Antrag – Wohnen im Zukunftsthema „Soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichesMiteinander und lebenslanges Lernen“

LEITBILD „MANNHEIM 2030“
Wohnen im Zukunftsthema „Soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftliches Miteinander und lebenslanges Lernen“

Im Punkt „Zusammenhalt und gutes Wohnen im Stadtquartier“ wird die Nutzbarkeit der zu
errichtenden 12.000 Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung als  Zielbeschreibung aufgenommen:

„Zwischen 2018 und 2030 sind insgesamt 12.000 Wohnungen neu errichtet worden, davon 6.000 für Menschen mit durchschnittlichem oder unterdurchschnittlichem Einkommen. Alternative Wohnformangebote, wie etwa Mehrgenerationenhäuser und gemeinschaftliche Wohnprojekte, haben deutlich zugenommen.“

Begründung
Durch Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit und die faktische Einstellung des sozialen Wohnungsbaus ist in den letzten fast 30 Jahren ein großer Nachholbedarf an preisgünstigen Wohnungen entstanden Dieser muss bis 2030 zumindest teilweise befriedigt werden. Die Selbsttätigkeit des Marktes wird nicht zu diesem Ziel führen. Die Erwähnung alternativer Wohnformen und gemeinschaftlicher Wohnprojekte ist richtig aber keineswegs ausreichend.

Die Verwaltung beantragt  Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 12.03.2019
PREISGÜNSTIGES WOHNEN:
KAPPUNGSGRENZE UND KÜNDIGUNGSSPERRFRIST

Die Verwaltung beantragt Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt nach §§ 557a (2) und 558 (3) BGB

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung beantragt bei der Landesregierung die Überprüfung der Voraussetzungen der Stadt Mannheim für die Feststellung des angespannten Wohnungsmarktes. Ziel ist, auch für Mannheim die Rechtsverordnung zur Absenkung der allgemeinen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen (§ 558 Abs. 3 BGB) als auch eine Rechtsverordnung zur Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen (§ 577a Abs. 2 BGB) in Kraft zu setzen. Den kompletten Antrag als PDF

OB: „Ein Villenviertel ist kein Modell, Geld zu generieren“

DIE LINKE im Mannheimer Gemeinderat hatte die folgende Anfrage gestellt, die im letzten Hauptausschuss am 17.07.18 mündlich „beantwortet“ wurde:

Anfrage
Die Verwaltung unterrichtet den Gemeinderat über den zu erwartenden Gesamtertrag aus dem Einkommensteuer-Anteil sowie aus allgemeinen von der Einwohnerzahl abhängigen Finanzzuweisungen, der je Hektar Siedlungsfläche theoretisch zu erreichen ist bei Bebauung mit

  1. Einfamilienhäusern / Reihenhäusern / Doppelhäusern in einer Dimension, Mischung und Dichte, wie sie in Käfertal-Süd / -Spinelli angedacht oder z.B. in CentroVerde realisiert ist;
  2. Geschoßwohnungsbau mit 3 Geschoßen, einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 80 m² und Bebauungsdichte, wie sie in Käfertal-Süd / Spinelli in Abschnitten mit Mehrfamilienhäusern angedacht ist.

Begründung:
Der Erste Bürgermeister hat in seiner Haushaltsrede 2018/2019 festgestellt:
„Das bestätigt, wie wichtig es für Mannheim ist, die berufstätige Bevölkerung am Arbeitsort zahlenmäßig und möglichst mit Einkommen mindestens rund um die Sockelbeträge zu erhöhen. Daher ist das Thema Einwohner-Gewinnung von höchster Priorität. Ziel muss es sein, einkommensteuerzahlende Neubürger zu gewinnen, um den Anteil Mannheims an der Einkommensteuer im Vergleich zu anderen Städten zu steigern.“

Dies einmal vorausgesetzt würden aus der Fragestellung gewonnene Erkenntnisse die Diskussion über den immer wieder finanzpolitisch begründeten Bedarf Mannheims an mehr EFH und DH versachlichen können. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass die zu berücksichtigenden Sockelbeträge 35.000 / 70.000 Euro betragen. Überflüssig darauf hinzuweisen, dass gewonnene Neubürger auch den erforderlichen zusätzlichen Wohnraum vorfinden müssen.

Von der an sich notwendigen Kritik an der Idee einer Steuerung der Zusammensetzung der Stadtbevölkerung nach Einkommensgesichtspunkten zwischen den Polen Vergraulen von Armen, Zuzugsbeschränkung für Transferleistungsempfänger und Anwerbung von Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen sei hier einmal abgesehen

„Antwort“
CDU-Finanzdezernent Specht hatte offensichtlich keine Lust, diese (zugegebenermaßen rhetorische) Frage wirklich zu beantworten. Er verwies lediglich auf den  in der Anfrage schon zitierten Sockelbetrag, und dass je Einkommensteuerzahlede*r die Stadt Mannheim 2.200 EUR bekommt und je nicht EKSt-zahlende*r  Einwohner*in 400 EUR. Auf die Nachfrage, ob er denn nicht in der Lage sei, die in der Anfrage gewünschte Vergleichsrechnung erstellen zu lassen, wenn in seinem Dezernat schon die Kriminalitätsbelastung auch je Hektar errechnet werde (um die Video-Überwachung zu legitimieren), antwortete stattdessen der OB genervt: „Ein Villenviertel ist kein Modell für die Stadt Mannheim, um Geld zu generieren“.

Damit bleibt es das Geheimnis des Kämmerers und seiner CDU-Fraktion, warum sie unter angeblichen Haushaltsgesichtspunkten dafür gesorgt haben, dass auf dem künftigen Wohnungsbaufeld Käfertal-Süd / Spinelli statt 2.200 nur noch 1.800 Wohneinheiten entstehen sollen. Dafür sollen 40 Einfamilienhäuser auf 25% der insgesamt dort zur Verfügung stehenden Fläche errichtet werden. „Für junge Familien“ –
für 500.000 bis 800.000 Euro?

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE