Antrag – Wohnen im Zukunftsthema „Soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichesMiteinander und lebenslanges Lernen“

LEITBILD „MANNHEIM 2030“
Wohnen im Zukunftsthema „Soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftliches Miteinander und lebenslanges Lernen“

Im Punkt „Zusammenhalt und gutes Wohnen im Stadtquartier“ wird die Nutzbarkeit der zu
errichtenden 12.000 Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung als  Zielbeschreibung aufgenommen:

„Zwischen 2018 und 2030 sind insgesamt 12.000 Wohnungen neu errichtet worden, davon 6.000 für Menschen mit durchschnittlichem oder unterdurchschnittlichem Einkommen. Alternative Wohnformangebote, wie etwa Mehrgenerationenhäuser und gemeinschaftliche Wohnprojekte, haben deutlich zugenommen.“

Begründung
Durch Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit und die faktische Einstellung des sozialen Wohnungsbaus ist in den letzten fast 30 Jahren ein großer Nachholbedarf an preisgünstigen Wohnungen entstanden Dieser muss bis 2030 zumindest teilweise befriedigt werden. Die Selbsttätigkeit des Marktes wird nicht zu diesem Ziel führen. Die Erwähnung alternativer Wohnformen und gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist richtig aber keineswegs ausreichend.

Die Verwaltung beantragt  Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 12.03.2019
PREISGÜNSTIGES WOHNEN:
KAPPUNGSGRENZE UND KÜNDIGUNGSSPERRFRIST

Die Verwaltung beantragt Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt nach §§ 557a (2) und 558 (3) BGB

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung beantragt bei der Landesregierung die Überprüfung der Voraussetzungen der Stadt Mannheim für die Feststellung des angespannten Wohnungsmarktes. Ziel ist, auch für Mannheim die Rechtsverordnung zur Absenkung der allgemeinen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen (§ 558 Abs. 3 BGB) als auch eine Rechtsverordnung zur Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen (§ 577a Abs. 2 BGB) in Kraft zu setzen. Den kompletten Antrag als PDF

Baufeld 2 auf Hammonds wird für gemeinwohlverpflichtete Bauträger erworben

Baugemeinschaften wie das Mietshäusersyndikat, Genossenschaften und die GBG können damit rechnen, auf Hammonds das Baufeld 2 günstiges Bauland bzw. Bestandsgebäude zu bekommen, um im Geschoßwohnungsbau durch Sanierung oder Neubau preisgünstige Wohnungen für bis zu 500 Menschen zu erstellen.

Der Gemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten einer Verwaltungsvorlage zugestimmt, der zufolge die Stadt bzw. einer ihrer Töchter GBG oder MWSP der BIMA (Grundstücksverwalterin der Bundesregierung) das Baufeld 2 abzukaufen zu den neuerdings für diese Zwecke verminderten Preisen. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für preisgünstiges Bauen gegeben.


Die Verwaltungsvorlage war die Reaktion auf drei im Wesentlichen gleichlautende Anträge der SPD, der Grünen und der LINKEN. DIE LINKE hatte bereits vor zwei Jahren gefordert, die Stadt solle Grundstücke für preisgünstigen Mietwohnungsbau erwerben (A225/2016). Insofern ist dies nun eine erste Umsetzung dieses Vorschlags.


Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE