DIE LINKE im Gemeinderat verlangt die Einführung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen. In einem Antrag an den Gemeinderat fordert die LINKE die Verwaltung auf, bei der Landesregierung die Aufnahme Mannheims in die Liste der Kommunen mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ zu beantragen. „Damit würde Mannheim in den Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsverordnungen kommen“, stellt Stadtrat Thomas Trüper fest. „Als die Rechtsverordnungen zu den §§ 558 Abs. 3 und 577a Abs. 2 BGB im Jahr 2015 erlassen wurden, gehörte Mannheim nicht zu den Nutznießerinnen. Der sog. Wohnungsversorgungsgrad war damals 0,36 Prozentpunkte zu hoch. Das hat sich inzwischen gewandelt – es gibt keinen ersichtlichen Hinderungsgrund mehr.“
In Kommunem mit erklärtem angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen um max. 15% statt um bisher. 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Und in Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen, haben die Mieter*innen fünf Jahre Kündigungsschutz statt bisher drei Jahre.
Der Wohnungsversorgungsgrad habe zum 31.12.2017 nur noch 95,82 % betragen, so Trüper. Damit sei die Stadt Mannheim auch nach den Kriterien der Landesregierung eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies müsse die Verwaltung nun offiziell feststellen lassen.
„Die beiden mieterfreundlichen Maßnahmen bringen natürlich nicht die Lösung der gegenwärtigen Probleme“, ist sich Trüper bewusst, „aber sie brächten eine Entlastung. Das ist jeder Mühe wert“.