Sozialatlas Mannheim 2017: Trotz guter Konjunktur gleichbleibend viele AG-II-Bezieher*innen und steigende Zahl der Aufstocker*innen – besonders bei Leiharbeit

Der neue Sozialatlas der Stadt Mannheim für das Jahr 2017 enthält neben einer Fortschreibung der Zahlen der letzten Ausgabe von 2014 interessante „Handlungsempfehlungen“ für Verwaltung bzw. Gemeinderat.

Als Maß der Armut zieht der Atlas lediglich der Zahl der  Transferleistungsempänger*innen heran, da es keine Einkommensstatistik für die Gesamtbevölkerung gibt. Demnach bezogen 28.013 Personen ALG II (gegenüber 28.018 im Jahr 2014). Die Verteilung ist unverändert krass unterschiedlich zwischen Hochstätt (28,6%) und Schönau-Nord (26,9%) einerseits und beispielsweise Feudenheim-Süd, Neuhermsheim (beide 2,7%) oder Oststadt-Nord (2,8%) andererseits.

Arm trotz Arbeit

5.777 der 20.047 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (also ohne Kinder) gingen durchaus einer Erwerbstätigkeit nach (28,8%). Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II, weil ihr Erwerbseinkommen zum Lebensunterhalt nicht reicht („Aufstocker*innen“). Im Jahr 2012 waren es „nur“ 5.146 Personen.

1.720 Personen müssen wegen geringfügiger Beschäftigung aufstocken. 2.168 arbeiten aus unterschiedlichen Gründen Teilzeit, aber 1.023 Personen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung nach, die jedoch nicht zum Leben reicht. Im Jahr 2012 waren dies „nur“ 797.

Und dies sind die Branchen, in denen Aufstocker*innen häufiger beschäftigt sind: „bei Reinigungsdiensten (10,2 %), im Gastgewerbe (6,1 %), sowie zusätzlich in der Arbeitnehmerüberlassung (4,8 %). Besonders ins Auge fällt dabei der hohe Anteil vollzeitbeschäftigter Aufstocker in der Arbeitnehmerüberlassung: Der überwiegende Teil der Leiharbeitnehmer/innen, die ergänzende Leistungen aus der Grundsicherung bezog, war in Vollzeit beschäftigt (71 Prozent; zum Vergleich alle Branchen: 26 Prozent)“ (Sozialatlas 2017, S. 77).

Innerhalb der Aufstocker*innen nimmt der Anteil der EU-Ausländer*innen zu (von 606 im Jahr 2010 auf 1.387 aktuell), die Zahl Nicht-EU- Staatsangehöriger beträgt 1.540; zusammen also etwa 50%. Bedenkt man, dass auch der Gruppe deutscher Staatsangehöriger viele Menschen „mit Migrationshintergrund“ angehören, ergibt sich das – nicht überraschende – Bild, dass Menschen mit Migrationshintergrund weit überproportional vertreten sind.

Kinderarmut ist Elternarmut

Von den 28.013 Menschen im Hilfebezug nach SGB II sind 7.966 „Nichterwerbsfähige“, sprich Kinder unter 15 Jahren, das sind 20,3% bezogen auf alle Kinder in Mannheim, also jedes 5. Kind. Die Realität spielt sich aber dramatischer ab: Die Hälfte der in Armut lebenden Kinder wohnt in 10 der 44 statistischen Bezirke, von Jungbusch über Hochstätt, Neckarstadt-West bis zum Herzogenried mit Anteilen zwischen 51,7% und 32,3%. Fast die Hälfte der betroffenen Kinder leben stadtweit in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften.

Die Autoren des Sozialatlas weisen darauf hin, dass in Armut lebende Kinder häufig frühkindliche Entwicklungsdefizite erleiden, dass sie höhere gesundheitliche Risiken haben und geringere Bildungserfolge erreichen.

Demografische Entwicklung

„Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose der Kommunalen Statistikstelle der Stadt Mannheim wird die Bevölkerungszahl der Stadt Mannheim von 316.126 (im Jahr 2017) um 21.898 Personen (+ 6,9 %) auf 338.024 Personen im Jahr 2036 zunehmen. Der prognostizierte Zuwachs der Gesamtbevölkerung setzt sich aus einer zunehmenden Bevölkerungszahl in allen Altersgruppen zusammen, wodurch die Alterung der Bevölkerung in der Stadt Mannheim gedämpft wird. Während in einigen Regionen Deutschlands zukünftig eine deutliche Alterung zu erwarten ist, wird sich die Altersstruktur der Bevölkerung in der Stadt Mannheim nach der Vorausschätzung der Kommunalen Statistikstelle bis ins Jahr 2036 nur vergleichsweise geringfügig verändern. Wie in anderen Großstädten wird die Alterung der Bevölkerung verlangsamt durch eine »altersselektive« Zuwanderung, da vor allem jüngere Menschen zwischen 18 und 35 Jahren nach Mannheim zuziehen.“ (Sozialatlas S. 13f) Wichtige demografische Trends seien die Heterogenisierung sowie die Vereinzelung.

Handlungsempfehlungen

  • Quartierskonzepte zur Stärkung häuslicher Versorgungsstrukturen älterer Menschen
    Quartiersbezogene Konzepte, die nachbarschaftliche Hilfen mit ambulanter Pflegeversorgung verknüpfen, sind ein wichtiges Instrument, um den Bewohner/innen ein selbständiges Leben zu ermöglichen und eine frühzeitige Heimunterbringung zu vermeiden. Folgende Vorhaben sind geeignet, die selbständige Haushaltsführung und Alltagsbewältigung Älterer zu fördern, um den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu sichern.“ Hierbei geht es beispielsweise um ein Konzept für FRANKLIN, „ambulante Unterstützungs-, Versorgungs- und Beteiligungsstrukturen für ältere Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf aufzubauen“ Ferner um einen Modellversuch auf der Vogelstang, „das Angebot der Hilfen im Haushalt auszubauen.“ Die offene Altenhilfe soll weiterentwickelt und modernisiert werden. 
  • Chancen für »Aufstocker«
    „Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung möglichst oberhalb des Niedriglohnbereichs durch (a) Prüfung der Einrichtung eines Servicebetriebs »städtische Dienstleistungen« bzw. der Rekommunalisierung bisher vergebener Dienstleistungen, um existenzsichernde Beschäftigungsmöglichkeiten im Umfeld der Stadtverwaltung zu ermöglichen sowie (b) eine wirtschaftspolitische Handlungsstrategie, die das Ziel der Schaffung bzw. des Erhalts von existenzsichernden Arbeitsplätzen zum Gegenstand lokaler Wirtschaftsförderung macht.“ Sozialamts-Chef Hermann Genz macht es an einem Beispiel deutlich: Es mache keinen Sinnen, im JobCenter vier Reinigungskräfte über eine Fremdfirma zu beschäftigen, die dann gleichzeitig aufgrund ihrer geringen Einkommen „Kunden“ des JobCenters sind. Die Wirtschaftsförderung solle sich überlegen, ob z.B. große Logistikunternehmen angesiedelt werden, wenn auch dort die Einkommen nicht zum Leben reichten.
    Weiter soll die Qualifizierung von Zuwandere*innen forciert werden, um ihnen bedarfsdeckende Berufstätigkeit zu ermöglichen.
  • Sozialraumbezogenes und ressortübergreifend koordiniertes Handeln zur Integration in Erwerbsarbeit umsetzen
    Vor dem Hintergrund der kontinuierlich zunehmenden Zahl der Transferleistungsbezieher/ innen wird empfohlen, ein übergreifendes und koordiniertes Handlungskonzept in einem ausgewählten Stadtteil zu entwickeln.“ Es wird hierbei auf ein 2007 und 2008 praktiziertes Betreuungsmodell in Hochstätt verwiesen, wo durch Einsatz von 9 zusätzlichen Berater*innen ein erheblicher Rückgang der Erwerbslosigkeit auf Freiwilligkeitsbasis erzielt worden sei. Das damalige Projekt wurde durch drastische Kürzung der Eingliederungsmittel seitens der damaligen Bundesregierung gestoppt. Seither steigen in dem Stadtteil die ALG II-zahlen kontinuierlich.
  • Sozial ausgleichende Wohnraumversorgung
    „Vor dem Hintergrund der dargestellten kleinräumigen Konzentration sozialer Benachteiligungen ist eine langfristige Strategie erforderlich, die eine Dezentralisierung von Sozialwohnungen bzw. preisgünstigem Wohnraum fördert und dem Verlust an sozialgebundenem Wohnraum entgegenwirkt. Vorrangiges Ziel einer solchen sozialen Wohnungspolitik ist die Förderung einer ausgewogenen Mischung verschiedener Mietniveaus in einem Quartier. Zielsetzung sollte die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch in den Quartieren sein, in denen es bisher an preisgünstigen Wohnungen mangelt. Mit einer Sozialquote im Wohnungsneubau bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere, aber auch bei größeren Wohnungsbauvorhaben in bestehenden Stadtteilen, wie sie im Juli 2017 vom Gemeinderat der Stadt Mannheim beschlossen wurde, kann der geförderte Wohnungsneubau mit sozialräumlichen Mischungszielen verknüpft werden.“ (S. 7ff)

Man darf gespannt sein, welche Konsequenzen die Verwaltungsspitze und der Gemeinderat  aus diesen Handlungsempfehlungen ziehen – z.B. bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes. Aus Sicht der LINKEN ist es erfreulich, einige der seit Jahren erhobenen Forderungen nun als amtliche Handlungsempfehlungen lesen zu können, z.B. die Errichtung eines öffentlichen Beschäftigungssektors oder die Bekämpfung der fortschreitenden Segregation der Stadtgesellschaft in „gute“ und „schlechte“ Stadtteile durch aktive Wohnungspolitik. Aber das Lesen-können allein hilft den Menschen auch nicht weiter.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Der neue Mietspiegel – ein Preisknaller im üblen Sinn

Der Mietspiegel für die kommenden zwei Jahre bildet eine Steigerung des Mietpreisniveaus gegenüber 2016 um 9,4% ab. Die Durchschnitts-Kaltmiete beträgt jetzt 7,71 EUR gegenüber 7,05 EUR/m². im Jahr 2000 lag dieser Wert noch bei 5,05 EUR. Das ist dann eine Steigerung um 53,7% innerhalb 18 Jahren mit deutlich zunehmender Dynamik.

Der Gemeinderat wird diesen Mietspiegel am 4.12. absegnen (müssen). Er ist nach den Regeln des § 558 d (BGB) aufgestellt. In diesem Jahr wurde er aufgrund einer Stichprobenerhebung fortgeschrieben. 2020 muss er dann wieder vollkommen neu ermittelt werden. Als qualifizierter Mietspiegel muss er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet sein, d.h. das Ergebnis muss bei jeder anderen Stichprobe identisch herauskommen (Reproduzierbarkeit). Außerdem muss der Mietspiegel von den Verbänden der Vermietenden und der Mietenden gebilligt sein.

Der Deutsche Mieterbund und die Partei DIE LINKE laufen schon seit Jahren Sturm gegen die Grundprinzipien eines jeden Mietspiegels, wie sie im BGB festgelegt sind:
Es werden bei den Stichproben nur solche Mietverträge gewertet, die innerhalb der letzten vier Jahre entweder neu abgeschlossen wurden oder deren Mietpreis innerhalb der vier Jahre verändert, und das heißt ja nun mal in aller Regel erhöht wurde. Alle „stehengebliebenen“ Mietpreisvereinbarungen werden nicht gewertet. Damit ist der Mietspiegel ein Mieterhöhungsspiegel. Er gibt nicht das tatsächlich bestehende durchschnittliche Mietpreisniveau wieder. Außerdem sind bei der Erfassung alle öffentlich geförderten (ca. 5.500 Wohneinheiten) oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mietpreisreduzierten Wohnungen ausgeschlossen sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser. Insofern können bei den Stichproben von den in Mannheim bestehenden ca. 168 Wohneinheiten nur etwa 115.000 Wohneinheiten herangezogen werden. Von diesen freifinanzierten Wohneinheiten hält die GBG ca. 15.600, also 13,5%. Für den Eigentümerverband Haus und Grund ein Aufreger erster Güte. Die GBG „versaut“ nach deren Auffassung mit ihren unter Mietspiegelniveau liegenden Preisen das wirklich gute Geschäft. Statt 9,4% könnten es sonst doch gerne 10 oder 11% sein! (Siehe den Prozessbericht in dieser Ausgabe, wo es genau um diesen Sachverhalt geht).

Obwohl die „Sozialwohnungen“ von der Mietpreiserhebung ausgeschlossen sind, unterliegen sie dem Mietspiegel ganz direkt. Denn ihr Mietzins ist per städtischer Satzung auf den Mietspiegelpreis minus 10% festgelegt. Deren Mieter haben somit eine kräftige Erhöhung zu erwarten.

Was heißt die Mietspiegelerhöhung für die städtische GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH? Sie folgt bei ihrer Mietpreisgestaltung in aller Regel den Mietspiegelpreis-Bewegungen. Sie muss es aber nicht. Das gilt in gegenwärtiger Phase umso mehr, als in den Mietspiegelpreis eine gehörige Portion spekulative Preistreiberei einfließt. Denn bei Wohnungs- / Mieterwechsel kann der Eigentümer nehmen, was der Markt zulässt. Er ist nicht an den Mietspiegel gebunden (das wäre ja eine Form der verhassten Mietpreisbremse). Es ist also vom Aufsichtsrat der GBG dringend zu erwarten, dass er die Geschäftsführung auffordert, diesmal deutlich unter der Mietspiegelerhöhung bleibt. Bisher liegen die GBG-Mieten in der Regel ca. 1 EUR unter dem Mietspiegelniveau. Es wird der künftigen Mietpreisentwicklung in Mannheim guttun, wenn die GBG noch mehr als bisher bremst. Natürlich muss auch die GBG ihre Mietpreise entsprechend ihrer Kostenentwicklung anpassen, will sie nicht an Substanz verlieren, z.B. indem sie Instandhaltungen und Sanierungen runterfährt. Aber die GBG muss nicht an Spekulationsgewinnen mitverdienen!

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE
Aufsichtsratsmitglied GBG

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 04.12.18 – SOZIALGERECHTE BODENNUTZUNG – PREISGÜNSTIGEN WOHNRAUM SCHAFFEN

Hammond Barracks zu neuen Konditionen für preisgünstigen / Sozialen Wohnungsbau erwerben

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1.  Die Stadt tritt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Verhandlung
    über den Erwerb des Baufeldes 2 der Hammond Barracks. Das Baufeld soll
    ausschließlich dem preisgünstigen / Sozialen Wohnungsbau dienen. Die Stadt
    Mannheim gibt hierzu eine Selbstverpflichtung ab, die Bestandsgebäude /
    Baugrundstücke nur an solche gemeinwohlorientierten Bauträger weiter zu geben, die entweder Sozialen Wohnungsbau mit längst möglicher Bindungsfrist
    (Landesförderung) oder nachhaltiges preisgünstiges Wohnen realisieren mit
    dinghafter Sicherung im Grundbuch. Gegenüber der BIMA strebt die Stadt
    Bedingungen an, wie sie durch die Zusage der Bundesregierung angekündigt wurden, Flächen für sozialen Wohnungsbau stark verbilligt oder sogar kostenlos an
    Kommunen abzugeben.
  2.  Die Baugrundstücke sollen der Konzeptvergabe unterliegen. Neben der sozialen
    Bindung sollen die Bauträger auch darauf verpflichtet werden, im Neubau-Anteil
    praxiserprobte preisgünstige und gleichzeitig energetisch hochwertige Baumethoden anzuwenden.
  3. Den Bauträgern wird ggf. ein angemessenes Kurzzeitdarlehen für erste
    Planungskosten gewährt, welches im Rahmen der Baufinanzierung rückzahlbar ist.
    Dem erfahrungsgemäß höheren Planungs-Zeitaufwand von gemeinwohlorientierten
    Baugruppen ist auch hinsichtlich der Grundstücksreservierung Rechnung zu tragen

Begründung 
Die Stadt Mannheim hat einen großen Nachholbedarf bei der Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung. Hierbei erweisen sich die rasant steigenden Bodenpreise als einer der Gründe, die bezahlbares Wohnen im Neubaubereich gravierend erschweren. Mit dem Konversionsprojekt Hammond Barracks in Seckenheim bietet sich für die Stadt Mannheim die Möglichkeit, an dem Förderprogramm des Bundes teilzunehmen. Das Baufeld 2 ist gut geeignet, um in den drei Bestandsgebäuden und sowie den fünf zu errichtenden Neubauten preiswerten Wohnraum für bis zu 500 Menschen zu schaffen und langfristig zu sichern, und dabei gleichzeitig einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz-Ziele zu leisten. Diese Möglichkeit muss die Stadt dringend nutzen. Aufgrund der angehobenen Einkommensgrenzen für mietpreisgebundenen Wohnungsbau bzw. der kommunalen Förderrichtlinien besteht keine Gefahr der sozial einseitigen Quartiersbildung.

 

Güterverkehr auf die Schiene – aber nicht mitten durch Mannheimer Wohngebiete! S-Bahn ausbauen!

Anfang November veröffentlichen Bundesverkehrsministerium und Deutsche Bahn AG die lange erwartete „Knotenstudie“ zur Zukunft des Güter- und S-Bahnverkehrs in Mannheim. Dies Gutachten legt dar, wie es innerhalb der Gemarkung Mannheim weitergehen soll mit der bis vor die Tore in Blumenau geplanten neuen ICE- und (nachts) Güterstrecke. Und was zu befürchten war, ist fast schon selbstverständlich eingetreten: Die Bahn geht davon aus, dass der auf der europäischen Transversale Rotterdam-Genua bis auf 280 Güterzugfahrten pro Nacht anwachsende Verkehr auf der Bestandsstrecke Riedbahn-Ost abgewickelt werden soll. Dafür braucht die Bahn nicht einmal en Planfeststellungsverfahren. Lediglich die paar hundert Meter Eingleisigkeit über die Neckarbrücke, könnten der Netz-AG Schwierigkeiten bereiten, weil die Wiedererrichtung des einst entfernten 2. Gleises wie eine Neubaumaßnahme gewertet werden muss mit den entsprechenden Genehmigungsverfahren. In der Netzstudie hält man sich mit diesem Umstand jedoch gar nicht erst auf. Die Zweigleisigkeit an diesem Nadelöhr wird einfach vorausgesetzt.

Damit setzt sich die DB Netz AG glatt über alle Einwände hinweg, die bei dem großen Anhörungsverfahren vom 18. – 20. September von den Vertretern der Mannheimer Stadtverwaltung (Dezernenten Specht und Quast), von zahlreichen Einwender*innen und nicht zuletzt von den Bürgerinitiativen gegen den Bahnlärm eingebracht wurden. Niemand ist gegen die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene. Aber die Bahn muss bei der Streckenführung durch Mannheim die Tatsache ernstnehmen, dass die Riedbahn-Ost von Blumenau bis Rheinau dichtbesiedelte Wohngebiete tangiert. Daher die Forderung, alternative Streckenführungen zu prüfen und auszuweisen, auch wenn dies im streng rechtlichen Sinn nicht erforderlich sein sollte. Grundsätzlich käme eine Osts-Umfahrung des Stadtgebietes mit Einmündung in den Rangierbahnhof und / oder eine Tieferlegung in Trog und / oder Tunnel in Frage. Weiter südlich auf der Transversale, In Offenburg, hat die Bahn seiner solchen massiv geforderten Lösung zugestimmt und nimmt hunderte Millionen in die Hand, um dies umzusetzen.

