Wiedereinführung der Videoüberwachung in der Mannheimer City

Die Verwaltungsspitze „informiert“ den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung – es darf diskutiert werden. In den Haushaltsberatungen wird nur über das Geld entschieden

Bald auch wieder in Mannheim? Videokameras im öffentlichen Raum (Bild: CC webandi)

Erneut aufgebracht hat die Beschäftigung der Stadt mit Videoüberwachung des öffentliches Raumes die damalige AfD-Fraktion im November 2014 mit einer Anfrage: „Mehr Prävention und verbesserte Aufklärungsmöglichkeiten durch Videoüberwachung“ (A279/2014). Das war noch vor der aufgeregten Sicherheitsdebatte im Anschluss auf die Aufnahme von bis zu 15.000 Geflüchteten 2015. Die Antwort der Verwaltung enthielt die Botschaft, es gebe keine Veranlassung und vor allem auch im Rahmen des Polizeigesetzes Baden-Württemberg keine Möglichkeit, die von 2001 bis 2007 praktizierte Videoüberwachung in der City wieder aufzunehmen. CDU, ML griffen das Thema dann 2016 erneut auf. Die Verwaltung antwortete mit einer „Informationsvorlage“ (V084/2016): „Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mannheim, auf Basis der Lagebeurteilung hinsichtlich der Kriminalitätsbelastung, die Voraussetzungen für die (Wieder-) Einführung der punktuellen Videoüberwachung an einzelnen Kriminalitätsbrennpunkten im Stadtgebiet Mannheim schaffen.“ Bis heute hat der Gemeinderat bzw. der fachlich zuständige Ausschuss für Sicherheit und Ordnung (ASO) lediglich weitere Info-Vorlagen zur Kenntnisnahme bekommen, die die Wiederaufnahme der Videoüberwachung (teilweise „Videoschutz“ genannt) immer weiter präzisieren. Am 18.9. steht die neueste Ausgabe (V450/2017) „zur Kenntnisnahme“ auf der Tagesordnung. Weiterlesen