus Rücklagen.
Wir sprechen hier von nachholenden Investitionen und Sanierungen, die in
vergangenen Zeiten unterlassen wurden. Wir sprechen auch von Investitionen,
mit denen wir seit ein paar Jahren und auch noch zukünftig einzahlen in die
Bausünden der 70er und 80er Jahre: Ersatz für regelrechte Wegewerfgebäude:
Stocké-Schulen, Technisches Rathaus, einen in der Planungsphase bis zur Untauglichkeit zurechtgesparten Mitzlaff-Bau, und ein dysfuktionales N1-Gebäude, in dem wir gerade sitzen. Wir zahlen ein in lange Zeit unterlassene Schulsanierungen, Straßen- und Brückensanierungen. Und wenn wir uns gerade sehr mit dem Klinikum befassen müssen, dann ebenfalls mit den Folgen unterlassener Sanierungen. Schon längst müsste ein Haus 2 stehen, um einigermaßen wirtschaftlich im Klinikum arbeiten zu können. Wir fahren jetzt die Ernte einer jahrzentelangen Finanzdoktrin die volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich Unfug war und ist. Sie steht unter dem Leitbild des „schlanken Staates“ und der auf Teufel komm raus zu drückenden Staatsquote, der Pflege des privaten Reichtums und Verschärfung der öffentlichen Armut. Erstaunlich nur, dass dieselben politische Kräfte, die die massive Schädigung des öffentlichen Eigentums herbeigeführt haben (zum Beispiel durch einen 10 Jahre lang reduzierten Gewerbesteuerhebesatz), sich
am lautstärksten über die Folgen ihrer Politik beschweren und gerade so
weitermachen möchten wie bisher.

Kreditfinanzierung langlebiger Investitionen
Langlebige Wirtschaftsgüter werden vernünftigerweise über langfristige Darlehen refinanziert. Das kommunale Kanalsystem hat Abschreibungszeiten von teilweise 70 Jahren. So lange reicht kein Darlehensvertrag. Deswegen haben wir bei der Stadtentwässerung jetzt das Phänomen von Kredidtaufnahme für nicht gedeckte Abschreibungen. Inzwischen sind auf dem Kreditmarkt jedoch Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung zumindest für öffentliche Kreditnehmer möglich. Am Ende muss der Kommunalhaushalt Zinsen und Tilgungen tragen können, aber er muss nicht innerhalb drei, vier Jahre die kompletten Investitionen tragen können. Deswegen ist es z.B. auch mehr als vernünftig, die Umstellung der LED-Straßenbeleuchtung teilweise wie ursprünglich von der Verwaltung in V304/2017 vorgeschlagen, über eine rentierliche Neukreditaufnahme zu finanzieren. Ein Muss ist dies, wenn man z.B. dadurch die für die Sanierung des Klinikums erforderliche Liquidität schonen kann. Im Übrigen ist schon in den vergangenen Jahren das Investitionsprogramm mehr und mehr auf kommunale privatrechtliche Gesellschaften übertragen worden, die dann ganz normal Darlehen aufnehmen, nicht ohne dass die Stadt inzwischen für eine halbe Mrd. EUR bürgt und dann mietet oder Betriebskostenzuschüsse zahlt. Dies ist gegenüber der Darlehensaufnahme
über die Kommune selbst etwas umständlicher, aber machbar. Die Rote Linie ist für DIE LINKE dort zu ziehen, wo die städtischen Gesellschaften ganz oder teilweise privatisiert werden.

Eine besondere Blüte der falschen Finanzierungsdoktrin war die Errichtung des
Gebäudes der Abendakademie im Rahmen einer echten Public-Private-
Partnership. Die Abendakademie muss 30 Jahre lang eine zu hohe Miete an den
Privatinvestor zahlen ohne in den Besitz des Gebäudes zu kommen, die Stadt
zahlt 2,4 Millionen Euro Betriebskostenzuschuss. Die Kurse sind in der Regel
nicht eben preiswert und die Bezahlung der Dozent*innen schlecht.