Der einzige Fuß in der Tür ist für Mannheim – juristisch – das Genehmigungsverfahren für die Wiederherstellung der Zweigleisigkeit über den Neckar. Diese zu behindern machte aber zugleich beim Ausbau der S-Bahn Schwierigkeiten, der ja ebenfalls ganz wichtig ist. Da hilft einzig und allein erheblicher politischer Druck „von der Straße“. Und genau hier liegt der Hase begraben. Die Bürgerinitiativen tun was sie können – sie leisten ein riesiges Aktivitätspensum-auch in der Region, mit der es gilt, gemeinsame Sprache gegenüber der Bahn zu sprechen. Aber eine richtige Bewegung ist bisher nicht zustande gekommen. Der zeitliche Horizont für das Güterbahnprojekt liegt vielleicht etwas weit weg. Und die Stadtgesellschaft ist nur zu einem Drittel bis vielleicht zur Hälfte betroffen. Beim Anhörungstermin im September saßen um die 10 Bürger*innen. Eine Umfahrungs- oder Tieferlegungslösung mit ihrem enormen Kostenaufwand lässt sich so gewiss nicht erstreiten.  Im Kommunal-Vorwahlkampf haben sich bisher CDU, SPD, ML und FDP für eine Alternative ausgesprochen. Auch DIE LINKE fordert eine Alternativlösung. Die Grünen halten sich bedeckt. Sie setzen offenbar auf eine deutliche Lärmminderung der neuen Güterwaggon-Generationen plus Lärmschutzwände. Die Anti-BUGA-Bewegung war – das muss man neidlos anerkennen – von größerer Durchschlagskraft.

Die Bürgerinitiative GESBIM weist auf folgende Veranstaltungen hin:

„Nutzen Sie die Dialog-Angebote unserer Politiker und unterstützen die Stadt Mannheim weiterhin für unsere Belange einzutreten, gegebenenfalls mit eigenen Gutachten oder auf dem Rechtsweg.

  • Erster Bürgermeister Specht und CDU-Fraktionsvorsitzender Claudius Kranz laden ein am Mittwoch 21.11. um 18 Uhr zum Bürgerdialog „Bahnlärm“ in Mannheim-Blumenau, Jona-Gemeindesaal, Viernheimer Weg 22.
  • Bundestagsabgeordneter Nikolas Löbel und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Steffen Bilger laden ein am Montag 26.11. 10 -12 Uhr nach Mannheim, Ort wird noch bekannt gegeben.
  • Landtagsabgeordnete der Bündnis90/Grünen Elke Zimmer lädt ein zum Bürgergespräch am Mittwoch 14.11. ab 18:30 Uhr im Nebenzimmer der Gaststätte Seeblick in Rheinau Süd, Lüderitzstr. 42.

Unterstützen Sie die Stadtverwaltung und die Parteien durch Ihre Anwesenheit und durch deutliche Kritik an den Bahnplänen! Die Stadtverwaltung braucht den Rückhalt der Betroffenen!“

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Neutralitätspflicht von Staatsorganen bei Wahlen – eine Falle, auf deren Zuschnappen die AfD nur wartet.

Wir sollten ihr nicht diesen Gefallen erweisen

Neutralitätspflicht von Staatsorganen bei Wahlen – eine Falle, auf deren Zuschnappen die AfD nur wartet. Wir sollten ihr nicht diesen Gefallen erweisen Aufregung über den Mannheimer Oberbürgermeister [http://kommunalinfo-mannheim.com/2018/10/23/neujahrsempfang-im-rosengarten-absage-fuer-aufstehen-gegen-rassismus/]:
Er ließ ausrichten, dass er einen namentlich gegen die AfD gerichteten Infostand von „Aufstehen gegen Rassismus“ beim traditionellen Neujahrsempfang 2019 im Rosengarten nicht zulassen werde. Das ist in der Tat schwere Kost für Menschen, die versuchen, im Sinne einer solidarischen Gesellschaft jede Form von Rassismus und völkischem Gedankengut zu bekämpfen und damit selbstverständlich auch die AfD.

Wechselt der OB die Seite? Auf gut deutsch: „Hat er sie noch alle?“

Der OB ist Gastgeber des Neujahrsempfangs. Dieser findet im Vorfeld der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 statt. Die Staatsorgane sind verfassungsrechtlich zu absoluter Neutralität in Wahlkampfzeiten verpflichtet (s.u. eine Zusammenfassung der rechtlichen Betrachtung hierzu durch den Landes-Innenminister). Wann genau die „Neutralitätspflicht“ beginnt, ist nicht gesetzlich, sondern nur richterrechtlich definiert. Wenn die gesetzliche Neutralitätspflicht verletzt wird, ist dies ein Grund zur Wahlanfechtung:
§ 22 Gemeindeordnung Baden-Württemberg: Grundsätze für die Wahlprüfung und Wahlanfechtungsgründe
(1) Die Wahl ist für ungültig zu erklären, wenn ihr Ergebnis dadurch beeinflußt werden konnte, daß 1. der Bewerber oder Dritte bei der Wahl eine strafbare Handlung im Sinne der §§ 107, (…) des Strafgesetzbuches oder eine andere gegen ein Gesetz verstoßende Wahlbeeinflussung begangen haben (…)

Abgesehen davon, dass eine demokratische Wahl wirklich alle Kandidierenden gleich behandeln muss (auch wenn man einige für unausstehlich hält), und somit ausschließlich der/die Wählende darüber  entscheidet, welche Partei bzw. welche*e Kandidat*in „gut“ oder „schlecht“ ist, empfiehlt es sich, peinlich genau auf die Einhaltung dieser Logik zu achten. Verstöße hiergegen, die vor Gericht als solche festgestellt werden, liefern jederzeit den Grund für eine Wahlanfechtung.

Preisfrage:
Was geschieht, wenn die AfD die ihr gebotene Möglichkeit nutzt, gegen eine Neutralitätsverletzung z.B. des Mannheimer  Oberbürgermeisters gerichtlich vorzugehen und damit die Anfechtung der Kommunalwahl erreicht? Die Märtyrer-Partei AfD könnte sich auf die Wahlwiederholung echt freuen. Dazu braucht man kein Prophet zu sein. Das kann antifaschistisch und demokratisch gesonnenen Menschen nicht gleichgültig sein! Es gibt 1.000 andere Gelegenheiten, die AfD namentlich politisch anzugreifen als die paar Stunden OB-Empfang.

