Die Mietpreisbremse für Mannheim ist dringend erforderlich!

Haus & Grund disqualifiziert sich mit seiner gegenteiligen Forderung selbst.

Haus & Grund Mannheim fordert heute in einer Erklärung an alle Mitglieder des Gemeinderats den Verzicht auf eine Mietpreisbremse in Mannheim. Dem widersprechen Nalan Erol und Thomas Trüper, Stadträtin / Stadtrat der LINKEN entschieden. Beide forderten bereits mit Antrag 068/2019 vom 22. Februar die Verwaltung auf, bei der Landesregierung die Revision der 2015 erfolgten Nicht-Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der 44 Kommunen mit „angespanntem Mietwohnungsmarkt“ zu verlangen. Gegenüber der damaligen Messung gehöre Mannheim inzwischen eindeutig in diese Kategorie.

Haus & Grund Mannheim fordert heute in einer Erklärung an alle Mitglieder des Gemeinderats den Verzicht auf eine Mietpreisbremse in Mannheim. Dem widersprechen Nalan Erol und Thomas Trüper, Stadträtin / Stadtrat der LINKEN entschieden. Beide forderten bereits mit Antrag 068/2019 vom 22. Februar die Verwaltung auf, bei der Landesregierung die Revision der 2015 erfolgten Nicht-Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der 44 Kommunen mit „angespanntem Mietwohnungsmarkt“ zu verlangen. Gegenüber der damaligen Messung gehöre Mannheim inzwischen eindeutig in diese Kategorie. Dies hätte zur Folge, dass Bestandsmieten innerhalb 3 Jahren nur mehr um 15 statt um 20% erhöht werden dürfen, sofern der Mietspiegelwert nicht überschritten werde. Außerdem würde die Kündigungsfrist bei nachträglicher Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre verlängert.

Haus & Grund verweist darauf, dass die von diesem Verband vertretenen „rund 6.000 privaten Kleinvermieter mit mehr als 28.000 Wohneinheiten“ eher sehr zurückhaltend mit Mieterhöhungen seien. „Wenn dem so ist, was teilweise auch unseren Erfahrungen bei Bestandsmieten entspricht, sind diese Vermieter*innen gar nicht von der abgesenkten Mietpreiskappungsgrenze betroffen“, entgegnet Trüper den Argumenten von Haus % Grund. Nalan Erol ergänzt: „Betroffen sind aber tausende Mieter*innen davon, dass die Kalt- und erst recht die Warmmietpreise in den letzten Jahren deutlich mehr gestiegen sind als die verfügbaren Einkommen. Laut einer neuen WSI-Studie müssen in Mannheim inzwischen 44% der Mieter*innen 30% und mehr für das Wohnen ausgeben – das ist eindeutig zu viel und ein Ende nicht in Sicht!“

Erol und Trüper begrüßen, dass jetzt auch die SPD die Einführung der Mietpreisbremse fordert. Nachdem am 19. März das Landgericht Stuttgart die Mietpreisbremse für Baden-Württemberg wegen eines Formfehlers für unwirksam befunden hat, fordern die beiden linken Stadträte von der Landesregierung, den Formfehler schleunigst zu beheben und die entsprechende Rechtsverordnung wieder in Kraft zu setzen, diesmal mit Mannheim.

„Wenn Haus & Grund davor warnt, dass die Wohnungsbautätigkeit durch Privatinvestoren zurückgehen werde, falls das Recht auf 20%ige Mieterhöhungen eingeschränkt werde, dann“, so Trüper, „bestätigt uns das nur darin, dass gemeinwohlorientierte Wohnungsbauträger einschließlich der GBG  besser gefördert und noch aktiver werden müssen“.

Nalan Erol, Stadträtin
Thomas Trüper, Stadtrat

Forderung von Haus & Grund Mannheim hier als PDF

Thomas Trüper: Noch einmal zur BDS-Kampagne und der Gegenkampagne

Die Verabschiedung einer Resolution des Mannheimer Gemeinderates gegen die BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel) und meine Zustimmung und Erklärung als Stadtrat der LINKEN im Gemeinderat haben bundesweite Reaktionen ausgelöst, die das ganze Spektrum linker Positionen zum Israel-Palästina-Konflikt abbilden: Harsche Verdammung der Resolution als Schlag gegen das palästinensische Volk bis Kritik daran, dass die Anti-BDS-Resolution nicht einfach kommentar- und damit rückhaltlos unterstützt wurde. Die Position der LINKEN im Mannheimer Gemeinderat möchte ich daher noch einmal – unter Berücksichtigung der ganzen Kompelxität des Konflikts – herleiten und begründen. Es wäre begrüßenswert, wenn zumindest auf örtlicher Ebene, ein konstruktiver Dialog zum Ziel „Frieden in Nah-Ost“ wieder in Gang käme. Die Mannheimer Friedensbewegung hat schon vor Jahren den Diskurs eingestellt, und sich (nach dem Einbruch in Folge des Balkankriegs) weiter dezimiert. Äußerungen erfolgen nur noch von einzelnen Menschen, die sich der Friedensbewegung zurechnen (wie ich persönlich ja auch).

  1. Der Staat Israel ist ein Ergebnis von Fluchtwanderung jüdischer Bevölkerung vor europaweiter antisemitischer Diskriminierung, vor Pogromen (v.a. Zarenreich und auch UdSSR) und schließlich vor dem nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen der Shoah.
  2. Der Zionismus wollte ursprünglich eine „Heimstatt“ für Jüd*innen schaffen, in der alle Menschen frei von Diskriminierung und Repression leben können sollten. Diese emanzipatorische Idee scheiterte von Anfang an. Die jüdische Besiedelung war konfliktreich und konfrontativ, der Widerstand der arabischen Bevölkerung massiv.
  3. Tragischer-, aber vielleicht unvermeidlicherweise bildeten die rassistischen Ausgrenzungskriterien des Antisemitismus in Umkehrung auch die Grundlage für die Zugehörigkeitskriterien des neuen Staates Israel, für das Staatsbürgerschaftsrecht derer, die sich nach Palästina retten konnten –  zuletzt von der Netanjahu-Regierung auf die Spitze getrieben durch die Definition des Staates Israel als „Nationalstaat für jüdische Menschen“ im Juli 2018, als Schutz vor demografischer „Überfremdung“.
  4. Der Staat Israel war schon vor seiner Gründung als britisches Mandatsgebiet Bezugspunkt für imperialistische „Neuordnungen“ des Nahen und Mittleren Ostens und blieb es, von der Zerlegung des Osmanischen Reichs bis hin zu den Golfkriegen und aktuell dem Syrienkrieg, nicht nur passiv, sondern auch höchst aktiv und fest dem „Westen“ verbunden. Der Widerstand hiergegen seitens der Anrainer verband sich von Anbeginn auch mit dem Widerstand der Palästinenser gegen den Siedlerstaat.
  5. Der 1977 angestoßene Friedensprozess ist mittlerweile fast völlig zum Erliegen gekommen. Alle israelischen Regierungen seit Ehud Olmert verschärften die Konfrontation mit Militäraktionen (z.B. Libanon, Gaza) und stetiger Fortsetzung der Siedlungspolitik. Eine Zweistaatenlösung erscheint aufgrund der Siedlungspolitik ebenso obsolet wie die Vision eines einheitlichen, demokratischen Staatswesens in Israel/Palästina auf Basis vollkommener Gleichberechtigung aller Bewohner*innen des Staatsgebiets und Herstellung gleicher Lebensbedingungen.

  6. Deutschland hat aufgrund der Shoah eine dreifache Verantwortung in der Region: Das konfliktreiche Ergebnis der massenhaften Fluchtbewegung vor der NS-Vernichtungsstrategie muss historisch anerkannt werden: „Existsenzrecht Israels“. Zweitens ist anzuerkennen, dass die arabische Bevölkerung Palästinas und ihre Nachfahren keinerlei Schuld an der Shoah und ihren Folgen tragen, aber zu tiefst davon betroffen sind. Deutschland muss daher auch für das Lebensrecht und die Würde der Palästinenser in der Region eintreten, also aktiv für die Zwei- oder Einstaatenlösung, auf jeden Fall für Deeskalation und Versöhnung und für die wirtschaftliche Entwicklung aller Gebiete – kurz: für Frieden. Dazu muss die Überwindung des aus der Vertreibungs- und Fluchtsituation entstandenen ethnisch-exklusiven und religiös fundierten vormodernen Staatsverständnisses und Staatsbürgerschaftsrechts Israels unterstützt werden. Gleichzeitig muss die wirtschaftliche Entwicklung und Demokratisierung der Palästinensergebiete unterstützt werden. Beides setzt beidseitigen Verzicht auf kriegerische Maßnahmen und gegenseitige Vertrauensbildung voraus. Dazu gehören das Ende der Siedlungspolitik und v.a. auch die Aufhebung der Gaza-Blockade und damit auch die Befriedung eines riesigen Verzweiflungs- und
  7. Hasspotenzials. Auch hier hat Deutschland eine historische Verantwortung.
  8. Eine linke Position in Deutschland zu diesem Konflikt kann nur heißen, dafür zu sorgen, dass diese besondere deutsche Verantwortung wahrgenommen wird – wenn sie auch noch so utopisch anmutet.
  9. Die traditionelle linke Palästina-Solidarität der 70er Jahre, die den Palästinakonflikt mit den gleichzeitigen Dekolonisierungskriegen in Afrika und den Befreiungskriegen in Südostasien gleichsetzte, negierte wesentliche Aspekte der israelisch-palästinensischen Problemlage. Einige Akteure praktizieren dies auch noch nach 40 Jahren so.

  10. Den arabischen Widerstand gegen den Staat Israel und die daraus resultierenden  politischen Frontstellungen, die sich bis in die Großstädte Mittel- und Westeuropas hineinziehen, als genuin „antisemitisch“ zu bezeichnen, ist eine Verdrehung der Tatsachen und Verharmlosung des europäischen Antisemitismus. Dieser resultierte nicht aus dem Zusammenstoß unterschiedlicher Völker, sondern aus inneren Widersprüchen der Gesellschaften selbst. Er richtet/e sich willkürlich gegen Angehörige der eigenen Gesellschaft und macht/e sich an religiösen, sprachlichen und kulturellen „Merkmalen“ fest, aus denen ein Recht auf Diskriminierung, Verfolgung und Tötung abgeleitet wurde/wird.
  11. Ebenso abwegig sind Versuche des „antideutschen“ Lagers, sich der historisch überkommenen Verantwortung gegenüber Israel und Palästina durch den Kurzschluss zu entledigen, Antifaschismus bedeute heute einfach, jede noch so krude Wendung der Politik der Israelischen nationalreaktionären Regierungen zu akzeptieren.
  12. In der israelischen Gesellschaft selbst gibt es seit jeher Bewegungen, die sich gegen die ethnische Dominanz der jüdischen Bevölkerungsteile und für Ausgleich mit der arabischen Bevölkerung einsetzen, die davon ausgehen, dass es Sicherheit und Frieden für die Menschen in Israel / Palästina nur auf Basis eines Friedensprozesses geben kann. Diese Kräften bedürfen internationaler politischer Unterstützung. Gleiches gilt für nach Ausgleich strebende Kräfte auf palästinensischer Seite.
  1. BDS-Kampagne ist immerhin ein nicht-militärischer Versuch von Teilen der palästinensischen Gesellschaft, internationalen Druck auf Israel auszuüben. Als Boykott richtet sich die Kampagne jedoch nicht nur gezielt gegen die Regierung, sondern gegen den gesamtaen jüdischen Teil der israelischen Gesellschaft auf den Gebieten der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur und trifft am Ende auch noch „kollateral“ palästinensische Teile der israelischen Gesellschaft. Er greift das ethnizistische Staatsverständnis Israels auf und differenziert nicht nach den Positionen, die die unterschiedlichen Teile dieser Gesellschaft im Israel/Palästina-Konflikt einnehmen. Er trifft auch die Kräfte, die aus Israel heraus versuchen, Brücken der Veständigung und praktischen Versöhnung zu bauen.
  2. BDS-Kampagne in Deutschland weckt eine fatale Boykott-Erinnerung aus der NS-Zeit. Da helfen alle gegenteiligen Beteuerungen nichts. Man muss die Kampagne in Deutschland v.a. auch daran messen, wie sie „rüberkommt“ und welche fatale Anhängerschaft sie hierzulande – sicher ungewollt – ebenfalls mobilisiert. Der Antisemitismus in Zeiten der „rechtspopulistisch“ bis unmittelbar faschistischen Mobilisierung ist ein gravierendes Thema, wenn auch nicht alles tatsächlich antisemisch ist, was von interessierten Kreisen als solches gegeißelt wird. Die israelische Regierung fährt im Ringen um internationale Unterstützung für ihren reaktionären Kurs eine offensichtliche PR-Kampagne, die der ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus schadet. So ist die unangemessen aufgeregte Gegenkampagne gegen die BDS-Kampagne, die vor allem bundesweit an den Hochschulen und eben in manchen Kommunen (wie z.B. Mannheim) Wellen schlägt, sicherlich Ergebnis auch dieser Strategie. Vor die Frage gestellt, ob man für oder gegen die BDS-Kampagne ist, kann ich mich als Linker in der BRD nur gegen diese Kampagne stellen.
  3. Die linken Kräfte und die Friedensbewegung in Deutschland haben m.E. eine viel wichtigere Aufgabe: Die Bundesregierung tagtäglich in die Pflicht zu stellen, auch auf europäischer Ebene Druck gegen diejenigen Elemente der gegenwärtigen israelischen Regierungspolitik aufzubauen, die immer neues Benzin ins Feuer schütten, wie z.B. die Fortsetzung der Siedlungspolitik, die Abriegelung des Gazastreifens, die Mauer im Osten und die zunehmende Diskriminierung der Palästinenser*innen in Israel (Staatsbürgerschaftsrecht). Notwendig wäre ein Marschallplan für die palästinensischen Gebiete.
  4. Zur Situation in Mannheim: Die Stadtgesellschaft umfasst einen hohen Anteil an Bewohner*innen unterschiedlichster Herkunft, auch aus solchen Ländern, die starke innere Konflikte haben oder mit anderen Ländern im Konflikt leben. 20% der Mannheimer*innen kommen beispielsweise aus der Türkei einschließlich der kurdischen Provinzen. Die Konflikte in den Herkunftsländern beschäftigen natürlich auch die eingewanderten Menschen. Es gibt auch wieder eine wachsende jüdische Gemeinde mit starker Immigration aus Russland, und es gibt eine große arabische Community. Es ist von grundlegender Bedeutung für eine Stadt wie Mannheim, dass all die Konflikte, die auch hier erlebt werden, nicht hier ausgetragen werden. Als Verständigungsplattform hierfür wurde die Mannheimer Erklärung von allen relevanten Kräften unterschrieben und wird auch gelebt.
  5. Mannheim pflegt eine sehr lebendige Städtepartnerschaft mit Haifa. Das Narrativ dieser Stadt hebt ein für israelische Verhältnisse sehr positives Zusammenleben verschiedener Ethnien und Religionen hervor. Ich unterstütze diese Städtepartnerschaft aktiv. Gleichzeitig und in Absprache mit Haifa unterhält Mannheim eine ausbaufähige Verwaltungskooperation mit Hebron. Hier wird u.a. die Errichtung einer modernen Abwasserentsorgung in praktischem Austausch unterstützt. Es sind solche Projekte, in denen nach meiner Überzeugung die Kristallisationspunkte einer Friedensentwicklung liegen, wenn es denn eine solche überhaupt noch geben kann, wofür der Kampf niemals aufgegeben werden darf.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE Mannheim

Eltern von Kindergartenkindern, holt euch Geld bei der CDU Mannheim ab!

„Gebührenfeier Kindergarten | Claudius Kranz: Wir fördern Kinder! Wir  entlasten Familien! | Für jedes Kind 1.155,- Euro pro Jahr“

So plakatiert  die CDU-Gemeinderatsfraktion. Sie möchte damit auf die Beitragsfreiheit der sog. Kindergarten-„Regel“-Versorgung“ hinweisen, die für das zweite Kindergartenjahr seit 1.9.18 gilt (8 bis 16 Uhr mit zwei Stunden Mittagspause). Das dritte  Kindergartenjahr ist schon seit dem 1.9.12 frei (für die „Regel“-versorgung“, die  nur etwa von 15% der Kinder wahrgenommen wird). Die CDU betreibt mit ihrem neuen Plakat eine Desinformationskampagne für  Schlechtinformierte und tut so, als handle es sich um IHRE Großzügigkeit. Sie  müsste Insolvenz anmelden, wenn die Eltern von Kindergartenkindern das Plakat ernstnähmen und dies auch noch wörtlich. Die Familien würden demnach „für  jedes Kind“ um „1.155,- Euro pro Jahr“ entlastet. Das stimmt genau für Eltern von Einzelkindern, die ab dem 1.9. das zweite Jahr im Kindergarten verbringen. Die  Eltern von Kindern im dritten Jahr sollten sich die versprochene Entlastung von  1.115 bei der CDU abholen; denn sie werden aufgrund der bereits bestehenden
Gebührenfreiheit („Regel“-versorgung) auch nicht ab dem 1.9.18 „entlastet“.  Eltern von Einzelkindern, die jetzt erstmals in den Kindergarten kommen, zahlen  die 1.155 Euro noch ein Jahr lang, bis sie dann vom beitragsfreien zweiten Kindergartenjahr profitieren. Erst ab 2019 ist dann auch das erste Kindergartenjahr frei. Also 1.155 Euro bei der CDU abholen!

Und dann stimmt das mit dem „für jedes Kind“ ohnehin nur für Einzelkinder. Wenn zwei Kinder im Haushalt leben, müssen die Eltern bisher schon „nur“ 869  Euro zahlen. Fallen diese weg, sollten sich die Eltern die restliche von der CDU  versprochene Entlastung eben dort holen. Für Kinder aus einem Vier-Kinder-Haushalt fielen bisher nur 176 Euro pro Jahr an.  Also 957 Euro „Entlastung“ bei der CDU abholen. Diese Staffel nach Anzahl der Kinder im Haushalt löste einst die einkommensabhängigen Kita-Gebühren ab. Übrigens: Wohngeld- und Transferleistungsempfänger*innen sollten sich die versprochene Entastung auch bei der CDU abholen; denn sie sind bisher schon beitragsfrei, wenn sie nachweisen, dass die Kita-Gebühren „nicht zumutbar“ sind. Aber diesen Teil der Gesellschaft hat die CDU sowieso nicht auf dem Schirm. Ja, und ohne die CDU wären die Gebührenerhöhungen in vorherigen Haushaltsberatungen von im Jahr 2012 880 Euro je Einzelkind auf 1.155 Euro ab 2018 (also plus 275 Euro) gar nicht zustande gekommen. Dass DIE LINKE diese Erhöhungen jeweils ablehnte, half den Eltern aufgrund der in dieser Frage großkoalitionären Mehrheitsverhältnisse nichts. Für DIE LINKE ist es schon immer
eine Selbstverständlichkeit, dass Kitas ebenso vollständig gebührenfrei sein müssen wir die öffentlichen Schulen. Die „Familienpolitik“ der CDU interessiert sich für die wirtschaftliche Situation
einkommensärmerer Familien einen feuchten Kehricht, im Gegenteil: Sie verfolgt diese Familien regelrecht. Sie schaffte mit ihrer Mehrheit im Jahr 2000 den Sozialpass für Transferleistungsempfänger*innen und ihre Familien ab und führte den „Familienpass“ für reiche wie arme Familien ein. Gegen den „Familienpass Plus“ für arme Familien bekämpfte sie in jeder Haushaltsberatung ebenso wie das
bescheidene Mannheimer Sozialtickt. Ihr Herz für junge Familien beweist sie neuerdings erfolgreich durch die Planung von Einfamilienhäuschen zu 500.000 Euro aufwärts. Gegen das 12-Punkteprogramm für preisgünstiges Wohnen mit der 30%-Sozialquote lief und läuft sie Sturm.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Monstrum Polizeiverordnung: Gleichzeitig notwendig und überflüssig, zahnlos und beißwütig

Der Mannheimer Gemeinderat hat auf Vorschlag der Verwaltung (Dezernat I unter Christian Specht, CDU) die Allgemeine Polizeiverordnung nach teils kontroversen Diskussionen

Idyll unter Bäumen in der Wasserturmanlage. Da zögert selbst der Kommunal Ordnungsdienst, Knöllchen zu verteilen.