Pro-Kopf-Vermögen
Wir erhielten in der Haushaltsrede der CDU-Fraktion die Schreckensmeldung,
dass das jüngste Gemeinderatsmitglied schon nach dem ersten Schrei droht,
von 1.658 EUR Prokopfverschuldung der Kämmerei aufgefressen zu werden. In
Wirklichkeit kommt es noch viel schlimmer: Die Gesamt-Prokopfverschuldung
des sog. „Konzerns“ Mannheim beträgt ca. 7.400 Euro. Die gute Nachricht: Das
Baby ruht qua Bürger der Stadt auf einem Anteilsschein am städtischen
Gesamtvermögen von ca. 16.400 Euro.
Ernsthaft: Wer immer nur von der Verschuldung redet, versündigt sich an der
Demokratie. Denn es muss den Bürgerinnen und Bürgern Mannheims klar sein,
dass sie quasi eine Eigentümergemeinschaft am städtischen Vermögen sind
und dass dieses vermittels des demokratisch gewählten Gemeinderats
verwaltet, gestaltet und gemehrt wird, dass daher Jede und Jeder Grund hat,
sich an der Kommunalwahl zu beteiligen.
Unser Dissens zu der dem Haushaltsentwurf zugrunde gelegten Finanzpolitik:
Wir anerkennen den hohen aktuellen und künftigen Investitionsbedarf, und
dass man diesem Bedarf Luft verschaffen muss. Aber das darf und muss vor
allem nicht dazu führen, dass wichtigen Teilen des kommunalen Lebens die Luft
zum Atmen abgeschnitten wird.

„Priorisierung“ nicht Neues
Und diesen Fehler sehen wir in einem uralten Konzept mit neuem Namen:
„Priorisierung“ von Aufgaben. Der Gemeinderat priorisiert schon geraume Zeit
bestimmte Aufgaben, z.B. die Bildung – vollkommen zu Recht. Aber wenn nun
statt der Gießkanne (die für viele Zuschussempfänger seit Jahren ohnehin
eingetrocknet war) auf den nicht priorisierten Flächen der Rasenmäher zum
Einsatz kommt, ist der Flurschaden groß: Sehr viele Institutionen und
Initiativen, die überwiegend durch ehrenamtliche Arbeit am Leben gehalten
werden und die teilweise auch Personal beschäftigen, bekommen ein ganz
schlechtes Signal über die Anerkennung ihrer Arbeit. Statt die professionelle
Arbeit an Tarifbedingungen anzugleichen, wird sie weiter davon entfernt oder
reduziert. Mannheim stünde sehr schlecht da, wenn diese sog. „Dritten“ ihre
Tätigkeit einstellen würden.

Mit den großen Wohlfahrtsverbänden, die sicher ebenso wie die
Stadtverwaltung Optimierungsmöglichkeiten haben, wären entsprechende
Gespräche zu führen, wie ohne Leistungsverminderung und zusätzliche
Belastung des Personals intelligente Einsparungen realisiert werden können.
DIE LINKE wird die Priorisierungsvorlage ablehnen. Wir werden nicht über die
Kürzung des Zuschusses an den „Runden Tisch Hospiz“ um 10 Euro reden,
während gleichzeitig 78,6 Mio. „Rückstellungen im Rahmen von
Steuerschuldverhältnissen“, verbucht werden müssen, sprich wegen
Streitigkeiten mit Gewerbesteuerzahlern, die ihre Wertschöpfung in Mannheim
gerne anders interpretieren wollen. Dass dabei auch Namen aus den Paradise-
Papers auftauchen, setzt dem Ganzen die Krone auf. Hier geht es wieder um
privaten Reichtum und öffentliche Armut.

Armutsbekämpfung braucht höhere Priorität
A propos Priorisierung: Eines der deklarierten strategischen Handlungsfelder ist
das Handlungsfeld 3, zugleich das erste der 17 Habitat-Ziele: Bekämpfung von
Armut und Armutsrisiken. Das begrüßen wir sehr. Darunter finden wir konkret
jedoch nur zwei Ansatzpunkte:

1.) „Bildungs- und Teilhabemaßnahmen sind allen Kindern zugänglich.
Insbesondere schwierige finanzielle und soziale Rahmenbedingungen stellen
kein Hindernis dar.“ Als Ziel gut formuliert, jedoch zu schwach ausgelegt. Wenn
Mutter oder Vater eines der 20% Mannheimer Kinder, die von Armut bedroht
sind, mit der Straßenbahn zu einem vom Familienpass geförderten Angebot
begleitet und unterwegs aussteigen muss, weil Kontrolleure die Bahn betreten,
dann stimmt etwas nicht. Wir beantragen daher, dass endlich das
Monatssozialticket eingeführt wird. Wir können nicht bis zum St.
Nimmerleinstag warten, an dem die Landesregierung endlich ein
Landessozialticket ermöglicht. Unsere Forderung ist teuer, aber es können
nicht 20.000 Menschen faktisch in ihrem Stadtteil festgesetzt und von jeglicher
Teilhabe abgeschnitten werden.
2.) Das Ziel: „Mannheim verbessert die Sozialstruktur und nähert sich dem
Durchschnitt in Baden-Württemberg an“ klingt gut, darf aber nicht auf
Verdrängung hinauslaufen, und die ist schon schleichend im Gange: Wenn die
Mieten hier zu hoch sind (selbst für mittelmäßig Verdienende) und auch noch
die Kindergartengebühren bleiben wie sie sind oder gar steigen, werden
Menschen faktisch gezwungen, ihr Heil in Ludwigshafen oder den pfälzischen
und hessischen Landkreisen zu suchen. Wenn anstelle bezahlbarer
Neubauwohnungen „individuell gestaltete Einfamilienhäuschen“ in den Fokus
genommen werden, „bessert“ sich vielleicht die Sozialstruktur, jedoch auf
Kosten Mannheimer Bürgerinnen und Bürger.

Nachdem auf einmal die CDU ihr Herz entdeckt hat für die Abschaffung der
Gebühren für den sog. „Regelkindergarten“ (der schon lange keine Regel,
sondern eher die Ausnahme ist), werden wir nicht zögern diesen ganz
grundsätzlich richtigen Weg in Richtung gebührenfreier Bildung von der Krippe
bis zur Uni zu unterstützen. Vor zwei Jahren hat die CDU noch der
Gebührenerhöhung zugestimmt.
Für den Kernhaushalt ist preisgünstiges Wohnen kaum ein Thema
Im ganzen Haushalt finden sich gerade mal 250.000 Euro Förderung des
Mietwohnungsbaus. Wir schlagen vor, einen revolvierenden Fonds als Starthilfe
für gemeinschaftliche Wohnprojekte einzurichten. Und wir schlagen einen
Fonds von 1,5 Mio. EUR vor, aus dem die Verwaltung Flächen für preiswerten
und geförderten Wohnungsbau erwerben kann als ein Element der sozial
gerechten Bodennutzung und -Vorhaltung.

Die avisierte Armutsbekämpfung durch Erhöhung der Betreuungsquote in den
Sozialräumen 4 und 5 unterstützen wir natürlich und beantragen zusätzliche
Schulsozialarbeiter*innen in diesen Bereichen.

Subjektives Unsicherheitsempfinden

Noch ein Wort zum angeschlagenen subjektiven Sicherheitsempfinden der
Bevölkerung: Wir müssen es selbstverständlich ernst nehmen. Gerade
deswegen verbieten sich nach unserer Auffassung aufwändige technische
Maßnahmen wie die „intelligente Video-Überwachung“ auf den Planken, der
Breiten Straße und dem Alten Messplatz. Sie stellt einen massiven Eingriff in
die informationelle Selbstbestimmung dar, bringt aber wesentlich weniger als
Polizei auf der Straße. Die 800.000 Euro Zuschuss an das Land sollten wir uns
sparen. Davon abgesehen ist es ein Geldfluss in die falsche Richtung.

Und Übrigens: JUZ bleibt!

Meine Damen und Herren,
Lassen Sie mich abschließend wieder allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Stadt Mannheim und ihrer Gesellschaften Dank sagen für die in den
vergangenen zwei Jahren geleistete Arbeit.
Ein zusätzlicher Dank gilt all jenen, die an der Erstellung des Haushaltswerkes
mitgewirkt haben. In diesem Zusammenhang auch ein spezieller Dank für die
ausgezeichnete Begleitung des Beteiligungshaushalts.
Ich wünsche uns sachliche und für die Menschen in der Stadt Mannheim
hilfreiche, nutzvolle und voranbringende Etatberatungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Thomas Trüper