Diese Gelegenheiten sollten wir nutzen und in die oben beschriebene Falle nicht hineintappen.
Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Neutralitätsgebot:

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1721
Antwort

Mit Schreiben vom 28. März 2017 Nr. 2-2206.0/46 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage [des Abgeordneten Rülke, FDP/DVP] wie folgt:

1. Welchen Neutralitätspflichten unterliegen Amtsträger in Wahlkämpfen?
2. Welchen Neutralitätspflichten unterliegen Oberbürgermeister in Wahlkämpfen?

3. Welchen Neutralitätspflichten unterliegen Beigeordnete in Wahlkämpfen?

Zu 1. bis 3.:
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 125) und des Staatsgerichtshofs (jetzt: Verfassungsgerichtshofs) Baden-Württemberg (ESVGH 31, 81) besteht für Staatsorgane im Vorfeld von Wahlen eine Neutralitätspflicht. Danach ist es den Staatsorganen im Hinblick auf das Demokratieprinzip und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit von Verfassungs wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung der Wähler zu beeinflussen. Diese Grundsätze gelten auch für kommunale Organe und für kommunale Wahlen. Oberbürgermeister und Bürgermeister als Organe der Gemeinde und Beigeordnete als deren ständige Vertreter unterliegen dieser verfassungsrechtlichen Neutralitätspflicht in Wahlkämpfen. Als Beamte auf Zeit haben sie zudem nach § 33 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bei
politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. Diesen Pflichten steht es nicht entgegen, dass sie sich im Rahmen der Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der öffentlichen Wahrnehmung als Privatpersonen an Wahlkämpfen beteiligen. Sie haben dabei jedoch auf eine klare Trennung zwischen Amt und persönlichem Engagement im Wahlkampf zu achten.

Eltern von Kindergartenkindern, holt euch Geld bei der CDU Mannheim ab!

„Gebührenfeier Kindergarten | Claudius Kranz: Wir fördern Kinder! Wir  entlasten Familien! | Für jedes Kind 1.155,- Euro pro Jahr“

So plakatiert  die CDU-Gemeinderatsfraktion. Sie möchte damit auf die Beitragsfreiheit der sog. Kindergarten-„Regel“-Versorgung“ hinweisen, die für das zweite Kindergartenjahr seit 1.9.18 gilt (8 bis 16 Uhr mit zwei Stunden Mittagspause). Das dritte  Kindergartenjahr ist schon seit dem 1.9.12 frei (für die „Regel“-versorgung“, die  nur etwa von 15% der Kinder wahrgenommen wird). Die CDU betreibt mit ihrem neuen Plakat eine Desinformationskampagne für  Schlechtinformierte und tut so, als handle es sich um IHRE Großzügigkeit. Sie  müsste Insolvenz anmelden, wenn die Eltern von Kindergartenkindern das Plakat ernstnähmen und dies auch noch wörtlich. Die Familien würden demnach „für  jedes Kind“ um „1.155,- Euro pro Jahr“ entlastet. Das stimmt genau für Eltern von Einzelkindern, die ab dem 1.9. das zweite Jahr im Kindergarten verbringen. Die  Eltern von Kindern im dritten Jahr sollten sich die versprochene Entlastung von  1.115 bei der CDU abholen; denn sie werden aufgrund der bereits bestehenden
Gebührenfreiheit („Regel“-versorgung) auch nicht ab dem 1.9.18 „entlastet“.  Eltern von Einzelkindern, die jetzt erstmals in den Kindergarten kommen, zahlen  die 1.155 Euro noch ein Jahr lang, bis sie dann vom beitragsfreien zweiten Kindergartenjahr profitieren. Erst ab 2019 ist dann auch das erste Kindergartenjahr frei. Also 1.155 Euro bei der CDU abholen!

Und dann stimmt das mit dem „für jedes Kind“ ohnehin nur für Einzelkinder. Wenn zwei Kinder im Haushalt leben, müssen die Eltern bisher schon „nur“ 869  Euro zahlen. Fallen diese weg, sollten sich die Eltern die restliche von der CDU  versprochene Entlastung eben dort holen. Für Kinder aus einem Vier-Kinder-Haushalt fielen bisher nur 176 Euro pro Jahr an.  Also 957 Euro „Entlastung“ bei der CDU abholen. Diese Staffel nach Anzahl der Kinder im Haushalt löste einst die einkommensabhängigen Kita-Gebühren ab. Übrigens: Wohngeld- und Transferleistungsempfänger*innen sollten sich die versprochene Entastung auch bei der CDU abholen; denn sie sind bisher schon beitragsfrei, wenn sie nachweisen, dass die Kita-Gebühren „nicht zumutbar“ sind. Aber diesen Teil der Gesellschaft hat die CDU sowieso nicht auf dem Schirm. Ja, und ohne die CDU wären die Gebührenerhöhungen in vorherigen Haushaltsberatungen von im Jahr 2012 880 Euro je Einzelkind auf 1.155 Euro ab 2018 (also plus 275 Euro) gar nicht zustande gekommen. Dass DIE LINKE diese Erhöhungen jeweils ablehnte, half den Eltern aufgrund der in dieser Frage großkoalitionären Mehrheitsverhältnisse nichts. Für DIE LINKE ist es schon immer
eine Selbstverständlichkeit, dass Kitas ebenso vollständig gebührenfrei sein müssen wir die öffentlichen Schulen. Die „Familienpolitik“ der CDU interessiert sich für die wirtschaftliche Situation
einkommensärmerer Familien einen feuchten Kehricht, im Gegenteil: Sie verfolgt diese Familien regelrecht. Sie schaffte mit ihrer Mehrheit im Jahr 2000 den Sozialpass für Transferleistungsempfänger*innen und ihre Familien ab und führte den „Familienpass“ für reiche wie arme Familien ein. Gegen den „Familienpass Plus“ für arme Familien bekämpfte sie in jeder Haushaltsberatung ebenso wie das
bescheidene Mannheimer Sozialtickt. Ihr Herz für junge Familien beweist sie neuerdings erfolgreich durch die Planung von Einfamilienhäuschen zu 500.000 Euro aufwärts. Gegen das 12-Punkteprogramm für preisgünstiges Wohnen mit der 30%-Sozialquote lief und läuft sie Sturm.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Monstrum Polizeiverordnung: Gleichzeitig notwendig und überflüssig, zahnlos und beißwütig

Der Mannheimer Gemeinderat hat auf Vorschlag der Verwaltung (Dezernat I unter Christian Specht, CDU) die Allgemeine Polizeiverordnung nach teils kontroversen Diskussionen

Idyll unter Bäumen in der Wasserturmanlage. Da zögert selbst der Kommunal Ordnungsdienst, Knöllchen zu verteilen.

„aktualisiert“. Die letzte Fassung stammte aus 2010. Bei dieser Verordnung geht es um die
„ Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen und zur Abwehr von verhaltensbedingten Gefahren im Stadtkreis Mannheim “

(so die offizielle Widmung). Nun hat also der Kommunale Ordnungsdienst wieder eine passende Rechtsgrundlage für sein Einschreiten, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerettet werden muss. Aber hat er die tatsächlich, und geht es immer um die Sicherheit der Bürger*innen, um Gefahrenabwehr?
„Nulla poena sine lege“ – Keine Strafe ohne Gesetz:
Nach diesem altrömischen Prinzip funktioniert die Polizeiverordnung mit ihrem Katalog untersagter Verhaltensweisen. Verstößt man dagegen und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit, setzt es – unter Umständen – ein Bußgeld, zwischen 5 und 5.000 Euro. Aber eben nur unter Umständen. Denn ein Verbot auszusprechen ist leicht, es durchzusetzen ist schwierig bis unmöglich.
Die Konservativen sind jedoch der unumstößlichen Überzeugung, positives Stadtleben könne nur gelingen, wenn der Teil der Bevölkerung, der sich nicht „richtig“ benehme, polizeilich in Schach gehalten werde. Dafür bräuchte es nach dieser Logik dann aber sicher je 50 Stadtbewohner*innen eine*n Aufpasser*in (Auswärtige und Touristen in der Stadt nicht mitgerechnet). Deswegen fordern insbesondere CDU und Mannheimer Liste beharrlich eine erhebliche Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Aber selbst bei Verdoppelung und Verdreifachung ist es nicht möglich, die Überwachung des ruhenden Verkehrs und gleichzeitig des tausendfachen Gassi-Gehens zu bewerkstelligen, und dann noch ein Auge auf die alkoholkranken Menschen auf den Plätzen der Stadt zu haben und auch noch das Taubenfüttern zu unterbinden, womit ja nur ein Bruchteil der durchzusetzenden Verbote benannt ist.
Die Grenzen jeder Polizeiverordnung
Damit sind schon die Grenzen einer jeglichen Polizeiverordnung skizziert: Mit polizeilichen Mitteln eine lebenswerte, einigermaßen saubere Stadt erzielen zu wollen, die auch noch einen Hauch von Liberalität spüren lässt, ist ein Unding. Dennoch mag es da und dort und dann und wann – wenn jede vernünftige Ansprache ins Leere geht und Rücksichtslosigkeit gegenüber den anderen Menschen für diese zur Plage wird – notwendig sein, wirklich und merklich einzuschreiten. Und dafür braucht es eben eine Rechtsgrundlage. Vor allem aber braucht es in dicht besiedelten Räumen positive Maßnahmen für ein gedeihliches  Zusammenleben. Das mögen schlicht Informationen sein über tatsächliche Gefahren (z.B. Grillen bei vollkommen ausgetrockneter Umgebung) oder über den Zusammenhang zwischen dem Füttern von Wildtieren und einer unverträglich hohen Präsenz z.B. von Wasservögeln auf Liegewiesen oder Ratten in der Stadt. Zu positiven Maßnahmen zählen aber auch und v.a. Einrichtungen, die das vernünftige Verhalten ermöglichen oder fördern: Beispielsweise – wie inzwischen realisiert – sehr viele Mülltonnen am Rande der Neckarwiese. Nicht realisiert ist das Vorhandensein von Toiletten in dieser Freizeit- und Feierzone, so dass die Anwohner*innen, deren Terrassen an die Neckarwiese grenzen, seit
Jahren Klage führen, obwohl es doch schon ewig in der Polizeiverordnung heißt:
„§3, (3): In vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren und unmittelbar frei
zugänglichen Haus- oder Grundstücksein- /-zugängen ist untersagt: (…) 2. das
Verrichten der Notdurft.“
Die Pflicht, für lebenswertes städtisches Leben die Rahmenbedingungen zu schaffen
Die Auseinandersetzung mit alkoholkranken und sonstig drogenabhängigen
Menschen vor allem über das Ordnungsrecht und Ordnungsdienst ist ein
gravierendes Beispiel für erstens aussichtsloses, zweitens
menschenverachtendes und drittens auch noch verantwortungsloses Agieren vor
allem der „konservativen“ Kräfte im Mannheimer Gemeinderat. Gewiss ist
niemand begeistert, dass eine gewisse Anzahl solcher oft auch wohnsitz- oder
obdachloser Menschen, kurz: „die Trinkerszene“, ihren Tag z.B. am zentralen
Paradeplatz verbringt, teilweise sehr laut und auf viele Menschen bedrohlich
wirkend.
Nun hatte die Verwaltung nach zweijährigen erfolglosen Anstrengungen, eine
geeignete Immobilie zu finden, dem Gemeinderat vorgeschlagen, ein
„alkoholakzeptierendes Aufenthalts- und Betreuungsangebot für die Trinker- und
Drogenszene in der Akademiestraße“ in einem zu errichtenden Gebäude
einzurichten (V268/2018). Für diesen Vorschlag stimmten am Ende nur SPD,
Grüne und LINKE sowie der OB. Alle anderen lehnten dieses Projekt mehrheitlich
ab. Das war am 26.6. Am 24.7. dann die Entscheidung über die neue
Polizeiverordnung mit „Verfeinerungen“ auch zu diesem Thema.
Zu dem bisher schon gültigen aber eben letztlich wirkungslosen §10 kommt ein
neuer Absatz 3 hinzu. Zunächst der Wortlaut der bisherigen Regelung:
„ § 10 Verhaltensbedingte Gefahren in der Öffentlichkeit
(1) Es ist untersagt, sich im Zustand von Trunkenheit oder unter Einfluss sonstiger berauschender Mittel auf Straßen, in unterirdischen Anlagen und Grün- und Freizeitanlagen und in vom öffentlichen Straßenraum unmittelbar frei zugänglichen Haus- oder Grundstücksein-/-zugängen aufzuhalten, sofern andere dadurch – insbesondere durch Lärmen oder Aufdringlichkeit – grob b elästigt oder behindert werden. (2) Auf Kinderspielplätzen und sonstigen Spielanlagen sowie in deren unmittelbarer
Nähe sind der Konsum alkoholischer Getränke und die Abgabe solcher Getränke verboten.“
Man merkt: diese Verbotsregel schreit eigentlich nach einem allgemeinen Verbot des Alkoholkonsums auf öffentlichen Straßen und Plätzen, wie es dem Land immer wieder  abgefordert wird, wie es aber der Verfassungsgerichtshof eindeutig wegen unzulässiger Beschränkung der persönlichen Freiheit zurückgewiesen hat. Also beschreibt man die Folgen des Alkoholkonsums. Und wenn nun aber kein allgemeines Konsumverbot durchzusetzen ist, dann doch wenigstens in der rechtlichen Nische von Fahrgastunterständen! Und so schlug die Verwaltung folgende Ergänzung vor:
„Es ist untersagt, in den Fahrgastunterständen der Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs in Gruppengröße (mindestens zwei Personen) zu lagern oder dauerhaft zu verweilen (sich niederzulassen), um alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel zu konsumieren oder in einem nach außen deutlich sichtbaren Rauschzustand dort zu lagern oder dauerhaft zu verweilen (sich niederzulassen).“
Im Laufe der gemeinderätlichen Diskussion wurde dann noch der Bezug auf eine Gruppe mehrheitlich herausgenommen, so dass jetzt auch Einzelmenschen dort „lagern“ dürfen (der Begriff erinnert fatal an die „Landfahrer“-Vertreibung aus den Städten).
Der Bezirksbeirat Innenstadt/Jungbusch hat nach der Ablehnung des alkoholakzeptierenden Aufenthalts- und Betreuungsangebotes durch die rechte
Mehrheiti9m Gemeinderat das Thema sofort wieder auf seine Tagesordnung
gesetzt. Recht hat er!
Das Gerangel um die das Betreten von Rasenflächen – oder der Drang der Rechten, aus Mannheim eine polizeilich überwachte Puppenstube zu machen mit vorgegebenem Lebensstil
Stundenlang wurde in den Ausschüssen sowie dem Gemeinderat über das Betreten von Rasenflächen diskutiert. Traditionell sind die rechten Hardliner für ein generelles Verbot, Rasenflächen zu betreten. Das prägte schon die Diskussion 2010, allerdings aus rechter Sicht fat vergeblich. 2018 führte die Diskussion zu diffusen Formulierungen, weil die CDU auf einmal selbst nicht mehr wusste, was sie eigentlich will. Inzwischen ist in dieser Partei nämlich das „Junge-Mütter“- Fieber ausgebrochen. Schon in der Haushaltsrede der CDU musste das Baby der nachgerückten Stadträtin Dörr namentlich für schreckenerregende
Hochrechnungen seiner zu erwartenden Pro-Kopf-Verschuldung als Bürger dieser
Stadt herhalten. Dann erklärte auch noch die bei den Grünen nachgerückte junge
Mutter Dehmelt, wie sich das anfühlt, vom Kommunalen Ordnungsdienst angemacht zu werden, wenn man mit seinem Kind auf dem Rasen am Wasserturm sitzt. Darauf stellte die CDU nun den Änderungsantrag, dass in der Poilzeiverordnung ein Bürgerrecht verkündet werde: „Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Betreten von öffentlichen Rasenflächen in Grün- und Freizeitanlagen grundsätzlich erlaubt“.  (Motto: Willst du wissen was erlaubt ist, schau in die Polizeiverodnung). Eine Ordnungswidrigkeit sei dagegen das „Betreten und die gegenständliche Inanspruchnahme von Anpflanzungen und Rasenflächen in den Schmuckanlagen Friedrichsplatz und Paradeplatz.“ Der arme Ordnungsdienst! Die Menschen in Mannheim finden die Rasenflächen gerade neben den Wasserspielen am Wasserturm so schmuck und einladend, dass sie darauf unter den Bäumen ihre Decken ausbreiten und den Schatten genießen. Der Ordnungsdienst lässt es vernünftigerweise geschehen und handelt –
juristisch betrachtet – nach dem Opportunitätsprinzip: Eingreifen nur, wenn es opportun ist. Am Wasserturm herrscht somit Idylle pur. Denn Mannheim ist eine urbane Metropole und kein Puppenhaus nach den Regeln einiger Hardliner. Übrigens wird dem Vernehmen nach im Rathaus über eine weitere Novellierung der Verordnung nachgedacht: Unter Bäumen soll das Sitzen und Liegen selbst in der Wasserturm per Aushang an den Bäumen nun doch freigegeben werden – kein Witz! Der Kampf um das Mannheimer „Wohnzimmer“ treibt immer wieder Blüten.
Zum Abschluss aber doch noch ein Monnemer Witz:
Steht ein Mann mit zwei Hunden an der Leine vor einem „Hundekottütenspender“, um sich gleich eine Tüte zu ziehen und das Geschäft der Hunde wegzupacken. Kommt der Kommunale Ordnungsdienst und fragt den Mann: „Wo sind Ihre zwei Hundekottüten, die sie mit sich zu führen haben?“ – „Sie wollen die erst hier ziehen? Sie haben trotzdem gegen § 6 Abs. 6 der Polizeiverordnung verstoßen: ‚Der Hundeführer ist verpflichtet, mindestens eine Hundekottüte oder ein anderes geeignetes Hilfsmittel (z. B. Plastiktüte oder Schachtel) für die Aufnahme und den Transport von Hundekot pro mitgeführtem Hund bei sich zu haben und auf Verlangen den Vollzugsbediensteten vorzuweisen.“
Bisher beschränkte sich die Polizeiverordnung auf den schlichten und sinnvollen Satz: „Wer einen Hund ausführt, ist verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen, den der mitgeführte Hund (…) hinterlassen hat.“ Nun gibt es also endlich eine Durchführungsverordnung zur Beseitigung von Hundekot einschließlich der Möglichkeit von quasi Fahrscheinkontollen. Der Kontrollwahn lässt grüßen. Auch hier rettet nur das Opportunitätsprinzip.
Nachbemerkung: Mit der Werbewirtschaft (Prospekte) wird noch gesprochen
Das große Ärgernis für viele Stadtbewohner*innen, die überall in der Stadt herumfliegenden Prospekte, sollte bei der Novellierung der Polizeiverordnung aufgrund der zahlreichen und steten Beschwerden nun auch geregelt werden. Die Veranlasser der Prospektverteilung sollten haftbar gemacht werden: „§ 8 (…) Vorschriftswidrig abgelegte Zeitschriften, Werbeblätter oder sonstige Druckerzeugnisse sind von Auftraggebern/-innen und Herausgebern/-innen unverzüglich zu entfernen.“ Die Herausgeber*innen sollten also alles, was nicht in den Briefkästen, sondern im Freien landet, höchstpersönlich (oder durch zu bezahlende Handlanger) einsammeln – ansonsten Bußgeld bis 5.000 Euro!
Die Verwaltung hielt es jedoch für opportun, diesen diesen Unterpunkt von der Tagesordnung abzusetzen bzw. die Neufassung des Paragrafen 8 zurückzuziehen. Man sei noch im Gespräch mit der Werbewirtschaft. Im Zweifelsfalle enden diese Gespräche mit einer „Selbstverpflichtung“ der Prospektverteilenden Firmen. Wie wäre es, dann auch eine Selbstverpflichtung der „Trinkerszene“ anzustreben?
Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Adolf-Damaschke-Ring: Chance für neugebaute Sozialwohnungen nutzen!

Adolf-Damaschke-Ring: Chance für neugebaute Sozialwohnungen nutzen!

DIE LINKE hatte im Juni den Antrag in den Gemeinderat eingebracht, die GBG solle vorsorglich angehalten werden, auf jeden Fall die drei zum Abriss vorgesehenen Blöcke (Stand der Planungen nach langer Auseinandersetzung) durch öffentlich geförderte Neubauten ersetzen. Seitdem die baden-württembergische Landesregierung nach jahrelanger Bewegungslosigkeit endlich wieder Investitionskostenzuschüsse für Sozialwohnungen gewährt, können Neubauwohnungen für ca. 7,50 Euro/m² Kaltmiete erstellt werden. Damit würden diese Neubauwohnungen preislich etwa dort liegen, wo die sanierten Altbauwohnungen in dem Gebiet angesiedelt sind. Ein Vorteil wäre, Aufzüge einbauen zu können. Außerdem wird damit sozialverträglich der insgesamt überalterte Wohnungsbestand der GBG etwas verjüngt. Zum Zeitpunkt der großen Auseinandersetzung um den Damaschke-Ring gab es diesen Förderweg nicht. Die Neubauten wären dann für 11 Euro angeboten worden. Deswegen war der Widerstand so erheblich und vollkommen berechtigt und notwendig.

In der Hauptausschuss-Sitzung am 17. Juli sagte der OB und GBG-Aufsichtsratsvorsitzende Peter Kurz zu, dies zu prüfen, wenn denn in 2019 die Entscheidung zu fällen sei und wenn die Förderung dann noch besteht.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

OB: „Ein Villenviertel ist kein Modell, Geld zu generieren“

DIE LINKE im Mannheimer Gemeinderat hatte die folgende Anfrage gestellt, die im letzten Hauptausschuss am 17.07.18 mündlich „beantwortet“ wurde:

Anfrage
Die Verwaltung unterrichtet den Gemeinderat über den zu erwartenden Gesamtertrag aus dem Einkommensteuer-Anteil sowie aus allgemeinen von der Einwohnerzahl abhängigen Finanzzuweisungen, der je Hektar Siedlungsfläche theoretisch zu erreichen ist bei Bebauung mit

  1. Einfamilienhäusern / Reihenhäusern / Doppelhäusern in einer Dimension, Mischung und Dichte, wie sie in Käfertal-Süd / -Spinelli angedacht oder z.B. in CentroVerde realisiert ist;
  2. Geschoßwohnungsbau mit 3 Geschoßen, einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 80 m² und Bebauungsdichte, wie sie in Käfertal-Süd / Spinelli in Abschnitten mit Mehrfamilienhäusern angedacht ist.

Begründung:
Der Erste Bürgermeister hat in seiner Haushaltsrede 2018/2019 festgestellt:
„Das bestätigt, wie wichtig es für Mannheim ist, die berufstätige Bevölkerung am Arbeitsort zahlenmäßig und möglichst mit Einkommen mindestens rund um die Sockelbeträge zu erhöhen. Daher ist das Thema Einwohner-Gewinnung von höchster Priorität. Ziel muss es sein, einkommensteuerzahlende Neubürger zu gewinnen, um den Anteil Mannheims an der Einkommensteuer im Vergleich zu anderen Städten zu steigern.“

Dies einmal vorausgesetzt würden aus der Fragestellung gewonnene Erkenntnisse die Diskussion über den immer wieder finanzpolitisch begründeten Bedarf Mannheims an mehr EFH und DH versachlichen können. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass die zu berücksichtigenden Sockelbeträge 35.000 / 70.000 Euro betragen. Überflüssig darauf hinzuweisen, dass gewonnene Neubürger auch den erforderlichen zusätzlichen Wohnraum vorfinden müssen.

Von der an sich notwendigen Kritik an der Idee einer Steuerung der Zusammensetzung der Stadtbevölkerung nach Einkommensgesichtspunkten zwischen den Polen Vergraulen von Armen, Zuzugsbeschränkung für Transferleistungsempfänger und Anwerbung von Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen sei hier einmal abgesehen

„Antwort“
CDU-Finanzdezernent Specht hatte offensichtlich keine Lust, diese (zugegebenermaßen rhetorische) Frage wirklich zu beantworten. Er verwies lediglich auf den  in der Anfrage schon zitierten Sockelbetrag, und dass je Einkommensteuerzahlede*r die Stadt Mannheim 2.200 EUR bekommt und je nicht EKSt-zahlende*r  Einwohner*in 400 EUR. Auf die Nachfrage, ob er denn nicht in der Lage sei, die in der Anfrage gewünschte Vergleichsrechnung erstellen zu lassen, wenn in seinem Dezernat schon die Kriminalitätsbelastung auch je Hektar errechnet werde (um die Video-Überwachung zu legitimieren), antwortete stattdessen der OB genervt: „Ein Villenviertel ist kein Modell für die Stadt Mannheim, um Geld zu generieren“.

Damit bleibt es das Geheimnis des Kämmerers und seiner CDU-Fraktion, warum sie unter angeblichen Haushaltsgesichtspunkten dafür gesorgt haben, dass auf dem künftigen Wohnungsbaufeld Käfertal-Süd / Spinelli statt 2.200 nur noch 1.800 Wohneinheiten entstehen sollen. Dafür sollen 40 Einfamilienhäuser auf 25% der insgesamt dort zur Verfügung stehenden Fläche errichtet werden. „Für junge Familien“ –
für 500.000 bis 800.000 Euro?

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE