Die Mietpreisbremse für Mannheim ist dringend erforderlich!

Haus & Grund disqualifiziert sich mit seiner gegenteiligen Forderung selbst.

Haus & Grund Mannheim fordert heute in einer Erklärung an alle Mitglieder des Gemeinderats den Verzicht auf eine Mietpreisbremse in Mannheim. Dem widersprechen Nalan Erol und Thomas Trüper, Stadträtin / Stadtrat der LINKEN entschieden. Beide forderten bereits mit Antrag 068/2019 vom 22. Februar die Verwaltung auf, bei der Landesregierung die Revision der 2015 erfolgten Nicht-Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der 44 Kommunen mit „angespanntem Mietwohnungsmarkt“ zu verlangen. Gegenüber der damaligen Messung gehöre Mannheim inzwischen eindeutig in diese Kategorie.

Haus & Grund Mannheim fordert heute in einer Erklärung an alle Mitglieder des Gemeinderats den Verzicht auf eine Mietpreisbremse in Mannheim. Dem widersprechen Nalan Erol und Thomas Trüper, Stadträtin / Stadtrat der LINKEN entschieden. Beide forderten bereits mit Antrag 068/2019 vom 22. Februar die Verwaltung auf, bei der Landesregierung die Revision der 2015 erfolgten Nicht-Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der 44 Kommunen mit „angespanntem Mietwohnungsmarkt“ zu verlangen. Gegenüber der damaligen Messung gehöre Mannheim inzwischen eindeutig in diese Kategorie. Dies hätte zur Folge, dass Bestandsmieten innerhalb 3 Jahren nur mehr um 15 statt um 20% erhöht werden dürfen, sofern der Mietspiegelwert nicht überschritten werde. Außerdem würde die Kündigungsfrist bei nachträglicher Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre verlängert.

Haus & Grund verweist darauf, dass die von diesem Verband vertretenen „rund 6.000 privaten Kleinvermieter mit mehr als 28.000 Wohneinheiten“ eher sehr zurückhaltend mit Mieterhöhungen seien. „Wenn dem so ist, was teilweise auch unseren Erfahrungen bei Bestandsmieten entspricht, sind diese Vermieter*innen gar nicht von der abgesenkten Mietpreiskappungsgrenze betroffen“, entgegnet Trüper den Argumenten von Haus % Grund. Nalan Erol ergänzt: „Betroffen sind aber tausende Mieter*innen davon, dass die Kalt- und erst recht die Warmmietpreise in den letzten Jahren deutlich mehr gestiegen sind als die verfügbaren Einkommen. Laut einer neuen WSI-Studie müssen in Mannheim inzwischen 44% der Mieter*innen 30% und mehr für das Wohnen ausgeben – das ist eindeutig zu viel und ein Ende nicht in Sicht!“

Erol und Trüper begrüßen, dass jetzt auch die SPD die Einführung der Mietpreisbremse fordert. Nachdem am 19. März das Landgericht Stuttgart die Mietpreisbremse für Baden-Württemberg wegen eines Formfehlers für unwirksam befunden hat, fordern die beiden linken Stadträte von der Landesregierung, den Formfehler schleunigst zu beheben und die entsprechende Rechtsverordnung wieder in Kraft zu setzen, diesmal mit Mannheim.

„Wenn Haus & Grund davor warnt, dass die Wohnungsbautätigkeit durch Privatinvestoren zurückgehen werde, falls das Recht auf 20%ige Mieterhöhungen eingeschränkt werde, dann“, so Trüper, „bestätigt uns das nur darin, dass gemeinwohlorientierte Wohnungsbauträger einschließlich der GBG  besser gefördert und noch aktiver werden müssen“.

Nalan Erol, Stadträtin
Thomas Trüper, Stadtrat

Forderung von Haus & Grund Mannheim hier als PDF

PM – Mietpreis-Kappungsgrenze endlich auch in Mannheim einführen!

Nalan Erol & Thomas Trüper

DIE LINKE im Gemeinderat verlangt die Einführung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen. In einem Antrag an den Gemeinderat fordert die LINKE die Verwaltung auf, bei der Landesregierung die Aufnahme Mannheims in die Liste der Kommunen mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ zu beantragen. „Damit würde Mannheim in den Geltungsbereich der entsprechenden Rechtsverordnungen kommen“, stellt Stadtrat Thomas Trüper fest. „Als die Rechtsverordnungen zu den §§ 558 Abs. 3 und 577a Abs. 2 BGB im Jahr 2015 erlassen wurden, gehörte Mannheim nicht zu den Nutznießerinnen. Der sog. Wohnungsversorgungsgrad war damals 0,36 Prozentpunkte zu hoch. Das hat sich inzwischen gewandelt – es gibt keinen ersichtlichen Hinderungsgrund mehr.“

In Kommunem mit erklärtem angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen um max. 15% statt um bisher. 20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Und in Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen, haben die Mieter*innen fünf Jahre Kündigungsschutz statt bisher drei Jahre.

Der Wohnungsversorgungsgrad habe zum 31.12.2017 nur noch 95,82 % betragen, so Trüper. Damit sei die Stadt Mannheim auch nach den Kriterien der Landesregierung eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies müsse die Verwaltung nun offiziell feststellen lassen.

„Die beiden mieterfreundlichen Maßnahmen bringen natürlich nicht die Lösung der gegenwärtigen Probleme“, ist sich Trüper bewusst, „aber sie brächten eine Entlastung. Das ist jeder Mühe wert“.