ELS-Insolvenz: Private Verpackungs- und Wertstoffsammlung lädt ihre Probleme bei der städtischen Abfallwirtschaft ab – Stadt muss einspringen

Es kommt, wie es irgendwann einmal kommen musste: Der für Mannheim zuständige Lizenznehmer des Dualen System Deutschland, die ELS Europäische Lizenzierungs Systeme GmbH, hat am 15.03.2018 Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt, sprich: Insolvenz angemeldet.

Folge: Die über ein Ausschreibungsverfahren für Mannheim mit der Leerung der Gelben Tonne beauftragte Entsorgungsfirma Knettenbrech + Gurdulic (K+G) und die von der ELS mit der Sortierung der eingesammelten Wertstoffe beauftragte Firma ALBA GmbH haben der Stadt Mannheim signalisiert, dass sie ihre Dienstleistungen für die ELS (und damit für Mannheim) einzustellen gedenken. Sie fürchten offenbar, von ELS das ihnen zustehende Geld nicht mehr zu bekommen. Auch von Zahlungsrückständen ist die Rede.

K+G entsorgt nur 78% der Mannheimer Stadtgebiets. Die restlichen 22% hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft der Stadt Mannheim gebührenfinanziert übernommen, um den Hauptentsorger für die Einsammlung auch der Nicht-Verpackungs-Wertstoffe in der Gelben Tonne zu entschädigen, für die das Duale System Deutschland nicht aufkommt.

Was nun? Bleiben die Gelben Tonnen ungeleert? Die Stadt Mannheim hat sich bereiterklärt, über ihren Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die Sammlung sowie die Verwertung / Entsorgung der Wertstoffe sicherzustellen.

Finanziell tritt die Stadt Mannheim vorübergehend in Vorleistung. Gleichzeitig ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft beauftragt, von ELS und vom Umweltministerium Baden-Württemberg, wo eine Sicherheitsleistung von ELS hinterlegt ist (lt. Mannheimer Morgen vom 24.3.18 handelt es sich lediglich um 50.000 Euro), das erforderliche Geld zurückzuholen. Der Gemeinderats-Ausschuss für die technischen Eigenbetriebe wurde am 22.3. während der Sitzung mit der Situation konfrontiert. Er unterstützt deklaratorisch das Vorgehen der Verwaltung. Gäbe es keinen städtischen Eigenbetrieb, wäre nun das Chaos perfekt. Am Ende bleibt die Stadt u.U. auch noch auf den Kosten sitzen.

In der städtischen Pressemitteilung hierüber ist zu Recht von einem „Versagen des Dualen Systems Deutschland“ die Rede. Das DSD hat keinen Haftungsverbund für derartige Ausfälle. 2015 hatte der Gemeinderat auf Antrag der SPD und der Grünen, dem DIE LINKE beigetreten war, einstimmig eine Resolution verfasst. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, den Kommunen die Organisationsverantwortung für die Erfassung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus privaten Haushalten zu übertragen. Von einer solchen Regelung sind wir jedoch weit entfernt. Die Bundes-CDU blockiert.

Hintergründe

Für das System der Sammlung und Verwertung von Verpackungen ist seit 1991 (CDU/CSU und FDP) über die Verpackungsverordnung „die Wirtschaft“ für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen der Privathaushalte zuständig. Die in Deutschland tätigen Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie gründeten in Folge einen Verbund, der die individuelle Rücknahmeverpflichtung für Verpackungen kollektiv regelt und dies privatwirtschaftlich und zunächst monopolistisch: Über das Unternehmen „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“. Den Kommunen war damit die Zuständigkeit für diesen Teil der Abfallentsorgung genommen. Neoliberalismus pur.

Inzwischen gibt es nach Intervention der EU-Kommission gegen das Monopol des Grüne-Punkt-Systems – DSD zehn privatwirtschaftliche Anbieter, die sich die Organisation der Verpackungsentsorgung aufteilen, u.a. eben die ELS GmbH, die ihrerseits Tochter der ASCON Holding GmbH ist.

Diese Firma bezeichnet sich als: Experte der Kreislaufwirtschaft |weltweit effizienter Verwerter und Vermarkter von Sekundärrohstoffen | nachhaltiger Stoffstrommanager | Profi in Sachen Abfallwirtschaftssysteme | Betreiber von eigenen Rücknahme- und Verwertungssystemen. Diese Selbstbeschreibung macht Komplexität der rein privatwirtschaftlich organisierten Kreislaufwirtschaft deutlich.

Privatisierungsfolgen

Das Grundübel ist die Übertragung der Verantwortung für die Finanzierung und letztlich hoheitliche Durchsetzung der Kreislaufwirtschaft auf Private durch die VerpackungsVO. Ein privater Verbund muss die Eintreibung der Finanzmittel für Entsorgung und Verwertung von den Herstellern bzw. den Händlern von verpackten Waren eintreiben und ist damit schon immer gescheitert. Lt. dem Präsidenten des Bundesverbandes der Entsorgungswirtschaft gibt es ca. 30% „Trittbrettfahrer“, die sich den Zahlungen der Verpackungsabgabe entziehen (Interview vom 13.2.13 zit. bei https://de.wikipedia.org/wiki/Verpackungsverordnung_(Deutschland)#cite_note-13). Verstöße gegen die VerpackungsVO werden durch die private Organisation zum Gegenstand des Privatrechts, da der Staat seine hoheitliche Befugnis abgegeben hat. Die 10 Lizenznehmer sind untereinander zerstritten und klagen gegeneinander. Jüngstes Ergebnis dieser Querelen ist das Platzen der Verlosung der regionalen Zuständigkeiten, die am 23.3. hätte erfolgen sollen. Nach dieser Verlosung hätten dann im Herbst die Gebietsausschreibungen für das Einsammeln Leichtverpackungen und Glas für 2019-21 erfolgen sollen (https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/einzelansicht/Artikel/duale-systeme-rkd-laesst-verlosung-platzen.html).

Nun liegt wahrscheinlich erstmals der Fall einer Insolvenz eines Dualen Systembetreibers vor, und die Kommunen, die letztlich für Abfallentsorgung und Sauberkeit im Sinne der Daseinsvorsorge als Pflichtaufgabe geradestehen müssen, sind auf das Privatrecht und seine Fallstricke verwiesen.

Konkret im Falle Mannheims heißt dies letztlich, auf den Kosten sitzenzubleiben

Das für ELS zuständige Amtsgericht Bonn ordnete am 19. März 2018 die vorläufige Sachwaltung über das Vermögen des Unternehmens an ELS als Auftraggeber von K+G steht damit unter Kontrolle des Insolvenzrichters bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters. Alte Schulden dürfen nicht beglichen werden (Schutz der Masse), laufende Verträge werden – da das Unternehmen weitergeführt wird – erfüllt. K+G hat mglw. ein Sonderkündigungsrecht wegen nicht beglichener Forderungen. Wenn die Stadt Mannheim nun einspringt, ist ELS mglw. nicht verpflichtet, diese Dienstleistung zu bezahlen, weil hier kein Vertrag vorliegt. Die neun anderen Lizenznehmer sind nicht verpflichtet, für die Zahlungsunfähigkeit von ELS aufzukommen (wie etwa Sparkassen untereinander). Die beim Landesumweltministerium hinterlegte Sicherung reicht nicht aus. Ob die Stadt Mannheim jemals auf das Vermögen von ELS durchgreifen kann um sich für ersatzweise erbrachte Leistungen zu entschädigen, steht in den Sternen. Außerdem hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft mit seiner Tarifbindung und höheren Sozialstandards einen (deutlich) höheren Aufwand als K+G. Dies war ja auch der Grund, warum der Eigenbetrieb im Rahmen der Ausschreibung nicht zum Zuge kam, sondern eben K+G.

Von Ferne grüßt die rigide neue chinesische Umweltpolitik

Interessant sind die Gründe, die ELS für seine Insolvenz angibt:

„Als wesentliche Krisenursache sieht Geschäftsführer Sascha Schuh das Versagen des Marktes für Verpackungsentsorgung in Deutschland: „Von Beginn an hat es erhebliche finanzielle und strukturelle Probleme bei der Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen gegeben. Da in Deutschland nur die dualen Systeme und nicht die Inverkehrbringer streng kontrolliert werden, tragen insbesondere Trittbrettfahrer des Systems seit Jahren zu enormen Liquiditätsproblemen der dualen Systeme bei. Das sind diejenigen Unternehmen, die nicht lizenzierte Verpackungen in den Markt bringen, für deren Entsorgung also nicht gezahlt wurde. Ein Konzept, bei dem die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, kann nicht funktionieren. Dazu kommen extrem volatile Preise für Sekundärrohstoffe, wechselnde und wegfallende Absatzmärkte sowie konstant steigende Preise für Entsorgungsdienstleistungen“, so Schuh weiter.“ (https://www.els-systeme.de/news/newsartikel.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=89&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=5f6dc2a659ef941a76d332a79e24bc23)

Zunächst also einmal der Hinweis eines Privaten, dass das private System nicht funktioniert. Was die „volatilen Preise“ und „wegfallenden Absatzmärkte betrifft, lohnt ein Blick in die VR China: Am 29.09.2017 meldete der Nachrichtendienst euwid-recycling: „Der Altkunststoffmarkt ist weltweit in schweren Turbulenzen. Das von China angekündigte Importverbot ab 2018 für zahlreiche Kunststoffabfälle führt bereits jetzt zu einer Überversorgung in Europa mit Kunststoffabfällen geringer Qualität. Ton Emans, Präsident des europäischen Kunststoffrecyclerverbands PRE, sieht die Abfallwirtschaft mangels Visionen in den letzten Jahren nun in der „Realität“ angekommen. Politik und Industrie seien gefordert. Die bislang nach China exportierten Abfälle, die schlecht gesammelt und sortiert seien, könnten nun nicht komplett in der EU aufgenommen werden. Die Abfälle entsprächen nicht den Qualitätsanforderungen der europäischen Recycler, so PRE weiter. Dringend notwendig sei nun, einen echten und nachhaltigen Abfallmarkt in Europa umzusetzen. Vor allem müsse die Qualität verbessert werden.“ (https://www.euwid-recycling.de/news/international/einzelansicht/Artikel/chinesisches-exportverbot-kunststoffrecycler-sehen-wirtschaft-und-politik-sind-gefordert.html).

Politische Aufarbeitung: CDU steht an der Spitze der Verwirrer und Verweigerer

Das komplizierte System der privatisierten Organisation der Kreislaufwirtschaft ist für die Öffentlichkeit kaum zu durchschauen, insbesondere, dass die Kommune keinerlei Organisationskompetenz für das Einsammeln des Geloben Sachs / der Gelben Tonne hat. Bei der von allen geforderten Umstellung des Gelben Sachs auf die Wertstofftonne beutete die lokale CDU die Anlaufschwierigkeiten und den vom Dualen Systembetreiber ELS vorausgesetzte 4-wöchentliche Leerung aus, um der zuständigen, von der CDU ungeliebten Dezernentin Felicitas Kubala (Grüne) eins zu verpassen. Sie veranstaltete eine Plakatkampagne für die 14-tägliche Leerung.

Zwar stimmte die CDU der oben zitierten Resolution des Gemeinderats von 2015 zu (bei Ablehnung durch FDP und MfM sowie Enthaltung von NPD).

Und auch 2010, als sich der Gemeinderat in einer Resolution der Kommunalen Spitzenverbände mit der zentralen Forderung anschloss, bei der Formulierung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Organisationshoheit der Kommunen zu verankern und das „Rosinenpicken“ privater Abfallsammler zu unterbinden, geschah dies einstimmig, obwohl zwei MdB der damaligen schwarz-gelben Koalition im Gemeinderat saßen (Prof. Jüttner, Dr. Reinemund).

Jedoch hat sich die letzte Große Koalition im Bund bei ihrem letzten Gipfel vor der Wahl nicht einigen können auf die gesetzliche Regelung einer kommunalen Wertstofftonne, wie sie der Bundesrat gefordert hatte. Die CDU blockierte das. So ist weiterhin das Duale System Deutschland mit seinen 10 Anbietern für die Sammlung der Verpackungen zuständig. Und wenn Kommunen die sonstigen Wertstoffe sammeln lassen möchten, müssen sie dafür zahlen – bar oder durch Übernahme eines Teilgebietes auf eigene Kosten (wie in Mannheim).

(Thoms Trüper, Stadtrat DIE LINKE)