Antrag: „Halten“ statt „Verkaufen“ Anpassung des Gesellschaftszwecks und der Strategie der MWSP an die Entwicklung auf dem Boden- und Immobilienmarkt

Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 9.4.19

SOZIALGERECHTE BODENNUTZUNG „Halten“ statt „Verkaufen“: Anpassung des Gesellschaftszwecks und der Strategie der MWSP an die Entwicklung auf dem Boden- und Immobilienmarkt

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1.  Die Stadt Mannheim sorgt dafür, dass Wohnungsbaugrundstücke und Bestandsbauten auf Spinelli nach Erwerb von der BIMA bzw. von Privateigentümern in ihrem Eigentum bzw. im Eigentum ihrer Beteiligungsgesellschaften bleiben. Sie werden weit überwiegend für die Versorgung der Bevölkerung mit dauerhaft preisgünstigem Wohnraum verwendet.
  2.  Ziel dieser Strategie ist, dass das letzte große Wohnungsbaufeld der Dynamik des
    Grundstücks- und Immobilienmarktes entzogen wird und Stabilität in die leistbare
    Wohnraumversorgung der Bevölkerung bringt.
  3. Die Stadt Mannheim erwirbt unter dieser Prämisse mindestens 50% der Fläche zu den seit Oktober letzten Jahres gültigen Sonderkonditionen der BIMA für sozialen Wohnungsbau.
  4. Die für den Bau von Mehrfamilienhäusern vorgesehenen Grundstücke werden
    gemeinwohlorientierten Bauträgern auf der Basis von Erbbaurechten übergeben. Der Rest verbleibt bei der MWSP GmbH, die einen Geschäftsbereich Grundstücksverwaltung sowie Wohnungsbau und –verwaltung gründet (andere gleichwertige Lösungen innerhalb der Beteiligungen der Stadt Mannheim nicht ausgeschlossen).
  5. Die Verwaltung versetzt die MWSP GmbH in die Lage, diese Erweiterung ihrer
    Geschäftstätigkeit personell und finanziell zu bewältigen.

Begründung
Die Stadt Mannheim hat einen großen Nachholbedarf an für breite Schichten der Bevölkerung leistbarem Wohnraum. Dies ist einerseits dem Ende des sozialen Wohnungsbaus und der Wohnungsgemeinnützigkeit in den 90er Jahren zuzuschreiben, andererseits der besonders in den letzten Jahren rasanten Steigerung der Immobilien- und Mietpreise auch in Mannheim und drittens der Einkommensentwicklung der Mannheimer Bevölkerung. Diese ist gekennzeichnet durch über zwei Jahrzehnte stagnierende Kaufkraftentwicklung erheblicher Teile der Bevölkerung, die sich erst in jüngster Zeit leicht bessert. Ferner ist Mannheim wie viele Metropolen Anziehungspunkt für einkommensarme Menschen, die hier eine wirtschaftliche Basis für ihr Leben zu finden und aufzubauen suchen. Perspektivisch ist darüber hinaus mit einer drastischen Zunahme der Altersarmut
zu rechnen. Nach neuen Studien der Humboldt Universität und der Hans Böckler Stiftung müssen in Mannheim 44% der Bevölkerung mehr als 30% ihres Einkommens für das Wohnen aufbringen („Die Wohnsituation in deutschen Großstädten – 77 Stadtprofile“, Berlin und Düsseldorf, März 2019).
Die Entwicklung preisgünstigen Wohnraums der vergangenen Jahre einschließlich der
gegenwärtigen und noch geplanten Wohnungsbauprogramme weist einen negativen Saldo aus:

Es besteht also höchster Handlungsbedarf, um diesen Trend umzukehren und dem Wohnungsbedarf  breiter Schichten der Bevölkerung gerecht zu werden. Ohne eine drastische Bodensicherungspolitik der Stadt Mannheim und ohne intensive Einschaltung von nicht profitorientierten Wohnungsbauträgern ist diese Aufgabe nicht zu stemmen. Andere deutsche Großstädte sind ebenfalls dabei, diese Konsequenz zu ziehen. Die auf Turley zu beobachtende Bodenpreisentwicklung ist ein drastisches Warnzeichen.

Die Stadt Mannheim sollte auf Spinelli an die Tradition der BUGA 75 anknüpfen, in deren
Zusammenhang im Herzogenried in bester Wohnlage am Park 1.876 öffentlich geförderte
Wohnungen errichtet wurden.

Antrag – Unterrichtung des Hauptausschusses über die weiteren Planungen bezüglich des Herzogenriedparks

MANNHEIM FÜR ALLE
Unterrichtung des Hauptausschusses über die weiteren Planungen  bezüglich des Herzogenriedparks

Der Gemeinderat möge beschließen:
Nach der erfolgreichen Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung des Herzogenriedparks wird der Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung noch vor der Sommerpause von der  Stadtpark GmbH und der BUGA23 gGmbH umfassend über folgende Punkte informiert:

Stadtpark Mannheim GmbH:
a) Sanierungsprogramm 2019
b) weitere Verarbeitung der workshops: Weg zum Konzept und dessen schon absehbaren Grundbausteine
c) Vorgehensweise für die Feinplanung
d) Einschätzung, wie viel von dem Konzept über das bestehende Budget abgedeckt werden kann

Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
a) Einbindung des Herzogenriedparks als Satellit in das BUGA-Konzept
b) Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel

Begründung:
Im Sinne gelingender Bürgerbeteiligung ist es wichtig, dass der Fortgang des Projektes transparent und möglichst zeitnah dargestellt wird. Für den Gemeinderat ist es im Vorfeld der Etatberatungen wichtig, ob und ggf. in welchem Umfang Mittel
bereitgestellt werden müssten. In diesem Zusammenhang müsste allmählich auch deutlich werden, wie die BUGA23 gGmbH die Gestaltung des Satelliten  Herzogenriedpark unterstützen wird. Eine zeitliche Entzerrung zwischen diesem Projekt und der eigentlichen BUGA-Planung und –Umsetzung dürfte geraten
sein, zumal für die Nutzer*innen des Herzogenriedparks jedes Jahr und jeder Monat eines verbesserten Parkerlebens ein Gewinn ist.

Antrag – MAUS weiterentwickeln – Projektstatus von MAUS beenden

Antrag zur Sitzung des Bildungsausschuss am 14.3.2019
MAUS weiterentwickeln – Projektstatus von MAUS beenden

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Koordinationsstelle von MAUS wird von einer halben Stelle auf eine ganze Stelle aufgestockt und entfristet. Die Pauschale für den Verwaltungsaufwand bei den Bildungspartnern wird aufgestockt. Die Ausschreibung soll zukünftig für 4 und nicht wie bislang für 2 Jahre vorgenommen werden. Die Verwaltung stellt dar, wie auch die Ganztagsschulen (Kerschensteiner Gemeinschaftsschule, Bertha-Hirschschule) unter Berücksichtigung der finanziellen Ausstattung des Landes darin unterstützt werden können, so dass diese Schulen wieder an MAUS teilnehmen.

Der komplette Antrag als PDF

Antrag – Geschlechtergleichstellung im  Zukunftsthema Gleichstellung, Vielfalt und Integration

Antrag zum Hauptausschuss am 26.02.2019 TOP 1.1
LEITBILD „MANNHEIM 2030“
Geschlechtergleichstellung im  Zukunftsthema Gleichstellung, Vielfalt und Integration

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Das strategische Ziel im o.g. Zukunftsthema wird wie folgt formuliert (Änderung in fett):
„Strategisches Ziel: Mannheim ist durch eine solidarische Stadtgesellschaft geprägt und Vorbild für das Zusammenleben in Metropolen. Die Geschlechtergleichstellung ist hergestellt. Die Mannheimerinnen und Mannheimer erkennen die Gleichberechtigung vielfältiger menschlicher Identitäten und Lebensentwürfe an.“

2. Der Abschnitt Gleichstellung, Vielfalt und LSBTI wird wie folgt umgestellt:
„Gleichstellung, Vielfalt und LSBTI 2030 ist durch die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans die Gleichstellung der Geschlechter – insbesondere der Frauen – in Mannheim hergestellt. Auch im kommunalen entwicklungspolitischen
Kontext sind Fragen der Gleichstellung selbstverständlich geworden und werden von uns im ahmen internationaler Initiativen, wie etwa dem Weltfrauentag, thematisiert.
Die Mannheimer Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt wird vollumfänglich gelebt. Im Mannheim 2030 wird kein Mensch aufgrund der sozialen oder ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des biologischen und sozialen Geschlechts, der geistigen, psychischen oder körperlichen Fähigkeiten, des Alters, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, des Geschlechtsausdrucks oder der viel-fältigen Geschlechtsmerkmale, der Religion oder Weltanschauung herabgewürdigt oder diskriminiert.“

3. Das Piktogramm SDG 5 wird bei diesem Zukunftsthema an erste Stelle gerückt

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Die Verwaltung beantragt  Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 12.03.2019
PREISGÜNSTIGES WOHNEN:
KAPPUNGSGRENZE UND KÜNDIGUNGSSPERRFRIST

Die Verwaltung beantragt Aufnahme der Stadt Mannheim in die Liste der Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt nach §§ 557a (2) und 558 (3) BGB

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung beantragt bei der Landesregierung die Überprüfung der Voraussetzungen der Stadt Mannheim für die Feststellung des angespannten Wohnungsmarktes. Ziel ist, auch für Mannheim die Rechtsverordnung zur Absenkung der allgemeinen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen (§ 558 Abs. 3 BGB) als auch eine Rechtsverordnung zur Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen (§ 577a Abs. 2 BGB) in Kraft zu setzen. Den kompletten Antrag als PDF

Herzogenriedpark im Zukunftsthema „Gesundheit, Wohlbefinden und demographischer Wandel“

Antrag zum Hauptausschuss 26.02.2019

Herzogenriedpark im Zukunftsthema „Gesundheit, Wohlbefinden und demographischer Wandel“

Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Punkt „Die Stadtplanung orientiert sich am Wohlbefinden der Menschen“ wird die Aufzählung der Sport- und Freizeiteinrichtungen um den Herzogenriedpark ergänzt:
„Zahlreiche Sport- und Freizeitangebote fördern die Attraktivität der Stadt. Wälder,  Flussufer und Parks sind gern genutzte Lebens- und Freizeiträume, in denen sich Menschen begegnen. So sind beispielsweise der Käfertaler Wald, die Rheinpromenade und der Luisen- sowie Herzogenriedpark beliebte Aufenthaltsorte mit hoher Anziehungskraft in der Metropolregion… Den kompletten Antrag als PDF

 

Antrag zur Sitzung im Hauptausschuss

„Volkstrauertag“ überprüfen – Vereine vor Ort unterstützen

Die Verwaltung überprüft, ob es im Sinne einer reflektierenden Erinnerungskultur geraten und noch zeitgemäß ist, die Gedenkstunden zum „Volkstrauertag“ in den Vorortfriedhöfen und letztlich auch auf dem Hauptfriedhof aus öffentlichen Mitteln zu unterstützen.

Hierbei wird auch das MARCHIVUM zu Rate gezogen, welches die Rezeptionsgeschichte des „Volkstrauertages“ in Mannheim seit den Anfängen in der Weimarer Republik auswertet. Eine solche wissenschaftlich-kritische Auswertung ist auch von daher geboten, als der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (VDK), Begründer des „Volkstrauertages“ und dessen jeweiliger Veranstalter, in diesem Jahr sein 100-Jähriges Bestehen feiert.

Die Verwaltung überprüft außerdem, ob das teilweise praktizierte Totengedenken am Totensonntag ein besser geeigneter Anlass für stadtteilorientierte Identitätspflege sein und entsprechend öffentlich gefördert werden könnte.

Begründung:  

Der Rückzug der Bürgerservices aus der Organisierung der Gedenkstunden zum Volkstrauertag in den Stadtteilen hat zu viel Unmut in der Bevölkerung und bei ortsansässigen Vereinen geführt. Es wird die mangelnde Stadtteilorientierung der Verwaltung gerügt wie auch vermehrte Belastung der Vereine mit Organisationsarbeit, die diese zum Teil gar nicht mehr leisten können.

Der „Volkstrauertag“ wird offensichtlich von Teilen der Gesellschaft als identitätsstiftende Veranstaltung  empfunden. Es ist jedoch zu vermuten, dass die eingentliche Charakteristik der Veranstaltung mehr und mehr in Vergessenheit gerät.

Der „Volkstrauertag“ hat keine demokratische Geschichte. Er war in der Weimarer Republik eine Veranstaltung deutschnationaler und militaristischer Kreise. Vorherrschende Farbe der gezeigten Fahnen waren die des Kaiserreichs (schwarz-weiß-rot). Republikanisch gesinnte Kräfte sammelten sich zum Gedenken an die Kriegstoten auf eigenen Veranstaltungen, in denen die Sinnhaftigkeit des Völkergemetzels in Frage gestellt und nach Maßnahmen zur Stabilisierung des Friedens gerufen wurde. Dagegen bot der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge revanchistischen Kreisen eine Plattform, die von der Dolchstoß-Legende fabulierten und die  möglichst schnell Deutschland zu neuer Größe führen wollten. Sie betrieben statt Totengedenken Heldenverehrung. Nahtlos konnte der „Volkstrauertag“ von den Nationalsozialisten als „Heldengedenktag“ und „Tag der Wehrfreiheit“ weitergeführt werden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg rekonstituierte sich der VDK und veranstaltete – durchaus auch mit staatlicher Unterstützung – erneut „Volkstrauertage“. Man versammelte sich vorzugsweise an Kriegerdenkmälern, dankte den Gefallenen für ihren Einsatz zum „Schutz des Vaterlandes“. Kritik an dem verbrecherischen Charakter des deutschen Angriffskrieges, an den Wehrmachtsverbrechen, dem Völermord an den Juden und Roma und Sinti, unterblieb systematisch. Stattdessen auch wieder revisionistische Propaganda. Partnerorganisationen des VDK waren Veteranenverbände bis hin zur Hilfsorganisation für SS-Mitglieder HIAG und Vertriebenenverbände. Opferverbände hatten nichts zu suchen und wollten auch mit der Organisation nicht zu tun haben. Noch in den 50er Jahren weigerten sich Veteranenverbände in Mannheim, am Volkstrauertag teilzunehmen, „wenn die Juden kommen“. In den 60er und 70er Jahren musste der VDK aufgrund öffentlichen Drucks auch die „Opfer von Gewaltherrschaft“ in den Kanon des Gedenkens aufnehmen, ohne seine bisherige Ausrichtung kritisch zu reflektieren. Auch 2018 waren bei der der Veranstaltung des VDK auf dem Hauptfriedhof Vertreter von Veteranenverbänden und Reservisten aller Waffengattungen vertreten. Opferverbände suchte man vergebens. Der Volkstrauertag ist deshalb auf den Prüfstand zu stellen, ob er Teil einer demokratischen Gedenkkultur sein kann. Dies gilt auch für die Vororte. Die dortigen Intentionen haben einen besseren Rahmen verdient, und dann auch vielleicht öffentliche Unterstützung

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 04.12.18 – SOZIALGERECHTE BODENNUTZUNG – PREISGÜNSTIGEN WOHNRAUM SCHAFFEN

Hammond Barracks zu neuen Konditionen für preisgünstigen / Sozialen Wohnungsbau erwerben

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1.  Die Stadt tritt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Verhandlung
    über den Erwerb des Baufeldes 2 der Hammond Barracks. Das Baufeld soll
    ausschließlich dem preisgünstigen / Sozialen Wohnungsbau dienen. Die Stadt
    Mannheim gibt hierzu eine Selbstverpflichtung ab, die Bestandsgebäude /
    Baugrundstücke nur an solche gemeinwohlorientierten Bauträger weiter zu geben, die entweder Sozialen Wohnungsbau mit längst möglicher Bindungsfrist
    (Landesförderung) oder nachhaltiges preisgünstiges Wohnen realisieren mit
    dinghafter Sicherung im Grundbuch. Gegenüber der BIMA strebt die Stadt
    Bedingungen an, wie sie durch die Zusage der Bundesregierung angekündigt wurden, Flächen für sozialen Wohnungsbau stark verbilligt oder sogar kostenlos an
    Kommunen abzugeben.
  2.  Die Baugrundstücke sollen der Konzeptvergabe unterliegen. Neben der sozialen
    Bindung sollen die Bauträger auch darauf verpflichtet werden, im Neubau-Anteil
    praxiserprobte preisgünstige und gleichzeitig energetisch hochwertige Baumethoden anzuwenden.
  3. Den Bauträgern wird ggf. ein angemessenes Kurzzeitdarlehen für erste
    Planungskosten gewährt, welches im Rahmen der Baufinanzierung rückzahlbar ist.
    Dem erfahrungsgemäß höheren Planungs-Zeitaufwand von gemeinwohlorientierten
    Baugruppen ist auch hinsichtlich der Grundstücksreservierung Rechnung zu tragen

Begründung 
Die Stadt Mannheim hat einen großen Nachholbedarf bei der Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung. Hierbei erweisen sich die rasant steigenden Bodenpreise als einer der Gründe, die bezahlbares Wohnen im Neubaubereich gravierend erschweren. Mit dem Konversionsprojekt Hammond Barracks in Seckenheim bietet sich für die Stadt Mannheim die Möglichkeit, an dem Förderprogramm des Bundes teilzunehmen. Das Baufeld 2 ist gut geeignet, um in den drei Bestandsgebäuden und sowie den fünf zu errichtenden Neubauten preiswerten Wohnraum für bis zu 500 Menschen zu schaffen und langfristig zu sichern, und dabei gleichzeitig einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz-Ziele zu leisten. Diese Möglichkeit muss die Stadt dringend nutzen. Aufgrund der angehobenen Einkommensgrenzen für mietpreisgebundenen Wohnungsbau bzw. der kommunalen Förderrichtlinien besteht keine Gefahr der sozial einseitigen Quartiersbildung.

 

Unsere Anträge für die nächste Gemeinderatssitzung am 20.02.2018

PREISGÜNSSTIGE MOBILITÄT FÜR ALLE
Verhandlungen mit dem VRN über Sozialtarife und Kurzstreckenticket aufnehmen
Sozial- und Kurzstreckentarif

TRANSPARENZ STÄRKT DEMOKRATIE
Bericht über die Erfahrungen der RNV GmbH mit dem eTarif und ticket2go
Erfahrungen mit eTarif und ticket2go

TRANSPARENZ STÄRKT DEMOKRATIE
Verdeckte direkte oder indirekt ÖPNV-Kosten der öffentlichen Hände sowie Vertriebskosten der ÖPNV-Unternehmen– Transparenz als Grundlage für Reformen
Verdeckte ÖPNV-Kosten

TRANSPARENZ STÄRKT DEMOKRATIE
Information des Gemeinderats über die Innovationsstrategie des VRN hinsichtlich Tarif- und Bezahlsystemen im ÖPNV im Vergleich zu alternativen einschlägigen Systemen
VRN-Strategie im Vergleich

 

Antrag im Gemeinderat – Lastenheft Mobilität

Der Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt als maßgebende Leitlinie zur Strukturierung des Verkehrs in Mannheim entstammt noch den 1990iger Jahren. Vor diesem zeitlichen Hintergrund und der Transformation im Bereich der Mobilität ist es geboten, diese Leitlinie größerräumig fortzuentwickeln und den neuen Begebenheiten anzupassen.

Lastenheft-Mobilitaet