„aktualisiert“. Die letzte Fassung stammte aus 2010. Bei dieser Verordnung geht es um die
„ Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen und zur Abwehr von verhaltensbedingten Gefahren im Stadtkreis Mannheim “

(so die offizielle Widmung). Nun hat also der Kommunale Ordnungsdienst wieder eine passende Rechtsgrundlage für sein Einschreiten, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerettet werden muss. Aber hat er die tatsächlich, und geht es immer um die Sicherheit der Bürger*innen, um Gefahrenabwehr?
„Nulla poena sine lege“ – Keine Strafe ohne Gesetz:
Nach diesem altrömischen Prinzip funktioniert die Polizeiverordnung mit ihrem Katalog untersagter Verhaltensweisen. Verstößt man dagegen und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit, setzt es – unter Umständen – ein Bußgeld, zwischen 5 und 5.000 Euro. Aber eben nur unter Umständen. Denn ein Verbot auszusprechen ist leicht, es durchzusetzen ist schwierig bis unmöglich.
Die Konservativen sind jedoch der unumstößlichen Überzeugung, positives Stadtleben könne nur gelingen, wenn der Teil der Bevölkerung, der sich nicht „richtig“ benehme, polizeilich in Schach gehalten werde. Dafür bräuchte es nach dieser Logik dann aber sicher je 50 Stadtbewohner*innen eine*n Aufpasser*in (Auswärtige und Touristen in der Stadt nicht mitgerechnet). Deswegen fordern insbesondere CDU und Mannheimer Liste beharrlich eine erhebliche Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Aber selbst bei Verdoppelung und Verdreifachung ist es nicht möglich, die Überwachung des ruhenden Verkehrs und gleichzeitig des tausendfachen Gassi-Gehens zu bewerkstelligen, und dann noch ein Auge auf die alkoholkranken Menschen auf den Plätzen der Stadt zu haben und auch noch das Taubenfüttern zu unterbinden, womit ja nur ein Bruchteil der durchzusetzenden Verbote benannt ist.
Die Grenzen jeder Polizeiverordnung
Damit sind schon die Grenzen einer jeglichen Polizeiverordnung skizziert: Mit polizeilichen Mitteln eine lebenswerte, einigermaßen saubere Stadt erzielen zu wollen, die auch noch einen Hauch von Liberalität spüren lässt, ist ein Unding. Dennoch mag es da und dort und dann und wann – wenn jede vernünftige Ansprache ins Leere geht und Rücksichtslosigkeit gegenüber den anderen Menschen für diese zur Plage wird – notwendig sein, wirklich und merklich einzuschreiten. Und dafür braucht es eben eine Rechtsgrundlage. Vor allem aber braucht es in dicht besiedelten Räumen positive Maßnahmen für ein gedeihliches  Zusammenleben. Das mögen schlicht Informationen sein über tatsächliche Gefahren (z.B. Grillen bei vollkommen ausgetrockneter Umgebung) oder über den Zusammenhang zwischen dem Füttern von Wildtieren und einer unverträglich hohen Präsenz z.B. von Wasservögeln auf Liegewiesen oder Ratten in der Stadt. Zu positiven Maßnahmen zählen aber auch und v.a. Einrichtungen, die das vernünftige Verhalten ermöglichen oder fördern: Beispielsweise – wie inzwischen realisiert – sehr viele Mülltonnen am Rande der Neckarwiese. Nicht realisiert ist das Vorhandensein von Toiletten in dieser Freizeit- und Feierzone, so dass die Anwohner*innen, deren Terrassen an die Neckarwiese grenzen, seit
Jahren Klage führen, obwohl es doch schon ewig in der Polizeiverordnung heißt:
„§3, (3): In vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren und unmittelbar frei
zugänglichen Haus- oder Grundstücksein- /-zugängen ist untersagt: (…) 2. das
Verrichten der Notdurft.“
Die Pflicht, für lebenswertes städtisches Leben die Rahmenbedingungen zu schaffen
Die Auseinandersetzung mit alkoholkranken und sonstig drogenabhängigen
Menschen vor allem über das Ordnungsrecht und Ordnungsdienst ist ein
gravierendes Beispiel für erstens aussichtsloses, zweitens
menschenverachtendes und drittens auch noch verantwortungsloses Agieren vor
allem der „konservativen“ Kräfte im Mannheimer Gemeinderat. Gewiss ist
niemand begeistert, dass eine gewisse Anzahl solcher oft auch wohnsitz- oder
obdachloser Menschen, kurz: „die Trinkerszene“, ihren Tag z.B. am zentralen
Paradeplatz verbringt, teilweise sehr laut und auf viele Menschen bedrohlich
wirkend.
Nun hatte die Verwaltung nach zweijährigen erfolglosen Anstrengungen, eine
geeignete Immobilie zu finden, dem Gemeinderat vorgeschlagen, ein
„alkoholakzeptierendes Aufenthalts- und Betreuungsangebot für die Trinker- und
Drogenszene in der Akademiestraße“ in einem zu errichtenden Gebäude
einzurichten (V268/2018). Für diesen Vorschlag stimmten am Ende nur SPD,
Grüne und LINKE sowie der OB. Alle anderen lehnten dieses Projekt mehrheitlich
ab. Das war am 26.6. Am 24.7. dann die Entscheidung über die neue
Polizeiverordnung mit „Verfeinerungen“ auch zu diesem Thema.
Zu dem bisher schon gültigen aber eben letztlich wirkungslosen §10 kommt ein
neuer Absatz 3 hinzu. Zunächst der Wortlaut der bisherigen Regelung:
„ § 10 Verhaltensbedingte Gefahren in der Öffentlichkeit
(1) Es ist untersagt, sich im Zustand von Trunkenheit oder unter Einfluss sonstiger berauschender Mittel auf Straßen, in unterirdischen Anlagen und Grün- und Freizeitanlagen und in vom öffentlichen Straßenraum unmittelbar frei zugänglichen Haus- oder Grundstücksein-/-zugängen aufzuhalten, sofern andere dadurch – insbesondere durch Lärmen oder Aufdringlichkeit – grob b elästigt oder behindert werden. (2) Auf Kinderspielplätzen und sonstigen Spielanlagen sowie in deren unmittelbarer
Nähe sind der Konsum alkoholischer Getränke und die Abgabe solcher Getränke verboten.“
Man merkt: diese Verbotsregel schreit eigentlich nach einem allgemeinen Verbot des Alkoholkonsums auf öffentlichen Straßen und Plätzen, wie es dem Land immer wieder  abgefordert wird, wie es aber der Verfassungsgerichtshof eindeutig wegen unzulässiger Beschränkung der persönlichen Freiheit zurückgewiesen hat. Also beschreibt man die Folgen des Alkoholkonsums. Und wenn nun aber kein allgemeines Konsumverbot durchzusetzen ist, dann doch wenigstens in der rechtlichen Nische von Fahrgastunterständen! Und so schlug die Verwaltung folgende Ergänzung vor:
„Es ist untersagt, in den Fahrgastunterständen der Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs in Gruppengröße (mindestens zwei Personen) zu lagern oder dauerhaft zu verweilen (sich niederzulassen), um alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel zu konsumieren oder in einem nach außen deutlich sichtbaren Rauschzustand dort zu lagern oder dauerhaft zu verweilen (sich niederzulassen).“
Im Laufe der gemeinderätlichen Diskussion wurde dann noch der Bezug auf eine Gruppe mehrheitlich herausgenommen, so dass jetzt auch Einzelmenschen dort „lagern“ dürfen (der Begriff erinnert fatal an die „Landfahrer“-Vertreibung aus den Städten).
Der Bezirksbeirat Innenstadt/Jungbusch hat nach der Ablehnung des alkoholakzeptierenden Aufenthalts- und Betreuungsangebotes durch die rechte
Mehrheiti9m Gemeinderat das Thema sofort wieder auf seine Tagesordnung
gesetzt. Recht hat er!
Das Gerangel um die das Betreten von Rasenflächen – oder der Drang der Rechten, aus Mannheim eine polizeilich überwachte Puppenstube zu machen mit vorgegebenem Lebensstil
Stundenlang wurde in den Ausschüssen sowie dem Gemeinderat über das Betreten von Rasenflächen diskutiert. Traditionell sind die rechten Hardliner für ein generelles Verbot, Rasenflächen zu betreten. Das prägte schon die Diskussion 2010, allerdings aus rechter Sicht fat vergeblich. 2018 führte die Diskussion zu diffusen Formulierungen, weil die CDU auf einmal selbst nicht mehr wusste, was sie eigentlich will. Inzwischen ist in dieser Partei nämlich das „Junge-Mütter“- Fieber ausgebrochen. Schon in der Haushaltsrede der CDU musste das Baby der nachgerückten Stadträtin Dörr namentlich für schreckenerregende
Hochrechnungen seiner zu erwartenden Pro-Kopf-Verschuldung als Bürger dieser
Stadt herhalten. Dann erklärte auch noch die bei den Grünen nachgerückte junge
Mutter Dehmelt, wie sich das anfühlt, vom Kommunalen Ordnungsdienst angemacht zu werden, wenn man mit seinem Kind auf dem Rasen am Wasserturm sitzt. Darauf stellte die CDU nun den Änderungsantrag, dass in der Poilzeiverordnung ein Bürgerrecht verkündet werde: „Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Betreten von öffentlichen Rasenflächen in Grün- und Freizeitanlagen grundsätzlich erlaubt“.  (Motto: Willst du wissen was erlaubt ist, schau in die Polizeiverodnung). Eine Ordnungswidrigkeit sei dagegen das „Betreten und die gegenständliche Inanspruchnahme von Anpflanzungen und Rasenflächen in den Schmuckanlagen Friedrichsplatz und Paradeplatz.“ Der arme Ordnungsdienst! Die Menschen in Mannheim finden die Rasenflächen gerade neben den Wasserspielen am Wasserturm so schmuck und einladend, dass sie darauf unter den Bäumen ihre Decken ausbreiten und den Schatten genießen. Der Ordnungsdienst lässt es vernünftigerweise geschehen und handelt –
juristisch betrachtet – nach dem Opportunitätsprinzip: Eingreifen nur, wenn es opportun ist. Am Wasserturm herrscht somit Idylle pur. Denn Mannheim ist eine urbane Metropole und kein Puppenhaus nach den Regeln einiger Hardliner. Übrigens wird dem Vernehmen nach im Rathaus über eine weitere Novellierung der Verordnung nachgedacht: Unter Bäumen soll das Sitzen und Liegen selbst in der Wasserturm per Aushang an den Bäumen nun doch freigegeben werden – kein Witz! Der Kampf um das Mannheimer „Wohnzimmer“ treibt immer wieder Blüten.
Zum Abschluss aber doch noch ein Monnemer Witz:
Steht ein Mann mit zwei Hunden an der Leine vor einem „Hundekottütenspender“, um sich gleich eine Tüte zu ziehen und das Geschäft der Hunde wegzupacken. Kommt der Kommunale Ordnungsdienst und fragt den Mann: „Wo sind Ihre zwei Hundekottüten, die sie mit sich zu führen haben?“ – „Sie wollen die erst hier ziehen? Sie haben trotzdem gegen § 6 Abs. 6 der Polizeiverordnung verstoßen: ‚Der Hundeführer ist verpflichtet, mindestens eine Hundekottüte oder ein anderes geeignetes Hilfsmittel (z. B. Plastiktüte oder Schachtel) für die Aufnahme und den Transport von Hundekot pro mitgeführtem Hund bei sich zu haben und auf Verlangen den Vollzugsbediensteten vorzuweisen.“
Bisher beschränkte sich die Polizeiverordnung auf den schlichten und sinnvollen Satz: „Wer einen Hund ausführt, ist verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen, den der mitgeführte Hund (…) hinterlassen hat.“ Nun gibt es also endlich eine Durchführungsverordnung zur Beseitigung von Hundekot einschließlich der Möglichkeit von quasi Fahrscheinkontollen. Der Kontrollwahn lässt grüßen. Auch hier rettet nur das Opportunitätsprinzip.
Nachbemerkung: Mit der Werbewirtschaft (Prospekte) wird noch gesprochen
Das große Ärgernis für viele Stadtbewohner*innen, die überall in der Stadt herumfliegenden Prospekte, sollte bei der Novellierung der Polizeiverordnung aufgrund der zahlreichen und steten Beschwerden nun auch geregelt werden. Die Veranlasser der Prospektverteilung sollten haftbar gemacht werden: „§ 8 (…) Vorschriftswidrig abgelegte Zeitschriften, Werbeblätter oder sonstige Druckerzeugnisse sind von Auftraggebern/-innen und Herausgebern/-innen unverzüglich zu entfernen.“ Die Herausgeber*innen sollten also alles, was nicht in den Briefkästen, sondern im Freien landet, höchstpersönlich (oder durch zu bezahlende Handlanger) einsammeln – ansonsten Bußgeld bis 5.000 Euro!
Die Verwaltung hielt es jedoch für opportun, diesen diesen Unterpunkt von der Tagesordnung abzusetzen bzw. die Neufassung des Paragrafen 8 zurückzuziehen. Man sei noch im Gespräch mit der Werbewirtschaft. Im Zweifelsfalle enden diese Gespräche mit einer „Selbstverpflichtung“ der Prospektverteilenden Firmen. Wie wäre es, dann auch eine Selbstverpflichtung der „Trinkerszene“ anzustreben?
Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Adolf-Damaschke-Ring: Chance für neugebaute Sozialwohnungen nutzen!

Adolf-Damaschke-Ring: Chance für neugebaute Sozialwohnungen nutzen!

DIE LINKE hatte im Juni den Antrag in den Gemeinderat eingebracht, die GBG solle vorsorglich angehalten werden, auf jeden Fall die drei zum Abriss vorgesehenen Blöcke (Stand der Planungen nach langer Auseinandersetzung) durch öffentlich geförderte Neubauten ersetzen. Seitdem die baden-württembergische Landesregierung nach jahrelanger Bewegungslosigkeit endlich wieder Investitionskostenzuschüsse für Sozialwohnungen gewährt, können Neubauwohnungen für ca. 7,50 Euro/m² Kaltmiete erstellt werden. Damit würden diese Neubauwohnungen preislich etwa dort liegen, wo die sanierten Altbauwohnungen in dem Gebiet angesiedelt sind. Ein Vorteil wäre, Aufzüge einbauen zu können. Außerdem wird damit sozialverträglich der insgesamt überalterte Wohnungsbestand der GBG etwas verjüngt. Zum Zeitpunkt der großen Auseinandersetzung um den Damaschke-Ring gab es diesen Förderweg nicht. Die Neubauten wären dann für 11 Euro angeboten worden. Deswegen war der Widerstand so erheblich und vollkommen berechtigt und notwendig.

In der Hauptausschuss-Sitzung am 17. Juli sagte der OB und GBG-Aufsichtsratsvorsitzende Peter Kurz zu, dies zu prüfen, wenn denn in 2019 die Entscheidung zu fällen sei und wenn die Förderung dann noch besteht.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

ELS-Insolvenz: Private Verpackungs- und Wertstoffsammlung lädt ihre Probleme bei der städtischen Abfallwirtschaft ab – Stadt muss einspringen

Es kommt, wie es irgendwann einmal kommen musste: Der für Mannheim zuständige Lizenznehmer des Dualen System Deutschland, die ELS Europäische Lizenzierungs Systeme GmbH, hat am 15.03.2018 Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt, sprich: Insolvenz angemeldet.

Folge: Die über ein Ausschreibungsverfahren für Mannheim mit der Leerung der Gelben Tonne beauftragte Entsorgungsfirma Knettenbrech + Gurdulic (K+G) und die von der ELS mit der Sortierung der eingesammelten Wertstoffe beauftragte Firma ALBA GmbH haben der Stadt Mannheim signalisiert, dass sie ihre Dienstleistungen für die ELS (und damit für Mannheim) einzustellen gedenken. Sie fürchten offenbar, von ELS das ihnen zustehende Geld nicht mehr zu bekommen. Auch von Zahlungsrückständen ist die Rede.

K+G entsorgt nur 78% der Mannheimer Stadtgebiets. Die restlichen 22% hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft der Stadt Mannheim gebührenfinanziert übernommen, um den Hauptentsorger für die Einsammlung auch der Nicht-Verpackungs-Wertstoffe in der Gelben Tonne zu entschädigen, für die das Duale System Deutschland nicht aufkommt.

Was nun? Bleiben die Gelben Tonnen ungeleert? Die Stadt Mannheim hat sich bereiterklärt, über ihren Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die Sammlung sowie die Verwertung / Entsorgung der Wertstoffe sicherzustellen.

Finanziell tritt die Stadt Mannheim vorübergehend in Vorleistung. Gleichzeitig ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft beauftragt, von ELS und vom Umweltministerium Baden-Württemberg, wo eine Sicherheitsleistung von ELS hinterlegt ist (lt. Mannheimer Morgen vom 24.3.18 handelt es sich lediglich um 50.000 Euro), das erforderliche Geld zurückzuholen. Der Gemeinderats-Ausschuss für die technischen Eigenbetriebe wurde am 22.3. während der Sitzung mit der Situation konfrontiert. Er unterstützt deklaratorisch das Vorgehen der Verwaltung. Gäbe es keinen städtischen Eigenbetrieb, wäre nun das Chaos perfekt. Am Ende bleibt die Stadt u.U. auch noch auf den Kosten sitzen.

In der städtischen Pressemitteilung hierüber ist zu Recht von einem „Versagen des Dualen Systems Deutschland“ die Rede. Das DSD hat keinen Haftungsverbund für derartige Ausfälle. 2015 hatte der Gemeinderat auf Antrag der SPD und der Grünen, dem DIE LINKE beigetreten war, einstimmig eine Resolution verfasst. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, den Kommunen die Organisationsverantwortung für die Erfassung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus privaten Haushalten zu übertragen. Von einer solchen Regelung sind wir jedoch weit entfernt. Die Bundes-CDU blockiert.

Hintergründe

Für das System der Sammlung und Verwertung von Verpackungen ist seit 1991 (CDU/CSU und FDP) über die Verpackungsverordnung „die Wirtschaft“ für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen der Privathaushalte zuständig. Die in Deutschland tätigen Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie gründeten in Folge einen Verbund, der die individuelle Rücknahmeverpflichtung für Verpackungen kollektiv regelt und dies privatwirtschaftlich und zunächst monopolistisch: Über das Unternehmen „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“. Den Kommunen war damit die Zuständigkeit für diesen Teil der Abfallentsorgung genommen. Neoliberalismus pur.

Inzwischen gibt es nach Intervention der EU-Kommission gegen das Monopol des Grüne-Punkt-Systems – DSD zehn privatwirtschaftliche Anbieter, die sich die Organisation der Verpackungsentsorgung aufteilen, u.a. eben die ELS GmbH, die ihrerseits Tochter der ASCON Holding GmbH ist.

Diese Firma bezeichnet sich als: Experte der Kreislaufwirtschaft |weltweit effizienter Verwerter und Vermarkter von Sekundärrohstoffen | nachhaltiger Stoffstrommanager | Profi in Sachen Abfallwirtschaftssysteme | Betreiber von eigenen Rücknahme- und Verwertungssystemen. Diese Selbstbeschreibung macht Komplexität der rein privatwirtschaftlich organisierten Kreislaufwirtschaft deutlich.

Privatisierungsfolgen

Das Grundübel ist die Übertragung der Verantwortung für die Finanzierung und letztlich hoheitliche Durchsetzung der Kreislaufwirtschaft auf Private durch die VerpackungsVO. Ein privater Verbund muss die Eintreibung der Finanzmittel für Entsorgung und Verwertung von den Herstellern bzw. den Händlern von verpackten Waren eintreiben und ist damit schon immer gescheitert. Lt. dem Präsidenten des Bundesverbandes der Entsorgungswirtschaft gibt es ca. 30% „Trittbrettfahrer“, die sich den Zahlungen der Verpackungsabgabe entziehen (Interview vom 13.2.13 zit. bei https://de.wikipedia.org/wiki/Verpackungsverordnung_(Deutschland)#cite_note-13). Verstöße gegen die VerpackungsVO werden durch die private Organisation zum Gegenstand des Privatrechts, da der Staat seine hoheitliche Befugnis abgegeben hat. Die 10 Lizenznehmer sind untereinander zerstritten und klagen gegeneinander. Jüngstes Ergebnis dieser Querelen ist das Platzen der Verlosung der regionalen Zuständigkeiten, die am 23.3. hätte erfolgen sollen. Nach dieser Verlosung hätten dann im Herbst die Gebietsausschreibungen für das Einsammeln Leichtverpackungen und Glas für 2019-21 erfolgen sollen (https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/einzelansicht/Artikel/duale-systeme-rkd-laesst-verlosung-platzen.html).

Nun liegt wahrscheinlich erstmals der Fall einer Insolvenz eines Dualen Systembetreibers vor, und die Kommunen, die letztlich für Abfallentsorgung und Sauberkeit im Sinne der Daseinsvorsorge als Pflichtaufgabe geradestehen müssen, sind auf das Privatrecht und seine Fallstricke verwiesen.

Konkret im Falle Mannheims heißt dies letztlich, auf den Kosten sitzenzubleiben

Das für ELS zuständige Amtsgericht Bonn ordnete am 19. März 2018 die vorläufige Sachwaltung über das Vermögen des Unternehmens an ELS als Auftraggeber von K+G steht damit unter Kontrolle des Insolvenzrichters bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters. Alte Schulden dürfen nicht beglichen werden (Schutz der Masse), laufende Verträge werden – da das Unternehmen weitergeführt wird – erfüllt. K+G hat mglw. ein Sonderkündigungsrecht wegen nicht beglichener Forderungen. Wenn die Stadt Mannheim nun einspringt, ist ELS mglw. nicht verpflichtet, diese Dienstleistung zu bezahlen, weil hier kein Vertrag vorliegt. Die neun anderen Lizenznehmer sind nicht verpflichtet, für die Zahlungsunfähigkeit von ELS aufzukommen (wie etwa Sparkassen untereinander). Die beim Landesumweltministerium hinterlegte Sicherung reicht nicht aus. Ob die Stadt Mannheim jemals auf das Vermögen von ELS durchgreifen kann um sich für ersatzweise erbrachte Leistungen zu entschädigen, steht in den Sternen. Außerdem hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft mit seiner Tarifbindung und höheren Sozialstandards einen (deutlich) höheren Aufwand als K+G. Dies war ja auch der Grund, warum der Eigenbetrieb im Rahmen der Ausschreibung nicht zum Zuge kam, sondern eben K+G.

Von Ferne grüßt die rigide neue chinesische Umweltpolitik

Interessant sind die Gründe, die ELS für seine Insolvenz angibt:

„Als wesentliche Krisenursache sieht Geschäftsführer Sascha Schuh das Versagen des Marktes für Verpackungsentsorgung in Deutschland: „Von Beginn an hat es erhebliche finanzielle und strukturelle Probleme bei der Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen gegeben. Da in Deutschland nur die dualen Systeme und nicht die Inverkehrbringer streng kontrolliert werden, tragen insbesondere Trittbrettfahrer des Systems seit Jahren zu enormen Liquiditätsproblemen der dualen Systeme bei. Das sind diejenigen Unternehmen, die nicht lizenzierte Verpackungen in den Markt bringen, für deren Entsorgung also nicht gezahlt wurde. Ein Konzept, bei dem die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, kann nicht funktionieren. Dazu kommen extrem volatile Preise für Sekundärrohstoffe, wechselnde und wegfallende Absatzmärkte sowie konstant steigende Preise für Entsorgungsdienstleistungen“, so Schuh weiter.“ (https://www.els-systeme.de/news/newsartikel.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=89&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=5f6dc2a659ef941a76d332a79e24bc23)

Zunächst also einmal der Hinweis eines Privaten, dass das private System nicht funktioniert. Was die „volatilen Preise“ und „wegfallenden Absatzmärkte betrifft, lohnt ein Blick in die VR China: Am 29.09.2017 meldete der Nachrichtendienst euwid-recycling: „Der Altkunststoffmarkt ist weltweit in schweren Turbulenzen. Das von China angekündigte Importverbot ab 2018 für zahlreiche Kunststoffabfälle führt bereits jetzt zu einer Überversorgung in Europa mit Kunststoffabfällen geringer Qualität. Ton Emans, Präsident des europäischen Kunststoffrecyclerverbands PRE, sieht die Abfallwirtschaft mangels Visionen in den letzten Jahren nun in der „Realität“ angekommen. Politik und Industrie seien gefordert. Die bislang nach China exportierten Abfälle, die schlecht gesammelt und sortiert seien, könnten nun nicht komplett in der EU aufgenommen werden. Die Abfälle entsprächen nicht den Qualitätsanforderungen der europäischen Recycler, so PRE weiter. Dringend notwendig sei nun, einen echten und nachhaltigen Abfallmarkt in Europa umzusetzen. Vor allem müsse die Qualität verbessert werden.“ (https://www.euwid-recycling.de/news/international/einzelansicht/Artikel/chinesisches-exportverbot-kunststoffrecycler-sehen-wirtschaft-und-politik-sind-gefordert.html).

Politische Aufarbeitung: CDU steht an der Spitze der Verwirrer und Verweigerer

Das komplizierte System der privatisierten Organisation der Kreislaufwirtschaft ist für die Öffentlichkeit kaum zu durchschauen, insbesondere, dass die Kommune keinerlei Organisationskompetenz für das Einsammeln des Geloben Sachs / der Gelben Tonne hat. Bei der von allen geforderten Umstellung des Gelben Sachs auf die Wertstofftonne beutete die lokale CDU die Anlaufschwierigkeiten und den vom Dualen Systembetreiber ELS vorausgesetzte 4-wöchentliche Leerung aus, um der zuständigen, von der CDU ungeliebten Dezernentin Felicitas Kubala (Grüne) eins zu verpassen. Sie veranstaltete eine Plakatkampagne für die 14-tägliche Leerung.

Zwar stimmte die CDU der oben zitierten Resolution des Gemeinderats von 2015 zu (bei Ablehnung durch FDP und MfM sowie Enthaltung von NPD).

Und auch 2010, als sich der Gemeinderat in einer Resolution der Kommunalen Spitzenverbände mit der zentralen Forderung anschloss, bei der Formulierung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Organisationshoheit der Kommunen zu verankern und das „Rosinenpicken“ privater Abfallsammler zu unterbinden, geschah dies einstimmig, obwohl zwei MdB der damaligen schwarz-gelben Koalition im Gemeinderat saßen (Prof. Jüttner, Dr. Reinemund).

Jedoch hat sich die letzte Große Koalition im Bund bei ihrem letzten Gipfel vor der Wahl nicht einigen können auf die gesetzliche Regelung einer kommunalen Wertstofftonne, wie sie der Bundesrat gefordert hatte. Die CDU blockierte das. So ist weiterhin das Duale System Deutschland mit seinen 10 Anbietern für die Sammlung der Verpackungen zuständig. Und wenn Kommunen die sonstigen Wertstoffe sammeln lassen möchten, müssen sie dafür zahlen – bar oder durch Übernahme eines Teilgebietes auf eigene Kosten (wie in Mannheim).

(Thoms Trüper, Stadtrat DIE LINKE)

Kommentar von Thomas Trüper zur PM des Mannheimer Migrationsbeirat – Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus

Die Erklärung des Migrationsbeirates ist begrüßenswert, insbesondere der Hinweis, dass  der „Kampf der Kulturen“ letztlich Rassismus ist. Der Beirat hat die Mannheimer Erklärung erneut einstimmig als Arbeitsgrundlage beschlossen. Es wäre ein großer Fortschritt, wenn die im Beirat vertretenen Repräsentanten der türkischen Community (5 von 20), von denen sich sicherlich einige mit der DTIB verbunden fühlen, diesen vom türkischen Staat kontrollierten Moscheen-Verein dazu bewegen könnten, endlich auch die Mannheimer Erklärung zu unterzeichnen.

Außerdem wären ein paar Worte angebracht zu dem militärischen Vorgehen des türkischen Staates gegen die kurdische Bevölkerung in der Türkei und aktuell in Nordsyrien. Hier ist der angebliche Kampf gegen „die Terroristen“ purer Rassismus – geführt in trauter Verbundenheit zwischen türkischem Militär und tatsächlich terroristischen Milizen. Dieser endlose „Kurdenkonflikt“ belastet auch die Mannheimer Stadtgesellschaft und insbesondere die 20% Bevölkerung mit türkischer oder kurdischer Herkunft. Ein Aufruf an Erdogan, die Waffen ruhen zu lassen und endlich wieder den von ihm aufgekündigten Friedensprozess wieder aufzunehmen, wäre auch für Mannheim ein großer Gewinn – und ganz im Sinne der Mannheimer Erklärung. Als mindeste aber wäre der Wunsch nach Frieden in den kurdischen Gebieten und in Syrien zu artikulieren. Stattdessen gibt es Berichte, wonach in der Yavuz-Sultan-Selim-Moschee (DTIB) für die türkischen Soldaten beim Sturm auf Afrin gebetet wird.

(Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE)

Doppelhaushalt der Stadt Mannheim 2019/2020 verabschiedet – Schwierige Verhandlungen im Zeichen wechselnder Mehrheiten

Welchen Beitrag leistet der Haushalt für eine sozialere Stadt?
100 Mio. EUR werden in Schulen investiert, 21 Kinderkrippen- und 27,5 Kindergartengruppen werden neu eingerichtet. Für die Kindergartenjahre 1 und 2 werden gegen den Widerstand des Oberbürgermeisters die Gebühren um den Anteil der sog. „Regel-„Versorgung reduziert als Beitrag auf dem Weg zur vollkommenen Freistellung von Kindergartengebühren. Die Schulsozialarbeit wird jährlich um 3,5 Stellen erweitert – 50% mehr als geplant. Im Rahmen des Bäderkonzepts wird ein neues Kombi-Bad für Schulen und öffentliches Schwimmen neben das Herzogenried-Freibad gebaut.

Das Mannheimer Sozialticket (10 Fahrten pro Person und Monat für 1 Euro) wird auf 530.000 Euro um 100.000 Euro aufgestockt. Damit soll das Budget auch nach den Fahrpreiserhöhungen des VRN jeweils für ein ganzes Jahr reichen. DIE LNKE konnte sich mit ihrem Antrag, endlich ein Monats-Sozialticket einzuführen (ca. 3 Mio. Euro) nicht durchsetzen. Vor allem aber wurde der Antrag von FDP und CDU, das Sozialticket überhaupt abzuschaffen, abgewehrt.

Beiträge aus dem Stadthaushalt für mehr preisgünstige Wohnungen, als sie auf Benjamin-Franklin-Village von der GBG und wenigen anderen Investoren geplant sind? Fehlanzeige. Auch hier scheiterte DIE LINKE mit einem bescheidenen Antrag zur Errichtung eines revolvierenden Starthilfe-Fonds für gemeinschaftliche Wohnprojekte in Gründung ebenso wie mit einem Antrag zur Errichtung eines Grundstücksfonds für Non-Profit-Bauträger.

Völlig unnötig werden im Jahr 2018 800.000 Euro verballert, damit die „intelligente“ Videoüberwachung Am Plank-Kopf, in der Breiten Straße und am  Alten Messplatz für die Polizei installiert werden kann.

DIE LINKE hat dem Haushalt dennoch zugestimmt, im Gegensatz zur Mannheimer Liste / Freie Wähler,  zur Bürgerfraktion (gegenwärtiger Name der einstigen AfD),  zur FDP, NPD und Familienpartei. Diese Parteien – soweit sie sich überhaupt zu finanzpolitischen Themen äußern, sind glühende Anhänger des Neuverschuldungsverbotes (was sie mit der CDU eint) und lamentieren gleichzeitig über Schattenhaushalte in städtischen Beteiligungen (z.B. Klinikum, MWSP Konversionsgesellschaft, GBG, BBS Schulen-Bau- und Betriebsgesellschaft etc). Was wollen sie also letzten Endes? Sie wollen entweder die kommunalen Aufgaben nicht mehr erfüllen, die über die kommunalen Gesellschaften abgewickelt werden, oder aber diese Gesellschaften verkaufen. Hier besteht ein Fundamentalgegensatz zur Linken. Die Zustimmung zu oder Ablehnung von Haushalten ist mehr als die Bewertung einzelner Elemente oder (nicht) erfüllter Forderungen.

Was bisher noch einigermaßen übersichtlich erscheint ist das Ergebnis einer unübersichtlichen „Koalitionen“-Landschaft: Der ursprüngliche Antrag zur Senkung der Kindergartengebühren kam von der CDU – LINKE und SPD griffen diese Volte auf. Die Grünen wollten genau die über das Regelangebot hinausgehenden Gebühren, und nicht die Regelangebots-Gebühren erlassen. (Eigentlich sind Kita-Gebührenbefreiungen Ländersache. Die grün-schwarze Landesregierung macht jedoch ebenso wenig Anstalten, sich in diese Richtung zu bewegen, wie die grün-rote Vorgängerregierung.) Das JUZ – von der in dieser Frage nicht geschlossen agierenden CDU bedroht, wird von SPD, Grünen, LINKEN, FDP,  ML und CDU-Abweichlern gerettet. Die Videoüberwachung wird von CDU und SPD unterstützt, von Grünen, Linken und FDP erfolglos bekämpft. Soziale Forderungen wie der Grundstücksfonds oder der revolvierende Starter-Fonds für gemeinschaftliche Wohngruppen können von LINKEN, SPD und Grünen gemeinsam nicht durchgesetzt werden. Das klappt bei anderen Themen nur, wenn da und dort die ML hilft oder auch mal der Vertreter der Familienpartei, vorausgesetzt, von der CDU sind gerade Stadträt*innen nicht im Raum. Und vor der Zustimmung durch die NPD ist keine einzige Partei im Gemeinderat sicher (in keinem Fall bisher jedoch entscheidend).

Man könnte das Ganze als „Regieren mit einer Minderheitsregierung“ nennen. Die ehemals einigermaßen wohlsortieren Lager im Mannheimer Gemeinderat sind faktisch einem Durcheinander gewichen. Die hauchdünne Mehrheit der Parteien „links von rechts“ ist durch einen Fraktionswechsel nicht einfach umgekippt, sondern man stimmt „volatil“ ab. Populistische und verzweifelt nach Profilierung in diesem Durcheinander suchende Initiativen einzelner Parteien sorgen für Überraschungen. – Dieser Doppelhaushalt war der letzte des amtierenden Gemeinderats. Der nächste Haushalt wird von dem 2019 zu wählenden Gemeinderat zu verabschieden sein. Man darf gespannt sein!

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Die Luft für Investitionen darf nicht die Luft zum Atmen nehmen!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister und Damen und Herren Bürgermeister
liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Mannheim und ihrer Gesellschaften, sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner dieser Stadt und Vertreter der Medien

Wir führen die Etatberatungen 2018/2019 in dem von dem Großprojekt SHM² gesetzten Rahmen durch: Priorisierung von Aufgaben und entsprechend Marginalisierung anderer Aufgaben, Rationalisierung von Arbeitsabläufen, pauschale Kürzungen. Ziel ist es, eine prognostizierte Schwächung künftiger Ergebnishaushalte abzuwenden, um so ein Investitionsniveau von 100 Mio. EUR langfristig aufrechterhalten zu können.

Damit soll der fürwahr enorme Investitionsbedarf der Stadt Mannheim finanziert werden können: Ca. 1 Mrd. Euro in zehn Jahren. Auf diesem Rahmen liegt ein Deckel: Die Null-Netto-Neuverschuldung, die sich der Gemeinderat vor neun Jahren selbst verordnet
hatte. Niemand kann ernsthaft etwas gegen die ständige Optimierung des
Verwaltungshandelns einwenden, auch nicht gegen eine fortwährende
Aufgabenkritik; erst recht nicht gegen eine wirkungsorientierte Steuerung der
Verwaltung. Verquere Finanzdoktrin mit Null-Netto-Neuverschuldung: Privater Reichtum,
öffentliche Armut Und dennoch stimmt an diesem gedeckelten Rahmen einiges nicht: Er geht in Zeiten sprudelnder Steuerquellen davon aus, dass Investitionen in Gebäude
und Infrastrukturen von langer Lebensdauer grundsätzlich cash zu bezahlen
seien, aus Haushaltsüberschüssen des Ergebnishaushalts und aus Rücklagen.
Wir sprechen hier von nachholenden Investitionen und Sanierungen, die in
vergangenen Zeiten unterlassen wurden. Wir sprechen auch von Investitionen,
mit denen wir seit ein paar Jahren und auch noch zukünftig einzahlen in die
Bausünden der 70er und 80er Jahre: Ersatz für regelrechte Wegewerfgebäude:
Stocké-Schulen, Technisches Rathaus, einen in der Planungsphase bis zur Untauglichkeit zurechtgesparten Mitzlaff-Bau, und ein dysfuktionales N1-Gebäude, in dem wir gerade sitzen. Wir zahlen ein in lange Zeit unterlassene Schulsanierungen, Straßen- und Brückensanierungen. Und wenn wir uns gerade sehr mit dem Klinikum befassen müssen, dann ebenfalls mit den Folgen unterlassener Sanierungen. Schon längst müsste ein Haus 2 stehen, um einigermaßen wirtschaftlich im Klinikum arbeiten zu können. Wir fahren jetzt die Ernte einer jahrzentelangen Finanzdoktrin die volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich Unfug war und ist. Sie steht unter dem Leitbild des „schlanken Staates“ und der auf Teufel komm raus zu drückenden Staatsquote, der Pflege des privaten Reichtums und Verschärfung der öffentlichen Armut. Erstaunlich nur, dass dieselben politische Kräfte, die die massive Schädigung des öffentlichen Eigentums herbeigeführt haben (zum Beispiel durch einen 10 Jahre lang reduzierten Gewerbesteuerhebesatz), sich
am lautstärksten über die Folgen ihrer Politik beschweren und gerade so
weitermachen möchten wie bisher.

Kreditfinanzierung langlebiger Investitionen
Langlebige Wirtschaftsgüter werden vernünftigerweise über langfristige Darlehen refinanziert. Das kommunale Kanalsystem hat Abschreibungszeiten von teilweise 70 Jahren. So lange reicht kein Darlehensvertrag. Deswegen haben wir bei der Stadtentwässerung jetzt das Phänomen von Kredidtaufnahme für nicht gedeckte Abschreibungen. Inzwischen sind auf dem Kreditmarkt jedoch Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung zumindest für öffentliche Kreditnehmer möglich. Am Ende muss der Kommunalhaushalt Zinsen und Tilgungen tragen können, aber er muss nicht innerhalb drei, vier Jahre die kompletten Investitionen tragen können. Deswegen ist es z.B. auch mehr als vernünftig, die Umstellung der LED-Straßenbeleuchtung teilweise wie ursprünglich von der Verwaltung in V304/2017 vorgeschlagen, über eine rentierliche Neukreditaufnahme zu finanzieren. Ein Muss ist dies, wenn man z.B. dadurch die für die Sanierung des Klinikums erforderliche Liquidität schonen kann. Im Übrigen ist schon in den vergangenen Jahren das Investitionsprogramm mehr und mehr auf kommunale privatrechtliche Gesellschaften übertragen worden, die dann ganz normal Darlehen aufnehmen, nicht ohne dass die Stadt inzwischen für eine halbe Mrd. EUR bürgt und dann mietet oder Betriebskostenzuschüsse zahlt. Dies ist gegenüber der Darlehensaufnahme
über die Kommune selbst etwas umständlicher, aber machbar. Die Rote Linie ist für DIE LINKE dort zu ziehen, wo die städtischen Gesellschaften ganz oder teilweise privatisiert werden.

Eine besondere Blüte der falschen Finanzierungsdoktrin war die Errichtung des
Gebäudes der Abendakademie im Rahmen einer echten Public-Private-
Partnership. Die Abendakademie muss 30 Jahre lang eine zu hohe Miete an den
Privatinvestor zahlen ohne in den Besitz des Gebäudes zu kommen, die Stadt
zahlt 2,4 Millionen Euro Betriebskostenzuschuss. Die Kurse sind in der Regel
nicht eben preiswert und die Bezahlung der Dozent*innen schlecht.

Pro-Kopf-Vermögen
Wir erhielten in der Haushaltsrede der CDU-Fraktion die Schreckensmeldung,
dass das jüngste Gemeinderatsmitglied schon nach dem ersten Schrei droht,
von 1.658 EUR Prokopfverschuldung der Kämmerei aufgefressen zu werden. In
Wirklichkeit kommt es noch viel schlimmer: Die Gesamt-Prokopfverschuldung
des sog. „Konzerns“ Mannheim beträgt ca. 7.400 Euro. Die gute Nachricht: Das
Baby ruht qua Bürger der Stadt auf einem Anteilsschein am städtischen
Gesamtvermögen von ca. 16.400 Euro.
Ernsthaft: Wer immer nur von der Verschuldung redet, versündigt sich an der
Demokratie. Denn es muss den Bürgerinnen und Bürgern Mannheims klar sein,
dass sie quasi eine Eigentümergemeinschaft am städtischen Vermögen sind
und dass dieses vermittels des demokratisch gewählten Gemeinderats
verwaltet, gestaltet und gemehrt wird, dass daher Jede und Jeder Grund hat,
sich an der Kommunalwahl zu beteiligen.
Unser Dissens zu der dem Haushaltsentwurf zugrunde gelegten Finanzpolitik:
Wir anerkennen den hohen aktuellen und künftigen Investitionsbedarf, und
dass man diesem Bedarf Luft verschaffen muss. Aber das darf und muss vor
allem nicht dazu führen, dass wichtigen Teilen des kommunalen Lebens die Luft
zum Atmen abgeschnitten wird.

„Priorisierung“ nicht Neues
Und diesen Fehler sehen wir in einem uralten Konzept mit neuem Namen:
„Priorisierung“ von Aufgaben. Der Gemeinderat priorisiert schon geraume Zeit
bestimmte Aufgaben, z.B. die Bildung – vollkommen zu Recht. Aber wenn nun
statt der Gießkanne (die für viele Zuschussempfänger seit Jahren ohnehin
eingetrocknet war) auf den nicht priorisierten Flächen der Rasenmäher zum
Einsatz kommt, ist der Flurschaden groß: Sehr viele Institutionen und
Initiativen, die überwiegend durch ehrenamtliche Arbeit am Leben gehalten
werden und die teilweise auch Personal beschäftigen, bekommen ein ganz
schlechtes Signal über die Anerkennung ihrer Arbeit. Statt die professionelle
Arbeit an Tarifbedingungen anzugleichen, wird sie weiter davon entfernt oder
reduziert. Mannheim stünde sehr schlecht da, wenn diese sog. „Dritten“ ihre
Tätigkeit einstellen würden.

Mit den großen Wohlfahrtsverbänden, die sicher ebenso wie die
Stadtverwaltung Optimierungsmöglichkeiten haben, wären entsprechende
Gespräche zu führen, wie ohne Leistungsverminderung und zusätzliche
Belastung des Personals intelligente Einsparungen realisiert werden können.
DIE LINKE wird die Priorisierungsvorlage ablehnen. Wir werden nicht über die
Kürzung des Zuschusses an den „Runden Tisch Hospiz“ um 10 Euro reden,
während gleichzeitig 78,6 Mio. „Rückstellungen im Rahmen von
Steuerschuldverhältnissen“, verbucht werden müssen, sprich wegen
Streitigkeiten mit Gewerbesteuerzahlern, die ihre Wertschöpfung in Mannheim
gerne anders interpretieren wollen. Dass dabei auch Namen aus den Paradise-
Papers auftauchen, setzt dem Ganzen die Krone auf. Hier geht es wieder um
privaten Reichtum und öffentliche Armut.

Armutsbekämpfung braucht höhere Priorität
A propos Priorisierung: Eines der deklarierten strategischen Handlungsfelder ist
das Handlungsfeld 3, zugleich das erste der 17 Habitat-Ziele: Bekämpfung von
Armut und Armutsrisiken. Das begrüßen wir sehr. Darunter finden wir konkret
jedoch nur zwei Ansatzpunkte:

1.) „Bildungs- und Teilhabemaßnahmen sind allen Kindern zugänglich.
Insbesondere schwierige finanzielle und soziale Rahmenbedingungen stellen
kein Hindernis dar.“ Als Ziel gut formuliert, jedoch zu schwach ausgelegt. Wenn
Mutter oder Vater eines der 20% Mannheimer Kinder, die von Armut bedroht
sind, mit der Straßenbahn zu einem vom Familienpass geförderten Angebot
begleitet und unterwegs aussteigen muss, weil Kontrolleure die Bahn betreten,
dann stimmt etwas nicht. Wir beantragen daher, dass endlich das
Monatssozialticket eingeführt wird. Wir können nicht bis zum St.
Nimmerleinstag warten, an dem die Landesregierung endlich ein
Landessozialticket ermöglicht. Unsere Forderung ist teuer, aber es können
nicht 20.000 Menschen faktisch in ihrem Stadtteil festgesetzt und von jeglicher
Teilhabe abgeschnitten werden.
2.) Das Ziel: „Mannheim verbessert die Sozialstruktur und nähert sich dem
Durchschnitt in Baden-Württemberg an“ klingt gut, darf aber nicht auf
Verdrängung hinauslaufen, und die ist schon schleichend im Gange: Wenn die
Mieten hier zu hoch sind (selbst für mittelmäßig Verdienende) und auch noch
die Kindergartengebühren bleiben wie sie sind oder gar steigen, werden
Menschen faktisch gezwungen, ihr Heil in Ludwigshafen oder den pfälzischen
und hessischen Landkreisen zu suchen. Wenn anstelle bezahlbarer
Neubauwohnungen „individuell gestaltete Einfamilienhäuschen“ in den Fokus
genommen werden, „bessert“ sich vielleicht die Sozialstruktur, jedoch auf
Kosten Mannheimer Bürgerinnen und Bürger.

Nachdem auf einmal die CDU ihr Herz entdeckt hat für die Abschaffung der
Gebühren für den sog. „Regelkindergarten“ (der schon lange keine Regel,
sondern eher die Ausnahme ist), werden wir nicht zögern diesen ganz
grundsätzlich richtigen Weg in Richtung gebührenfreier Bildung von der Krippe
bis zur Uni zu unterstützen. Vor zwei Jahren hat die CDU noch der
Gebührenerhöhung zugestimmt.
Für den Kernhaushalt ist preisgünstiges Wohnen kaum ein Thema
Im ganzen Haushalt finden sich gerade mal 250.000 Euro Förderung des
Mietwohnungsbaus. Wir schlagen vor, einen revolvierenden Fonds als Starthilfe
für gemeinschaftliche Wohnprojekte einzurichten. Und wir schlagen einen
Fonds von 1,5 Mio. EUR vor, aus dem die Verwaltung Flächen für preiswerten
und geförderten Wohnungsbau erwerben kann als ein Element der sozial
gerechten Bodennutzung und -Vorhaltung.

Die avisierte Armutsbekämpfung durch Erhöhung der Betreuungsquote in den
Sozialräumen 4 und 5 unterstützen wir natürlich und beantragen zusätzliche
Schulsozialarbeiter*innen in diesen Bereichen.

Subjektives Unsicherheitsempfinden

Noch ein Wort zum angeschlagenen subjektiven Sicherheitsempfinden der
Bevölkerung: Wir müssen es selbstverständlich ernst nehmen. Gerade
deswegen verbieten sich nach unserer Auffassung aufwändige technische
Maßnahmen wie die „intelligente Video-Überwachung“ auf den Planken, der
Breiten Straße und dem Alten Messplatz. Sie stellt einen massiven Eingriff in
die informationelle Selbstbestimmung dar, bringt aber wesentlich weniger als
Polizei auf der Straße. Die 800.000 Euro Zuschuss an das Land sollten wir uns
sparen. Davon abgesehen ist es ein Geldfluss in die falsche Richtung.

Und Übrigens: JUZ bleibt!

Meine Damen und Herren,
Lassen Sie mich abschließend wieder allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Stadt Mannheim und ihrer Gesellschaften Dank sagen für die in den
vergangenen zwei Jahren geleistete Arbeit.
Ein zusätzlicher Dank gilt all jenen, die an der Erstellung des Haushaltswerkes
mitgewirkt haben. In diesem Zusammenhang auch ein spezieller Dank für die
ausgezeichnete Begleitung des Beteiligungshaushalts.
Ich wünsche uns sachliche und für die Menschen in der Stadt Mannheim
hilfreiche, nutzvolle und voranbringende Etatberatungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Thomas Trüper

Der neoliberale Null-Netto-Neuverschuldungs-Fetisch

Vom Säugling, der schon in der Wiege erdrückt wird

Bei jeder Haushaltsberatung gibt es einen Sängerwettstreit von CDU, den Freien Wählern / Mannheimer Liste und der FDP, wer den fetischartigen Widersinn zwischen der Forderung nach Null-Netto-Neuverschuldung und Schuldenabbau bei gleichzeitigen Investitionen und Steuersenkungen am flottesten zelebrieren kann. Meistens gewinnt die ML. In diesem Jahr gebührt der CDU diese Ehre. Fraktionsvorsitzender Claudius Kranz schafft es, seine Haushaltrede um den Säugling der in den Gemeinderat nachgerückten Mannheimer JU-Vorsitzenden Katharina Dörr, seine Ansprüche und seine gewünschte künftige Entwicklung zu ranken.

Dabei widerfährt dem armen Säugling gleich nach der Geburt großes Unheil: „Ein im Jahr 2017 geborenes Kind hat bereits mit seiner Geburt Kämmereischulden der Stadt Mannheim in Höhe von 1.632,10 € geerbt. Das Ziel einer vernünftigen Politik muss es sein diese Verschuldung nicht auf- sondern abzubauen.“

Kampf den Reihenhäusern (und erst recht dem Geschoßbau), vorwärts mit Einfamilienhäusern!

Wie soll das aber geschehen angesichts des oben beschriebenen Fetischs? Gewerbe- und Grundsteuersätze sollten ja am besten abgesenkt werden. Und doch muss irgendwoher die Kohle kommen. Und da hat die Junge Union eine zündende Idee in ihrem Manifest „Mannheim 2025 – sauber, sicher, finanzstark“: Der Kommunale Anteil an der Einkommensteuer soll es richten: „Während das Einkommensniveau in wirtschaftlichen Zentren wie Mannheim oftmals verhältnismäßig hoch ist, weist jedoch oft vor allem das Umland eine überdurchschnittliche Einkommensteuerhöhe je Einwohner auf. Hier zeigt sich die verfehlte Wohnungsbaupolitik der Stadt Mannheim. Ein Fokus auf sozialem Wohnungsbau in Kombination mit nicht vorhandenen Neubaugebieten, strengen Auflagen und kleinen, aber teuren Grundstücken führte dazu, dass sich Besserverdiener und junge Familie oftmals außerhalb der Mannheimer Stadtgrenzen den Traum vom Eigenheim erfüllen. Diesen Trend gilt es, auch mit Blick auf steigende Sozialausgaben, zu stoppen. Die Schaffung hochwertigen Wohnraums, Einfamilienhäuser anstelle von Reihenhäusern oder die Ausweisung großzügiger Grundstücke muss endlich Priorität haben.“ (https://www.ju-mannheim.de/mannheim-2025-sauber-sicher-finanzstark/).

Man mag dies für jugendlichen Ungestüm halten. Aber genau so positioniert sich unter Führung des gerade erst der JU entschlüpften Jung-MdB Nikolas Löbel der CDU-Kreisverband samt Gemeinderatsfraktion. Eine der letzten großen Wohnungsbauflächen am Rande des Konversionsgebietes Spinelli / Käfertal Süd soll genau in diesem Sinne belegt werden. Deswegen greift die CDU vehement die gerade erst mit knapper Mehrheit vom Gemeinderat beschlossene Sozialquote an. Sie dürfe auf keinen Fall für dieses Gebiet gelten. Wenn dann möglichst viele finanziell schlecht gestellte Mannheimerinnen und Mannheimer, die die hier herrschenden Mieten nicht mehr zahlen können, aufs Land ziehen, ist man endlich unter sich, die Sozialausgaben fallen und die Einkommensteuer steigt. Passt! Die Wohlhabenderen sollen die Ärmeren verdrängen – Sozialdarwinismus pur.

Eigentlich ist jedes neugeborene Kind reich!

Schauen wir noch einmal in die Wiege des Neugeborenen: Die CDU hat nicht genau hingeschaut. Das Kind liegt auf einem beträchtlichen Vermögensanteil. Aus den Zahlen des Kämmerers beträgt das Prokopfvermögen der ca. 330.000 Mannheimer*innen ca. 16.600 Euro, die Prokopfverschuldung ca. 7.400 Euro (siehe Grafik „Verbindlichkeiten zum Anlagevermögen“: „Gesamt“). Das Verhältnis ist nicht schlecht! Wenn das Kind groß ist, kann es über demokratische Wahlen (aktiv und passiv) und über „Bürger*innenbeteiligung“ an der weiteren Verwaltung und Gestaltung des kommunalen Vermögens teilhaben.

Das kommunale Vermögen konzentriert sich außerhalb der Direktverwaltung durch den Gemeinderat in Eigenbetrieben und kommunalen Gesellschaften

Wie man der zweiten Grafik entnehmen kann (beide aus der aktuellen Haushaltesrede des Kämmerers), verfügt „die Stadt“ (jeweils linke Säule) mit ihrem „Kernhaushalt“ nur noch über 48% des kommunalen Gesamtvermögens. Die Mehrheit liegt in den Eigenbetrieben (mittlere Säulen) und in den kommunalen Beteiligungen (rechte Säulen). Diese Beteiligungen sind in Mannheim in der Regel noch im rein kommunalen Eigentum, bis auf die MVV Energie AG, an der die Stadt nur noch 50,1% hält. Die Beteiligungen werden nur indirekt durch gemeinderätliche Aufsichtsräte kontrolliert. Fast alle Versorgungs- und Zukunftsaufgaben der Stadt laufen über Beteiligungen und Eigenbetriebe: Energie, Wasser, Abwasser, Wohnen, Schulgebäude, Konversion, Kultur, Klinikum. An der Gesamtverschuldung der Kommune tragen diese Gesellschaften und Eigenbetriebe 75%. Und hier werden – wie soll es auch anders sein – die notwendigen Investitionen mit Krediten finanziert. Die Stadt bürgt für die meisten dieser Kredite. Inzwischen belaufen sich die Bürgschaften der Stadt Mannheim auf über eine halbe Milliarde Euro. So viel zur Null-Netto-Neuverschuldung, dem Fetisch der Neoliberalen kommunalen Finanzpolitik. Wenn die Kommunen entlastet und entschuldet werden sollen, bedarf es einer grundlegenden Rückverteilung von privaten Großvermögen auf den öffentlichen Sektor. Davon lenkt das Verschuldungsgeschwätz ab.

Noch ein Wort zum eingangs erwähnten Sängerwettstreit: Die „Absurde Stimmgabel“ gehört wahrscheinlich doch der ML verliehen, denn sie jammert in ihrer Haushaltsrede, nachdem die Höhe der Steuern beklagt und die Verschuldung des Kernhaushalts verdammt wurde, über einen „Schattenhaushalt“:  „Zur Verschuldung hinzuzurechnen ist der nicht näher bezifferte Sanierungsstau in unserer Stadt. Hier weiß die Verwaltung keinen anderen Weg als über Schattenhaushalte die Finanzierung großer Investitionsvorhaben über ihre städtischen Gesellschaften abzuwickeln. Zu nennen sind hier der Neubau des Technischen Rathauses (GBG), Marchivum (GBG), Grundschule auf Franklin (MWSP), Grünhof (GBG) und die neusten Pläne zum Bau der Stadtbibliothek (Parkhausbetriebe). Der Öffentlichkeit und den Handelnden muss dabei bewusst sein, dass letztlich steigende Mietaufwendungen die Belastung zukünftiger Haushalte, die unserer Kinder und Enkel, enorm erhöhen wird.“ Wie wahr: Statt Miete an eigene Gesellschaften zu zahlen könnte die Stadt auch gleich selber das momentan billige Geld aufnehmen und dann über einen längeren Zeitraum tilgen. Da sind wir wieder beim „Null-Netto-Neuverschuldungsverbot“.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE