Antrag – Wohnen im Zukunftsthema „Soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichesMiteinander und lebenslanges Lernen“

LEITBILD „MANNHEIM 2030“
Wohnen im Zukunftsthema „Soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftliches Miteinander und lebenslanges Lernen“

Im Punkt „Zusammenhalt und gutes Wohnen im Stadtquartier“ wird die Nutzbarkeit der zu
errichtenden 12.000 Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung als  Zielbeschreibung aufgenommen:

„Zwischen 2018 und 2030 sind insgesamt 12.000 Wohnungen neu errichtet worden, davon 6.000 für Menschen mit durchschnittlichem oder unterdurchschnittlichem Einkommen. Alternative Wohnformangebote, wie etwa Mehrgenerationenhäuser und gemeinschaftliche Wohnprojekte, haben deutlich zugenommen.“

Begründung
Durch Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit und die faktische Einstellung des sozialen Wohnungsbaus ist in den letzten fast 30 Jahren ein großer Nachholbedarf an preisgünstigen Wohnungen entstanden Dieser muss bis 2030 zumindest teilweise befriedigt werden. Die Selbsttätigkeit des Marktes wird nicht zu diesem Ziel führen. Die Erwähnung alternativer Wohnformen und gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist richtig aber keineswegs ausreichend.

PM – Mietpreis-Kappungsgrenze endlich auch in Mannheim einführen!

Nalan Erol & Thomas Trüper

DIE LINKE im Gemeinderat verlangt die Einführung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen. In einem Antrag an den Gemeinderat fordert die LINKE die Verwaltung auf, bei der Landesregierung die Aufnahme Mannheims in die Liste der Kommunen mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ zu beantragen. „Damit würde Mannheim in den Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsverordnungen kommen“, stellt Stadtrat Thomas Trüper fest. „Als die Rechtsverordnungen zu den §§ 558 Abs. 3 und 577a Abs. 2 BGB im Jahr 2015 erlassen wurden, gehörte Mannheim nicht zu den Nutznießerinnen. Der sog. Wohnungsversorgungsgrad war damals 0,36 Prozentpunkte zu hoch. Das hat sich inzwischen gewandelt – es gibt keinen ersichtlichen Hinderungsgrund mehr.“

In Kommunem mit erklärtem angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen um max. 15% statt um bisher. 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Und in Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen, haben die Mieter*innen fünf Jahre Kündigungsschutz statt bisher drei Jahre.

Der Wohnungsversorgungsgrad habe zum 31.12.2017 nur noch 95,82 % betragen, so Trüper. Damit sei die Stadt Mannheim auch nach den Kriterien der Landesregierung eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies müsse die Verwaltung nun offiziell feststellen lassen.

„Die beiden mieterfreundlichen Maßnahmen bringen natürlich nicht die Lösung der gegenwärtigen Probleme“, ist sich Trüper bewusst, „aber sie brächten eine Entlastung. Das ist jeder Mühe wert“.

Die Verwaltung beantragt  Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 12.03.2019
PREISGÜNSTIGES WOHNEN:
KAPPUNGSGRENZE UND KÜNDIGUNGSSPERRFRIST

Die Verwaltung beantragt Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt nach §§ 557a (2) und 558 (3) BGB

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung beantragt bei der Landesregierung die Überprüfung der Voraussetzungen der Stadt Mannheim für die Feststellung des angespannten Wohnungsmarktes. Ziel ist, auch für Mannheim die Rechtsverordnung zur Absenkung der allgemeinen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen (§ 558 Abs. 3 BGB) als auch eine Rechtsverordnung zur Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen (§ 577a Abs. 2 BGB) in Kraft zu setzen. Den kompletten Antrag als PDF

Gemeinsamer Resolutionsantrag von SPD, CDU, Grünen, ML, LINKE, und FDP am 18.12.18 verabschiedet: Kein Platz für die antisemitische Boycott, Divestment and Sanctions (BDS)-Bewegung in Mannheim

„Oberbürgermeister und Gemeinderat der Stadt Mannheim verurteilen die antisemitische undantiisraelische BDS-Kampagne und die Aufforderung zum Boykott von israelischen Künstlern, Wissenschaftlern, Waren und Unternehmen aufs schärfste. Sie erinnert an den Aufruf der Nationalsozialisten „Kauft nicht bei Juden“ und somit an die dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte. Die BDS-Kampagne verstößt außerdem gegen den Geist und Buchstaben der „Mannheimer Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt“. Sie verpflichtet die Stadt Mannheim in der Pflicht, Aufrufen „zu Hass, Gewalt und Ausgrenzung“ entgegenzutreten.

Jegliche Form von Antisemitismus wird in Mannheim nicht geduldet. Oberbürgermeister und Gemeinderat der Stadt Mannheim begrüßen und unterstützen daher den von den Fraktionender CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen eingebrachten Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Januar 2018, „der weltweiten Bewegung „Boycott, Divestment, Sanctions“ entschlossen entgegenzutreten“. Dem Wortlaut des Bundestagsbeschlusses folgend bekennt sich die Stadt Mannheim zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels gelten für uns voraussetzungslos. Sie ruft alle Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, Konfessionen, Vereine, Vereinigungen undalle anderen öffentlichen Akteure in unserer Stadt auf, sich dieser Haltung anzuschließen.

Die Stadt Mannheim bekennt sich zu der tief empfundenen Freundschaft zu Israel und setzt sich auch weiterhin für eine friedliche Lösung des israelisch-palästinensischen Konfliktes ein.

Für DIE LINKE gab Stadtrat Thomas Trüper folgende Erklärung zu Protokoll: „DIE LINKE bringt diese Erklärung gegen die antisemitische BDS-Bewegung wie ersichtlich mit ein. Den außerordentlich schwierigen Friedensprozess mit einer rassistischen Boykottkampagne zu unterminieren, ist zu absolut verwerflich.

Der Friedensprozess hat jedoch viele politische Gegner, auch bei Politiker*innen im Staate Israel selbst. In Verantwortung für den Frieden und für ein sicheres Leben aller Menschen in Israel und in der Region kritisieren wir alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Friedensprozess zu stören – von welcher Seite auch immer. Außerdem verwahren wir uns gegen Versuche, jegliche Kritik an der aktuellen Politik der israelischen Regierung als „antisemitisch“ zu diskreditieren.

Wir wissen uns hierbei einig mit über 30 israelischen Wissenschaftler*innen, die am 20. November in einer gemeinsamen Erklärung der EU-Ratspräsidentschaft volle Unterstützung im Kampf gegen Antisemitismus zusicherten, aber warnten: „Europa sagen wir: Vermischt Kritik an Israel nicht mit Antisemitismus.“

Die Resolution wurde vom Gemeinderat gegen die Stimme des NPD-Vertreters Hehl und unter Enthaltung des Stadtrats Ferrat mit großer Mehrheit angenommen.Red.

Sozialatlas Mannheim 2017: Trotz guter Konjunktur gleichbleibend viele AG-II-Bezieher*innen und steigende Zahl der Aufstocker*innen – besonders bei Leiharbeit

Der neue Sozialatlas der Stadt Mannheim für das Jahr 2017 enthält neben einer Fortschreibung der Zahlen der letzten Ausgabe von 2014 interessante „Handlungsempfehlungen“ für Verwaltung bzw. Gemeinderat.

Als Maß der Armut zieht der Atlas lediglich der Zahl der  Transferleistungsempänger*innen heran, da es keine Einkommensstatistik für die Gesamtbevölkerung gibt. Demnach bezogen 28.013 Personen ALG II (gegenüber 28.018 im Jahr 2014). Die Verteilung ist unverändert krass unterschiedlich zwischen Hochstätt (28,6%) und Schönau-Nord (26,9%) einerseits und beispielsweise Feudenheim-Süd, Neuhermsheim (beide 2,7%) oder Oststadt-Nord (2,8%) andererseits.

Arm trotz Arbeit

5.777 der 20.047 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (also ohne Kinder) gingen durchaus einer Erwerbstätigkeit nach (28,8%). Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II, weil ihr Erwerbseinkommen zum Lebensunterhalt nicht reicht („Aufstocker*innen“). Im Jahr 2012 waren es „nur“ 5.146 Personen.

1.720 Personen müssen wegen geringfügiger Beschäftigung aufstocken. 2.168 arbeiten aus unterschiedlichen Gründen Teilzeit, aber 1.023 Personen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung nach, die jedoch nicht zum Leben reicht. Im Jahr 2012 waren dies „nur“ 797.

Und dies sind die Branchen, in denen Aufstocker*innen häufiger beschäftigt sind: „bei Reinigungsdiensten (10,2 %), im Gastgewerbe (6,1 %), sowie zusätzlich in der Arbeitnehmerüberlassung (4,8 %). Besonders ins Auge fällt dabei der hohe Anteil vollzeitbeschäftigter Aufstocker in der Arbeitnehmerüberlassung: Der überwiegende Teil der Leiharbeitnehmer/innen, die ergänzende Leistungen aus der Grundsicherung bezog, war in Vollzeit beschäftigt (71 Prozent; zum Vergleich alle Branchen: 26 Prozent)“ (Sozialatlas 2017, S. 77).

Innerhalb der Aufstocker*innen nimmt der Anteil der EU-Ausländer*innen zu (von 606 im Jahr 2010 auf 1.387 aktuell), die Zahl Nicht-EU- Staatsangehöriger beträgt 1.540; zusammen also etwa 50%. Bedenkt man, dass auch der Gruppe deutscher Staatsangehöriger viele Menschen „mit Migrationshintergrund“ angehören, ergibt sich das – nicht überraschende – Bild, dass Menschen mit Migrationshintergrund weit überproportional vertreten sind.

Kinderarmut ist Elternarmut

Von den 28.013 Menschen im Hilfebezug nach SGB II sind 7.966 „Nichterwerbsfähige“, sprich Kinder unter 15 Jahren, das sind 20,3% bezogen auf alle Kinder in Mannheim, also jedes 5. Kind. Die Realität spielt sich aber dramatischer ab: Die Hälfte der in Armut lebenden Kinder wohnt in 10 der 44 statistischen Bezirke, von Jungbusch über Hochstätt, Neckarstadt-West bis zum Herzogenried mit Anteilen zwischen 51,7% und 32,3%. Fast die Hälfte der betroffenen Kinder leben stadtweit in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften.

Die Autoren des Sozialatlas weisen darauf hin, dass in Armut lebende Kinder häufig frühkindliche Entwicklungsdefizite erleiden, dass sie höhere gesundheitliche Risiken haben und geringere Bildungserfolge erreichen.

Demografische Entwicklung

„Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose der Kommunalen Statistikstelle der Stadt Mannheim wird die Bevölkerungszahl der Stadt Mannheim von 316.126 (im Jahr 2017) um 21.898 Personen (+ 6,9 %) auf 338.024 Personen im Jahr 2036 zunehmen. Der prognostizierte Zuwachs der Gesamtbevölkerung setzt sich aus einer zunehmenden Bevölkerungszahl in allen Altersgruppen zusammen, wodurch die Alterung der Bevölkerung in der Stadt Mannheim gedämpft wird. Während in einigen Regionen Deutschlands zukünftig eine deutliche Alterung zu erwarten ist, wird sich die Altersstruktur der Bevölkerung in der Stadt Mannheim nach der Vorausschätzung der Kommunalen Statistikstelle bis ins Jahr 2036 nur vergleichsweise geringfügig verändern. Wie in anderen Großstädten wird die Alterung der Bevölkerung verlangsamt durch eine »altersselektive« Zuwanderung, da vor allem jüngere Menschen zwischen 18 und 35 Jahren nach Mannheim zuziehen.“ (Sozialatlas S. 13f) Wichtige demografische Trends seien die Heterogenisierung sowie die Vereinzelung.

Handlungsempfehlungen

  • Quartierskonzepte zur Stärkung häuslicher Versorgungsstrukturen älterer Menschen
    Quartiersbezogene Konzepte, die nachbarschaftliche Hilfen mit ambulanter Pflegeversorgung verknüpfen, sind ein wichtiges Instrument, um den Bewohner/innen ein selbständiges Leben zu ermöglichen und eine frühzeitige Heimunterbringung zu vermeiden. Folgende Vorhaben sind geeignet, die selbständige Haushaltsführung und Alltagsbewältigung Älterer zu fördern, um den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu sichern.“ Hierbei geht es beispielsweise um ein Konzept für FRANKLIN, „ambulante Unterstützungs-, Versorgungs- und Beteiligungsstrukturen für ältere Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf aufzubauen“ Ferner um einen Modellversuch auf der Vogelstang, „das Angebot der Hilfen im Haushalt auszubauen.“ Die offene Altenhilfe soll weiterentwickelt und modernisiert werden. 
  • Chancen für »Aufstocker«
    „Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung möglichst oberhalb des Niedriglohnbereichs durch (a) Prüfung der Einrichtung eines Servicebetriebs »städtische Dienstleistungen« bzw. der Rekommunalisierung bisher vergebener Dienstleistungen, um existenzsichernde Beschäftigungsmöglichkeiten im Umfeld der Stadtverwaltung zu ermöglichen sowie (b) eine wirtschaftspolitische Handlungsstrategie, die das Ziel der Schaffung bzw. des Erhalts von existenzsichernden Arbeitsplätzen zum Gegenstand lokaler Wirtschaftsförderung macht.“ Sozialamts-Chef Hermann Genz macht es an einem Beispiel deutlich: Es mache keinen Sinnen, im JobCenter vier Reinigungskräfte über eine Fremdfirma zu beschäftigen, die dann gleichzeitig aufgrund ihrer geringen Einkommen „Kunden“ des JobCenters sind. Die Wirtschaftsförderung solle sich überlegen, ob z.B. große Logistikunternehmen angesiedelt werden, wenn auch dort die Einkommen nicht zum Leben reichten.
    Weiter soll die Qualifizierung von Zuwandere*innen forciert werden, um ihnen bedarfsdeckende Berufstätigkeit zu ermöglichen.
  • Sozialraumbezogenes und ressortübergreifend koordiniertes Handeln zur Integration in Erwerbsarbeit umsetzen
    Vor dem Hintergrund der kontinuierlich zunehmenden Zahl der Transferleistungsbezieher/ innen wird empfohlen, ein übergreifendes und koordiniertes Handlungskonzept in einem ausgewählten Stadtteil zu entwickeln.“ Es wird hierbei auf ein 2007 und 2008 praktiziertes Betreuungsmodell in Hochstätt verwiesen, wo durch Einsatz von 9 zusätzlichen Berater*innen ein erheblicher Rückgang der Erwerbslosigkeit auf Freiwilligkeitsbasis erzielt worden sei. Das damalige Projekt wurde durch drastische Kürzung der Eingliederungsmittel seitens der damaligen Bundesregierung gestoppt. Seither steigen in dem Stadtteil die ALG II-zahlen kontinuierlich.
  • Sozial ausgleichende Wohnraumversorgung
    „Vor dem Hintergrund der dargestellten kleinräumigen Konzentration sozialer Benachteiligungen ist eine langfristige Strategie erforderlich, die eine Dezentralisierung von Sozialwohnungen bzw. preisgünstigem Wohnraum fördert und dem Verlust an sozialgebundenem Wohnraum entgegenwirkt. Vorrangiges Ziel einer solchen sozialen Wohnungspolitik ist die Förderung einer ausgewogenen Mischung verschiedener Mietniveaus in einem Quartier. Zielsetzung sollte die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch in den Quartieren sein, in denen es bisher an preisgünstigen Wohnungen mangelt. Mit einer Sozialquote im Wohnungsneubau bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere, aber auch bei größeren Wohnungsbauvorhaben in bestehenden Stadtteilen, wie sie im Juli 2017 vom Gemeinderat der Stadt Mannheim beschlossen wurde, kann der geförderte Wohnungsneubau mit sozialräumlichen Mischungszielen verknüpft werden.“ (S. 7ff)

Man darf gespannt sein, welche Konsequenzen die Verwaltungsspitze und der Gemeinderat  aus diesen Handlungsempfehlungen ziehen – z.B. bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes. Aus Sicht der LINKEN ist es erfreulich, einige der seit Jahren erhobenen Forderungen nun als amtliche Handlungsempfehlungen lesen zu können, z.B. die Errichtung eines öffentlichen Beschäftigungssektors oder die Bekämpfung der fortschreitenden Segregation der Stadtgesellschaft in „gute“ und „schlechte“ Stadtteile durch aktive Wohnungspolitik. Aber das Lesen-können allein hilft den Menschen auch nicht weiter.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Güterverkehr auf die Schiene – aber nicht mitten durch Mannheimer Wohngebiete! S-Bahn ausbauen!

Anfang November veröffentlichen Bundesverkehrsministerium und Deutsche Bahn AG die lange erwartete „Knotenstudie“ zur Zukunft des Güter- und S-Bahnverkehrs in Mannheim. Dies Gutachten legt dar, wie es innerhalb der Gemarkung Mannheim weitergehen soll mit der bis vor die Tore in Blumenau geplanten neuen ICE- und (nachts) Güterstrecke. Und was zu befürchten war, ist fast schon selbstverständlich eingetreten: Die Bahn geht davon aus, dass der auf der europäischen Transversale Rotterdam-Genua bis auf 280 Güterzugfahrten pro Nacht anwachsende Verkehr auf der Bestandsstrecke Riedbahn-Ost abgewickelt werden soll. Dafür braucht die Bahn nicht einmal en Planfeststellungsverfahren. Lediglich die paar hundert Meter Eingleisigkeit über die Neckarbrücke, könnten der Netz-AG Schwierigkeiten bereiten, weil die Wiedererrichtung des einst entfernten 2. Gleises wie eine Neubaumaßnahme gewertet werden muss mit den entsprechenden Genehmigungsverfahren. In der Netzstudie hält man sich mit diesem Umstand jedoch gar nicht erst auf. Die Zweigleisigkeit an diesem Nadelöhr wird einfach vorausgesetzt.

Damit setzt sich die DB Netz AG glatt über alle Einwände hinweg, die bei dem großen Anhörungsverfahren vom 18. – 20. September von den Vertretern der Mannheimer Stadtverwaltung (Dezernenten Specht und Quast), von zahlreichen Einwender*innen und nicht zuletzt von den Bürgerinitiativen gegen den Bahnlärm eingebracht wurden. Niemand ist gegen die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene. Aber die Bahn muss bei der Streckenführung durch Mannheim die Tatsache ernstnehmen, dass die Riedbahn-Ost von Blumenau bis Rheinau dichtbesiedelte Wohngebiete tangiert. Daher die Forderung, alternative Streckenführungen zu prüfen und auszuweisen, auch wenn dies im streng rechtlichen Sinn nicht erforderlich sein sollte. Grundsätzlich käme eine Osts-Umfahrung des Stadtgebietes mit Einmündung in den Rangierbahnhof und / oder eine Tieferlegung in Trog und / oder Tunnel in Frage. Weiter südlich auf der Transversale, In Offenburg, hat die Bahn seiner solchen massiv geforderten Lösung zugestimmt und nimmt hunderte Millionen in die Hand, um dies umzusetzen.

Der einzige Fuß in der Tür ist für Mannheim – juristisch – das Genehmigungsverfahren für die Wiederherstellung der Zweigleisigkeit über den Neckar. Diese zu behindern machte aber zugleich beim Ausbau der S-Bahn Schwierigkeiten, der ja ebenfalls ganz wichtig ist. Da hilft einzig und allein erheblicher politischer Druck „von der Straße“. Und genau hier liegt der Hase begraben. Die Bürgerinitiativen tun was sie können – sie leisten ein riesiges Aktivitätspensum-auch in der Region, mit der es gilt, gemeinsame Sprache gegenüber der Bahn zu sprechen. Aber eine richtige Bewegung ist bisher nicht zustande gekommen. Der zeitliche Horizont für das Güterbahnprojekt liegt vielleicht etwas weit weg. Und die Stadtgesellschaft ist nur zu einem Drittel bis vielleicht zur Hälfte betroffen. Beim Anhörungstermin im September saßen um die 10 Bürger*innen. Eine Umfahrungs- oder Tieferlegungslösung mit ihrem enormen Kostenaufwand lässt sich so gewiss nicht erstreiten.  Im Kommunal-Vorwahlkampf haben sich bisher CDU, SPD, ML und FDP für eine Alternative ausgesprochen. Auch DIE LINKE fordert eine Alternativlösung. Die Grünen halten sich bedeckt. Sie setzen offenbar auf eine deutliche Lärmminderung der neuen Güterwaggon-Generationen plus Lärmschutzwände. Die Anti-BUGA-Bewegung war – das muss man neidlos anerkennen – von größerer Durchschlagskraft.

Die Bürgerinitiative GESBIM weist auf folgende Veranstaltungen hin:

„Nutzen Sie die Dialog-Angebote unserer Politiker und unterstützen die Stadt Mannheim weiterhin für unsere Belange einzutreten, gegebenenfalls mit eigenen Gutachten oder auf dem Rechtsweg.

  • Erster Bürgermeister Specht und CDU-Fraktionsvorsitzender Claudius Kranz laden ein am Mittwoch 21.11. um 18 Uhr zum Bürgerdialog „Bahnlärm“ in Mannheim-Blumenau, Jona-Gemeindesaal, Viernheimer Weg 22.
  • Bundestagsabgeordneter Nikolas Löbel und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Steffen Bilger laden ein am Montag 26.11. 10 -12 Uhr nach Mannheim, Ort wird noch bekannt gegeben.
  • Landtagsabgeordnete der Bündnis90/Grünen Elke Zimmer lädt ein zum Bürgergespräch am Mittwoch 14.11. ab 18:30 Uhr im Nebenzimmer der Gaststätte Seeblick in Rheinau Süd, Lüderitzstr. 42.

Unterstützen Sie die Stadtverwaltung und die Parteien durch Ihre Anwesenheit und durch deutliche Kritik an den Bahnplänen! Die Stadtverwaltung braucht den Rückhalt der Betroffenen!“

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

„Modellstadt Mannheim“ – ein bescheidener und wackeliger Aufbruch in die kommunale Mobilitätswende.

Brücke Mannheim // Bild CKI

DIE LINKE im Mannheimer Gemeinderat begrüßt, dass die Stadt Mannheim sich für das Modellstadt-Bundesprogramm zur Luftreinhaltung beworben hat und nun mit 47 Mio. Euro Bundesmitteln zum Zuge kommt – einer einmaligen Leistung für die Jahre 2019 und 2020. Genau darin liegt aber auch die Schwäche des Programms: Eine ernsthafte Reduzierung des Individuellen Motorisierten Personenverkehrs und gar des dieselgetriebenen Güterverkehrs durch die Stadt lässt sich so, ohne jegliche Planungssicherheit, nicht erzielen.

Das Umsetzungsprogramm der RNV GmbH mit Verbilligung wichtiger ÖPNV-Tarife um ca. 30% sowie der Einstieg in eine Wende des innerörtlichen Lieferverkehrs können nur ein Anfang sein. DIE LINKE hat schon immer für die Stärkung des ÖPNV und für spürbare Änderungen im Modal Split als wesentliche Stützpfeiler eine massive Preissenkung im ÖPNV und gleichzeitig eine Verdichtung des Taktes gefordert. Dies wiederum setzt erhebliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur voraus.

Es geht nicht nur um Stickoxide und Feinstaub!

Die Veranlassung und unmittelbare Zielsetzung des Bundesprogramms ist angesichts der eigentlich anstehenden Aufgaben jedoch blamabel und kennzeichnend für das umwelt- und verkehrspolitische Versagen der Bundesregierung. Es kann nicht nur darum gehen, wieder knapp unter die Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerte zu kommen. Besonders die hochverdichteten Städte ersticken am hohen Verkehrsaufkommen, welches die Cities verstopft und erstickt. Es geht dabei nicht ‚nur‘ um Stickoxide und Feinstaub – es geht um Lärmbelastung, um ständige Parkraumsuche, die oft zu Lasten schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen entschieden wird, es gehet um das Dauerthema Staus im Pendlerverkehr. Es zeigt die ganze Konfusion des Bundes, der nun fünf Modell-Städten gute 100 Mio. Euro für zwei Jahre hinwirft, um zu gucken, was passiert. Es geht in diesem Programm um die Rettung des Dieselantriebs. Das Erfolgs- oder Nichterfolgskriterium sind lediglich die Schadstoffmesswerte und das geht an wesentlichen weiteren Kriterien vorbei. Nebenbei existieren die EU-Verordnungen, zu deren Durchsetzung die Bundesregierung jetzt gezwungen wird, schon 22 bzw. 10 ungenutzte Jahre. Derweil wurde die Dieselsubvention aufrechterhalten, wurde der Trend zu größeren und schwereren PKW in keiner Weise durch entsprechende Hebel gebremst, wurden die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eingefroren und die Kommunen mit ihren Infrastrukturproblemen ziemlich allein gelassen. Radwegprogramme müssen sich die Kommunen aus den Rippen schwitzen. Die Herausforderungen aber auch Chancen der neuen Mobilitätstechnologien rollen ebenfalls auf die Kommunen zu, ohne dass sie für diese gesamtgesellschaftlich wichtigen Investitionen einen verlässlichen Finanzierungsrahmen bekommen.

Fortsetzung und Ausweitung sind abzusichern.

Die Kommunen brauchen die Sicherheit, dass die Bundesunterstützung für die Mobilitätswende über 2020 hinaus weitergeht. Es kann doch nicht fraglich sein, dass mehr verkaufte – da preisgünstigere – Tickets, dass mehr Jobtickets und mehr Monatskartennutzer*innen, dass auch eine Steigerung des Verkehrsanteils der Fahrräder auf jeden Fall eiwesentliche Bestandteile für die Besserung der Verkehrs- und Lebensverhältnisse in den Städten sind. Deswegen geht die Einmaligkeit der Finanzspritze und die Beschränkung auf fünf Modellkommunen an der Sache vorbei.

Über die Mannheimer Maßnahmen muss noch diskutiert werden

Speziell für Mannheim sind nach Auffassung der LINKEN u.a. folgende Maßnahmen akut wichtig: Verdichtung der Taktzeiten v.a. auf der Linie 5 im Berufs- und Schülerverkehr und bei weiteren Buslinien. Außerdem müssen erheblich mehr infrastrukturelle Anstrengungen unternommen werden, um die Pendler- und Kundenströme aus dem Umland auf öffentliche Verkehrsträger umzulenken. Wenn der ÖPNV tatsächlich verdichtet wird, muss auch grundsätzlich über den Generalknoten Paradeplatz nachgedacht werden, der schon längst seine Kapazitätsgrenze erreicht hat. Ein weiter wichtiger Punkt ist die Frage, ob tatsächlich der Smartphone-gestützte e-Tarif zum massiven Ausbau geeignete ist oder nicht vielmehr eine Mobilitätskarte, die am Ende zu einer MannheimCard mit universellen Funktionen ausgebaut werden könnte.

Es geht auch um soziale Aspekte.

DIE LINKE fordert außerdem, dass die Vergünstigung des Green-City-Tickets (Einzelfahrschein) auch an die Bezieher*innen von Transferleistungen weitergegeben werden. Durch die Tarifpreissenkung um ca. 30% vermindert sich der Subventionsbedarf der Stadt Mannheim um ca. 50%. Das ergibt bei unverändertem Budget für das Sozialticket die Möglichkeit, 20 statt bisher nur 10 Einzeltickets pro Person und Monat auszugeben. Das Budget nun zu kürzen wäre dagegen schäbig und ‚Mobilitätswende unsozial‘.“

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Adolf-Damaschke-Ring: Chance für neugebaute Sozialwohnungen nutzen!

Adolf-Damaschke-Ring: Chance für neugebaute Sozialwohnungen nutzen!

DIE LINKE hatte im Juni den Antrag in den Gemeinderat eingebracht, die GBG solle vorsorglich angehalten werden, auf jeden Fall die drei zum Abriss vorgesehenen Blöcke (Stand der Planungen nach langer Auseinandersetzung) durch öffentlich geförderte Neubauten ersetzen. Seitdem die baden-württembergische Landesregierung nach jahrelanger Bewegungslosigkeit endlich wieder Investitionskostenzuschüsse für Sozialwohnungen gewährt, können Neubauwohnungen für ca. 7,50 Euro/m² Kaltmiete erstellt werden. Damit würden diese Neubauwohnungen preislich etwa dort liegen, wo die sanierten Altbauwohnungen in dem Gebiet angesiedelt sind. Ein Vorteil wäre, Aufzüge einbauen zu können. Außerdem wird damit sozialverträglich der insgesamt überalterte Wohnungsbestand der GBG etwas verjüngt. Zum Zeitpunkt der großen Auseinandersetzung um den Damaschke-Ring gab es diesen Förderweg nicht. Die Neubauten wären dann für 11 Euro angeboten worden. Deswegen war der Widerstand so erheblich und vollkommen berechtigt und notwendig.

In der Hauptausschuss-Sitzung am 17. Juli sagte der OB und GBG-Aufsichtsratsvorsitzende Peter Kurz zu, dies zu prüfen, wenn denn in 2019 die Entscheidung zu fällen sei und wenn die Förderung dann noch besteht.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

OB: „Ein Villenviertel ist kein Modell, Geld zu generieren“

DIE LINKE im Mannheimer Gemeinderat hatte die folgende Anfrage gestellt, die im letzten Hauptausschuss am 17.07.18 mündlich „beantwortet“ wurde:

Anfrage
Die Verwaltung unterrichtet den Gemeinderat über den zu erwartenden Gesamtertrag aus dem Einkommensteuer-Anteil sowie aus allgemeinen von der Einwohnerzahl abhängigen Finanzzuweisungen, der je Hektar Siedlungsfläche theoretisch zu erreichen ist bei Bebauung mit

  1. Einfamilienhäusern / Reihenhäusern / Doppelhäusern in einer Dimension, Mischung und Dichte, wie sie in Käfertal-Süd / -Spinelli angedacht oder z.B. in CentroVerde realisiert ist;
  2. Geschoßwohnungsbau mit 3 Geschoßen, einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 80 m² und Bebauungsdichte, wie sie in Käfertal-Süd / Spinelli in Abschnitten mit Mehrfamilienhäusern angedacht ist.

Begründung:
Der Erste Bürgermeister hat in seiner Haushaltsrede 2018/2019 festgestellt:
„Das bestätigt, wie wichtig es für Mannheim ist, die berufstätige Bevölkerung am Arbeitsort zahlenmäßig und möglichst mit Einkommen mindestens rund um die Sockelbeträge zu erhöhen. Daher ist das Thema Einwohner-Gewinnung von höchster Priorität. Ziel muss es sein, einkommensteuerzahlende Neubürger zu gewinnen, um den Anteil Mannheims an der Einkommensteuer im Vergleich zu anderen Städten zu steigern.“

Dies einmal vorausgesetzt würden aus der Fragestellung gewonnene Erkenntnisse die Diskussion über den immer wieder finanzpolitisch begründeten Bedarf Mannheims an mehr EFH und DH versachlichen können. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass die zu berücksichtigenden Sockelbeträge 35.000 / 70.000 Euro betragen. Überflüssig darauf hinzuweisen, dass gewonnene Neubürger auch den erforderlichen zusätzlichen Wohnraum vorfinden müssen.

Von der an sich notwendigen Kritik an der Idee einer Steuerung der Zusammensetzung der Stadtbevölkerung nach Einkommensgesichtspunkten zwischen den Polen Vergraulen von Armen, Zuzugsbeschränkung für Transferleistungsempfänger und Anwerbung von Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen sei hier einmal abgesehen

„Antwort“
CDU-Finanzdezernent Specht hatte offensichtlich keine Lust, diese (zugegebenermaßen rhetorische) Frage wirklich zu beantworten. Er verwies lediglich auf den  in der Anfrage schon zitierten Sockelbetrag, und dass je Einkommensteuerzahlede*r die Stadt Mannheim 2.200 EUR bekommt und je nicht EKSt-zahlende*r  Einwohner*in 400 EUR. Auf die Nachfrage, ob er denn nicht in der Lage sei, die in der Anfrage gewünschte Vergleichsrechnung erstellen zu lassen, wenn in seinem Dezernat schon die Kriminalitätsbelastung auch je Hektar errechnet werde (um die Video-Überwachung zu legitimieren), antwortete stattdessen der OB genervt: „Ein Villenviertel ist kein Modell für die Stadt Mannheim, um Geld zu generieren“.

Damit bleibt es das Geheimnis des Kämmerers und seiner CDU-Fraktion, warum sie unter angeblichen Haushaltsgesichtspunkten dafür gesorgt haben, dass auf dem künftigen Wohnungsbaufeld Käfertal-Süd / Spinelli statt 2.200 nur noch 1.800 Wohneinheiten entstehen sollen. Dafür sollen 40 Einfamilienhäuser auf 25% der insgesamt dort zur Verfügung stehenden Fläche errichtet werden. „Für junge Familien“ –
für 500.000 bis 800.000 Euro?

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Übrigens: BBR Schwetzingerstadt Andreas Ullrich zur Kriminalitätsstatistik und zum Thema Fahrradweg

Der Bezirksbeirat Schwetzingerstadt und somit auch unser BBR Andreas Ullrich wurde über die Kriminalitätsstatistik des Stadtteils informiert.

Die Kriminalitätsstatisk in BaWü 2017 ging um 4% zurück, in Mannheim um 1,2%, für die Schwetzingerstadt/ Oststadt somit ein Rückgang von 0,4%, also fast gleichstand zum Jahr davor. Die Straßenkriminaltät erfuhr eine leichte Zunahme 2,4% , dies ist auf die „Fahrradkorb-Taschendiebstähle“ und Fahrraddiebstähle zurückzuführen und auf die zunehmenden Autoaufbrüche. Spitzenreiter der Kriminaltätsstatistik in der Schwetzingerstadt ist die Rauschgiftkriminalität, sie hat um 44,2% zugenommen, wobei dies diversen Großveranstaltungen auf dem Maimarktgelände geschuldet ist und den damit im Anschluss verbunden Polizeikontrollen. Zu 81 Fällen, meist Streitereien an öffentlichen Plätzen und Lokalen musste die Polizei in der Schwetzingerstadt/ Oststadt anrücken, doch insgesamt ging die Gewaltkriminaltät um 14,7% zurück. 33 Wohnungseinbrüchediebstähle (Schwetzingerstadt) fanden in 2017 statt, dies ist ein Rückgang um insgesamt 8,3%, hier konnte die umfassende Präventionsarbeit der Polizei fassen.

Auch interessant und passend zum Thema die Mannheimer Sicherheitsbefragung
http://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=216975


Thema Fahrradweg

Anfrage unseres BBR :
„Fahrradstreifen in der Seckenheimer Straße – Absperrung eines Baumes/Fahrradweg endet“
Antwort vom zuständigen Fachbereich:
Zielsetzung ist es, den alten Baum zu erhalten. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit FB 67, FB 61 und FB 31 die Lösung erarbeitet, dass der Radweg vor dem Baum endet und die Baumscheibe in die Fahrbahn erweitert wird.

Und so sieht das dann im realen Leben aus, wenn die Baumscheibe in die Fahrbahn erweitert wird … Kreative Lösungen der Verwaltung 😉 Baum erhalten!