Antrag zur Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 – Sicherer Hafen Mannheim

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 09.04.2019
Sicherer Hafen Mannheim

Der Gemeinderat möge beschließen:
Mannheim bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Notlagen ihre Heimat verlassen haben und in Deutschland Zuflucht suchen.

Die Stadt Mannheim und ihr Oberbürgermeister schließen sich dem Appell der Städte Heidelberg, Bonn, Düsseldorf, Berlin, Freiburg und Köln u.w. an, der fordert, dass es intensive politische Anstrengungen geben muss um die katastrophale Situation im Mittelmeer zu lösen, bis es eine europäische Gesamtlösung für die Aufnahme, die Asylverfahren sowie die Integration von Geflüchteten gibt.

In einem Brief an die Bundeskanzlerin signalisiert die Stadt, dass auch Mannheim im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit ist, freiwillig Flüchtlinge von Rettungsschiffen aufzunehmen.

Begründung:
Mehr als 1.500 Menschen sind im Jahre 2018 im Mittelmeer ertrunken, die Dunkelziffer ist nach Berichten neutraler Beobachter deutlich höher.
Die zivilgesellschaftliche parteiunabhängige Initiative protestiert bereits seit einiger Zeit gegen das Sterben Unschuldiger im Mittelmeer und die Kriminalisierung von Seenotrettern. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Menschen aus dem Meer gerettet werden, aber Häfen in Malta oder Italien die Einfahrt nicht zulassen.

Dieser Beschluss ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Maßstab allen Handelns entspringt dem „Bewusstsein (des deutschen Vokes) seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (…) dem Frieden der Welt zu dienen“.
Daraus ergibt sich das Recht aller Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) und weiterhin das Gebot, dass niemand auf Grund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. (Artikel 3).

Antrag zur Sitzung im Hauptausschuss

„Volkstrauertag“ überprüfen – Vereine vor Ort unterstützen

Die Verwaltung überprüft, ob es im Sinne einer reflektierenden Erinnerungskultur geraten und noch zeitgemäß ist, die Gedenkstunden zum „Volkstrauertag“ in den Vorortfriedhöfen und letztlich auch auf dem Hauptfriedhof aus öffentlichen Mitteln zu unterstützen.

Hierbei wird auch das MARCHIVUM zu Rate gezogen, welches die Rezeptionsgeschichte des „Volkstrauertages“ in Mannheim seit den Anfängen in der Weimarer Republik auswertet. Eine solche wissenschaftlich-kritische Auswertung ist auch von daher geboten, als der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (VDK), Begründer des „Volkstrauertages“ und dessen jeweiliger Veranstalter, in diesem Jahr sein 100-Jähriges Bestehen feiert.

Die Verwaltung überprüft außerdem, ob das teilweise praktizierte Totengedenken am Totensonntag ein besser geeigneter Anlass für stadtteilorientierte Identitätspflege sein und entsprechend öffentlich gefördert werden könnte.

Begründung:  

Der Rückzug der Bürgerservices aus der Organisierung der Gedenkstunden zum Volkstrauertag in den Stadtteilen hat zu viel Unmut in der Bevölkerung und bei ortsansässigen Vereinen geführt. Es wird die mangelnde Stadtteilorientierung der Verwaltung gerügt wie auch vermehrte Belastung der Vereine mit Organisationsarbeit, die diese zum Teil gar nicht mehr leisten können.

Der „Volkstrauertag“ wird offensichtlich von Teilen der Gesellschaft als identitätsstiftende Veranstaltung  empfunden. Es ist jedoch zu vermuten, dass die eingentliche Charakteristik der Veranstaltung mehr und mehr in Vergessenheit gerät.

Der „Volkstrauertag“ hat keine demokratische Geschichte. Er war in der Weimarer Republik eine Veranstaltung deutschnationaler und militaristischer Kreise. Vorherrschende Farbe der gezeigten Fahnen waren die des Kaiserreichs (schwarz-weiß-rot). Republikanisch gesinnte Kräfte sammelten sich zum Gedenken an die Kriegstoten auf eigenen Veranstaltungen, in denen die Sinnhaftigkeit des Völkergemetzels in Frage gestellt und nach Maßnahmen zur Stabilisierung des Friedens gerufen wurde. Dagegen bot der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge revanchistischen Kreisen eine Plattform, die von der Dolchstoß-Legende fabulierten und die  möglichst schnell Deutschland zu neuer Größe führen wollten. Sie betrieben statt Totengedenken Heldenverehrung. Nahtlos konnte der „Volkstrauertag“ von den Nationalsozialisten als „Heldengedenktag“ und „Tag der Wehrfreiheit“ weitergeführt werden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg rekonstituierte sich der VDK und veranstaltete – durchaus auch mit staatlicher Unterstützung – erneut „Volkstrauertage“. Man versammelte sich vorzugsweise an Kriegerdenkmälern, dankte den Gefallenen für ihren Einsatz zum „Schutz des Vaterlandes“. Kritik an dem verbrecherischen Charakter des deutschen Angriffskrieges, an den Wehrmachtsverbrechen, dem Völermord an den Juden und Roma und Sinti, unterblieb systematisch. Stattdessen auch wieder revisionistische Propaganda. Partnerorganisationen des VDK waren Veteranenverbände bis hin zur Hilfsorganisation für SS-Mitglieder HIAG und Vertriebenenverbände. Opferverbände hatten nichts zu suchen und wollten auch mit der Organisation nicht zu tun haben. Noch in den 50er Jahren weigerten sich Veteranenverbände in Mannheim, am Volkstrauertag teilzunehmen, „wenn die Juden kommen“. In den 60er und 70er Jahren musste der VDK aufgrund öffentlichen Drucks auch die „Opfer von Gewaltherrschaft“ in den Kanon des Gedenkens aufnehmen, ohne seine bisherige Ausrichtung kritisch zu reflektieren. Auch 2018 waren bei der der Veranstaltung des VDK auf dem Hauptfriedhof Vertreter von Veteranenverbänden und Reservisten aller Waffengattungen vertreten. Opferverbände suchte man vergebens. Der Volkstrauertag ist deshalb auf den Prüfstand zu stellen, ob er Teil einer demokratischen Gedenkkultur sein kann. Dies gilt auch für die Vororte. Die dortigen Intentionen haben einen besseren Rahmen verdient, und dann auch vielleicht öffentliche Unterstützung

Mehr Personal im Hort entlastet die Eltern Bessere Arbeitsbedingungen als Antwort auf den Personalmangel im Schul-Hort

Liebe Mannheimerinnen und Mannheimer, der Gemeinderat hat über folgende Vorlage der Verwaltung zur Personalausstattung der Schulkindbetreuung im Hort abgestimmt: „Die Besetzung offener Stellen im Hort an der (…) Verlässlichen Grundschule und der Betreuung in Ganztagsschulen erfolgt weiterhin vorrangig mit pädagogischen Fachkräften. Sollte für eine konkret zu besetzende Stelle keine geeignete pädagogische Fachkraft zur Verfügung stehen, kann diese Stelle mit in Vorbildung und Erziehung erfahrenen Personen besetzt werden.“ Was heißt das im Klartext? Finden sich keine ausgebildeten Erzieher/innen in ausreichender Zahl, wird mit Hilfspersonal aufgefüllt. Wir, die Linke im Gemeinderat Mannheim, werden trotz größter Bedenken dieser Vorlage zustimmen, um die Mannheimer Eltern bei der Betreuung ihrer Schulkinder nicht im Regen stehen zu lassen. Damit ist für uns das Problem aber keineswegs gelöst.

Dieses Hilfspersonal wird überwiegend aus Eltern in der näheren Umgebung der Schule bestehen. Eine Schulkindbetreuung ist aber keine beaufsichtigte Aufbewahrungsanstalt für Schulkinder, sondern eine wichtige pädagogische Aufgabe für qualifiziertes Fachpersonal.

Deshalb fordern wir bessere Arbeitsbedingungen für das Hortpersonal, insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeiten, um die Arbeitsplätze in der Schulkindbetreuung für Fachkräfte attraktiv zu gestalten. Aktuell werden den Bewerberinnen und Bewerbern für die Schulkindbetreuung keine Vollzeitarbeitsplätze angeboten. Die Teilzeit-Schichten sind in der Regel in einen kurzen morgendlichen Einsatz und einen längeren Nachmittags-dienst aufgeteilt. Diese Regelung ist für qualifizierte Fachkräfte vollkommen unattraktiv. Da Erzieher/innen von allen Trägern in verschiedenen Bereichen händeringend gesucht werden, müssen sie sich darauf nicht einlassen. Der Fachpersonalmangel im Bereich Schulkindbetreuung wird, wenn daran nichts geändert wird, auf nicht absehbare Zeit bestehen bleiben.

Der nächste Gemeinderat muss für die pädagogische Aufgabe der Schulkindbetreuung wesentlich mehr Geld zur Verfügung stellen, um Fachpersonal in erforderlichem Maße anwerben zu können. Das gleiche gilt im übrigen für Schulsozialarbeit, die ausreichend und flächendeckend in den Schulen angeboten werden muss. Wir haben die Hoffnung, dass sich in der Schulkindbetreuung auch die freien Träger dem Ziel einer besseren Ausstattung mit qualifiziertem Fachpersonal anschließen.

Schulkindbetreuung und Schulsozialarbeit sind Voraussetzungen für echte, von der Stadt Mannheim ja auch angestrebte Bildungsgerechtigkeit. Lassen Sie uns auch 2019 gemeinsam für eine qualifizierte Betreuung unserer Schulkinder und echte Bildungsgerechtigkeit kämpfen. Wir wünschen Ihnen gesegnete Feiertage und ein glückliches neues Jahr in einer (leider noch nicht) für alle lebenswerten Stadt!

Ihre Gemeinderätin Nalan Erol

Antrag_Schulkindbetreuung_DIE_LINKE

Hauseigentümerverband will Mietspiegel kippen

Extreme Mieterhöhung soll erzwungen werden

Am 23. November 2018 fand vor dem dem Amtsgericht Mannheim ein wichtige Verhandlung statt, die möglicherweise Bedeutung über Mannheim hinaus hat. Es geht darum, wieviel darf ein Hauseigentümer die Miete erhöhen und wieweit ist er durch den Mietspiegel gebunden.

Ein erster Verkündungstermin des Gerichts erfolgt am 15. Januar um 15 Uhr, Amtsgericht Mannheim, Zimmer 228.

Um was geht es?
Eine Hausbesitzerin will die Miete, die schon jetzt oberhalb des qualifizierten Mannheimer Mietspiegels liegt, nochmals um über 15% erhöhen. Die Mietpartei wehrt sich gegen die Mieterhöhung und bekommt rechtlichen Beistand vom Mieterverein Mannheim.
Die Vermieterin wird unterstützt vom Eigentümerverband „Haus und Grund“. Die rechtliche Vertretung übernimmt deren Vorsitzender persönlich, Rechtsanwalt Josef Piontek.

Rechtsanwalt Piontek zweifelt die Rechtmäßigkeit des Mannheimer Mietspiegels an. Die Erhebung des Mietspiegels sei nicht nach wissenschaftlichen Maßstäben erfolgt, sondern politisch motiviert. Mit dem Mietspiegel betreibt die Stadt Mannheim Wohnungspolitik. Ihn stört vor allem, dass die Mietwohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GBG mit einer Durchschnittskaltmiete von 6,19 € / qm keine marktgerechten Preise abbilde. Der Mietspiegel werde damit künstlich nach unten gedrückt und sei nicht marktkonform. Der neue Mietspiegel ist mit 9,40€ um 3,20€ darüber. Ohne die GBG-Wohnungen wäre der Mietspiegel aber höher. Haus und Grund will die GBG-Wohnungen bei der Berechnung des Mietspiegels am liebsten ganz draußen haben. Hilfsweise argumentiert der Verband aber, dass auf jeden Fall die Gewichtung mit 14% zu hoch sei.

Rechtsanwalt Sauer vom Mannheimer Mieterverein weist das Ansinnen von Haus und Grund als eine „Klage zur Unzeit“ zurück. Jahrelang habe Haus und Grund den Mannheimer Mietspiegel als Richtgröße akzeptiert. Trotz immenser Mieterhöhungen in den letzten Jahren – in Mannheim in den letzten beiden Jahren 9% Mietsteigerung, die zwei Jahre zuvor 7% Mietsteigerung – sei das für Haus und Grund offensichtlich immer noch nicht genug. Haus und Grund instrumentalisiere das Verfahren für seine Interessen und habe schon angekündigt, notfalls auch in die höhere Instanz zu gehen. Dies sei schändlich und so Sauer gegenüber der Presse eine „unschöne Ausformung des Kapitalismus“. Zum Mannheimer Mietspiegel meinte Sauer, dass dieser auf jeden Fall den gesetzlich geforderten Kriterien genüge.

Rechtsanwalt Piontek konterte, dass es Haus und Grund nicht um ein Politikum gehe, sondern einfach um die Korrektheit des Mietspiegels. Rechtsanwalt Sauer fragte im Gegenzug, wenn Haus und Grund die GBG-Wohnungen draußen haben wolle, weil sie angeblich zu niedrig seine, dann müsste nach dieser Logik, auch die überteuerten Mieten, die weit über dem Marktpreis sind, herausfallen. Aber genau das mache Haus und Grund gerade nicht. Deshalb ginge es dem Verband nur um noch höhere Mieten und darum, eine Regulierung der Mietpreise abzuschaffen.

Wie geht es jetzt weiter?
Die Richterin hat angekündigt, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der Klägeranwalt hat schon einmal Bedenken angekündigt, wenn das Gericht den vom Rechtsanwalt des Mietervereins vorgeschlagenen Gutachter, einen renommierten und einschlägig bekannten Experten, bestellen werde. Das Gutachten soll zur Klärung beitragen, ob der qualifizierte Mannheimer Mietspiegel den wissenschaftlichen Anforderungen entspreche. Und damit letztlich die weitere Gültigkeit des Mietspiegels klären.

Der Vekündungstermin über die Bestellung des Gutachters ist am 15. Januar 2019. Das Verfahren ist in der Sache aber hiermit mit großer Wahrscheinlichkeit nicht beendet und wird dann erst richtig losgehen.

Das Verfahren hat in der Tat eine große und übergeordnete Bedeutung. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes und des Mietervereins Mannheim ist die Erhebung des Mietspiegels, die gesetzlich festgelegt ist, nicht ideal und bedarf einer gesetzlicheb Überarbeitung.

Der Mieterverein stellt fest:
„Der Mietspiegel bildet gemäß § 558c BGB, nicht den gesamten Querschnitt des Mietwohnungsmarktes (Bestandsmieten) ab, sondern nur die Mieten, die innerhalb der letzten vier Jahre erhöht wurden.
Der Mietspiegel schützt die Mieter bei Neuvermietungen vor allzu übermäßigen Mietsteigerungen. Da nur Neumieten der letzten vier Jahre erfasst werden, die Altmieten aber außen vor bleiben, hat der Mietspiegel auf den allgemeinen Mietspiegel aber auch eine preistreibende Wirkung. Damit wird die ursprüngliche Intention des Mietspiegels in sein Gegenteil verkehrt.“

Die Existenz eines Mietenspiegel, so unvollkommen er gegenwärtig ist, wirkt als allgemeine Bremse für extreme Mieterhöhungen.

Umso schändlicher ist nun, wenn Haus und Grund als Interessenorganisation der Vermieter, nun auch eine der letzten Schranken für übermäßige Mieterhöhungen kippen will. Das darf nicht sein!

Roland Schuster

„Modellstadt Mannheim“ – ein bescheidener und wackeliger Aufbruch in die kommunale Mobilitätswende.

Brücke Mannheim // Bild CKI

DIE LINKE im Mannheimer Gemeinderat begrüßt, dass die Stadt Mannheim sich für das Modellstadt-Bundesprogramm zur Luftreinhaltung beworben hat und nun mit 47 Mio. Euro Bundesmitteln zum Zuge kommt – einer einmaligen Leistung für die Jahre 2019 und 2020. Genau darin liegt aber auch die Schwäche des Programms: Eine ernsthafte Reduzierung des Individuellen Motorisierten Personenverkehrs und gar des dieselgetriebenen Güterverkehrs durch die Stadt lässt sich so, ohne jegliche Planungssicherheit, nicht erzielen.

Das Umsetzungsprogramm der RNV GmbH mit Verbilligung wichtiger ÖPNV-Tarife um ca. 30% sowie der Einstieg in eine Wende des innerörtlichen Lieferverkehrs können nur ein Anfang sein. DIE LINKE hat schon immer für die Stärkung des ÖPNV und für spürbare Änderungen im Modal Split als wesentliche Stützpfeiler eine massive Preissenkung im ÖPNV und gleichzeitig eine Verdichtung des Taktes gefordert. Dies wiederum setzt erhebliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur voraus.

Es geht nicht nur um Stickoxide und Feinstaub!

Die Veranlassung und unmittelbare Zielsetzung des Bundesprogramms ist angesichts der eigentlich anstehenden Aufgaben jedoch blamabel und kennzeichnend für das umwelt- und verkehrspolitische Versagen der Bundesregierung. Es kann nicht nur darum gehen, wieder knapp unter die Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerte zu kommen. Besonders die hochverdichteten Städte ersticken am hohen Verkehrsaufkommen, welches die Cities verstopft und erstickt. Es geht dabei nicht ‚nur‘ um Stickoxide und Feinstaub – es geht um Lärmbelastung, um ständige Parkraumsuche, die oft zu Lasten schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen entschieden wird, es gehet um das Dauerthema Staus im Pendlerverkehr. Es zeigt die ganze Konfusion des Bundes, der nun fünf Modell-Städten gute 100 Mio. Euro für zwei Jahre hinwirft, um zu gucken, was passiert. Es geht in diesem Programm um die Rettung des Dieselantriebs. Das Erfolgs- oder Nichterfolgskriterium sind lediglich die Schadstoffmesswerte und das geht an wesentlichen weiteren Kriterien vorbei. Nebenbei existieren die EU-Verordnungen, zu deren Durchsetzung die Bundesregierung jetzt gezwungen wird, schon 22 bzw. 10 ungenutzte Jahre. Derweil wurde die Dieselsubvention aufrechterhalten, wurde der Trend zu größeren und schwereren PKW in keiner Weise durch entsprechende Hebel gebremst, wurden die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eingefroren und die Kommunen mit ihren Infrastrukturproblemen ziemlich allein gelassen. Radwegprogramme müssen sich die Kommunen aus den Rippen schwitzen. Die Herausforderungen aber auch Chancen der neuen Mobilitätstechnologien rollen ebenfalls auf die Kommunen zu, ohne dass sie für diese gesamtgesellschaftlich wichtigen Investitionen einen verlässlichen Finanzierungsrahmen bekommen.

Fortsetzung und Ausweitung sind abzusichern.

Die Kommunen brauchen die Sicherheit, dass die Bundesunterstützung für die Mobilitätswende über 2020 hinaus weitergeht. Es kann doch nicht fraglich sein, dass mehr verkaufte – da preisgünstigere – Tickets, dass mehr Jobtickets und mehr Monatskartennutzer*innen, dass auch eine Steigerung des Verkehrsanteils der Fahrräder auf jeden Fall eiwesentliche Bestandteile für die Besserung der Verkehrs- und Lebensverhältnisse in den Städten sind. Deswegen geht die Einmaligkeit der Finanzspritze und die Beschränkung auf fünf Modellkommunen an der Sache vorbei.

Über die Mannheimer Maßnahmen muss noch diskutiert werden

Speziell für Mannheim sind nach Auffassung der LINKEN u.a. folgende Maßnahmen akut wichtig: Verdichtung der Taktzeiten v.a. auf der Linie 5 im Berufs- und Schülerverkehr und bei weiteren Buslinien. Außerdem müssen erheblich mehr infrastrukturelle Anstrengungen unternommen werden, um die Pendler- und Kundenströme aus dem Umland auf öffentliche Verkehrsträger umzulenken. Wenn der ÖPNV tatsächlich verdichtet wird, muss auch grundsätzlich über den Generalknoten Paradeplatz nachgedacht werden, der schon längst seine Kapazitätsgrenze erreicht hat. Ein weiter wichtiger Punkt ist die Frage, ob tatsächlich der Smartphone-gestützte e-Tarif zum massiven Ausbau geeignete ist oder nicht vielmehr eine Mobilitätskarte, die am Ende zu einer MannheimCard mit universellen Funktionen ausgebaut werden könnte.

Es geht auch um soziale Aspekte.

DIE LINKE fordert außerdem, dass die Vergünstigung des Green-City-Tickets (Einzelfahrschein) auch an die Bezieher*innen von Transferleistungen weitergegeben werden. Durch die Tarifpreissenkung um ca. 30% vermindert sich der Subventionsbedarf der Stadt Mannheim um ca. 50%. Das ergibt bei unverändertem Budget für das Sozialticket die Möglichkeit, 20 statt bisher nur 10 Einzeltickets pro Person und Monat auszugeben. Das Budget nun zu kürzen wäre dagegen schäbig und ‚Mobilitätswende unsozial‘.“

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Turbulenzen in der Mieterpartei Mannheim

Unter dem neuen Absender „Mieterinitiative Mannheim“ veröffentlichte Karlheinz Paskuda auf facebook am 24. Juli eine Presseerklärung, in der er seinen Austritt aus der Mieterpartei bekanntgibt. Deren Mannheimer Ortsgruppe hatte er Ende Februar 2018 zusammen mit Ulrike Schaller-Scholz-Koenen (Steckenpferd e.V.) und unter Assistenz der Frankfurter Parteisektion gegründet. Gleichzeitig verließ er damals endgültig die Partei DIE LINKE, in der er die Mitarbeit schon seit 2014 eingestellt hatte.

Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:

Inwiefern die Kritik von Paskuda an der Mieterpartei berechtigt ist, ist von außen schwer zu beurteilen. Kenner der Szene erwarteten aber von vornherein, dass es um die Aufstellung der Kandidat*innenliste zur Kommunalwahl herum schweren Streit um Platz eins geben werde.

DIE LINKE  kommentierte Paskudas Austritt aus der LINKEN im Februar diesen Jahres u.a. folgendermaßen:
„Paskuda, der (…) schon lange nicht mehr im Kreisverband Mannheim der LINKEN aktiv war, und dies am 29.07.2014 auch öffentlich angekündigt hatte, erwies sich schon lange als unfähig zu Teamarbeit und Diskursen über strittige Themen. Wo er sich persönlich nicht durchsetzen kann, zieht er sich zurück und wartet kurze Zeit später mit „spektakulären“ Neugründungen oder Eintritten auf. Hiervon können diverse Mannheimer Initiativen und Organisationen ein Lied singen. Schon viele haben ernüchtert zur Kenntnis nehmen müssen, dass eine Handlungsmaxime der Förderung des persönlichen Ego untergeordnet zu sein scheint.“

Man fühlt sich im Übrigen erinnert an Stadtrat und „Rapper“ Julien Ferrat, dem die LINKE vor seiner Wahl in den Gemeinderat das Vertrauen entzogen hatte (eine Entfernung aus der Liste war terminlich nicht mehr möglich), der dann in Mannheim die Familienpartei (ebenfalls mit Europa-Parlaments-Hoffnungen) gründete, vom Landesverband dieser Partei jedoch nicht anerkannt und jüngst aus dem von ihm gegründeten Ortsverband ausgeschlossen wurde. Er hat nun flugs eine sog. „Mannheimer Volkspartei“ als Wahlvehikel für die Kommunalwahl 2019 kreiert. Die Reform des baden-württembergischen Kommunalwahlgesetzes vor der Wahl 2014 beflügelt solche ad hoc-Gründungen, da jetzt bereits 1% der Stimmen für ein Mandat ausreicht, welches eigentlich bei 48 Sitzen proportional etwas über 2%  benötigen würde.

Auf Seiten der CDU gibt es ein ähnliches Phänomen in Gestalt des Stadtrates Taubert, der in der CDU nicht zum Zuge kam, darauf für die letzte Kommunalwahl „Mittelstand für Mannheim“ (MfM) gründete und mit knapp über 1% in den Gemeinderat einzog. Nach ca. der Hälfte der Wahlperiode schloss er sich der Fraktion Freie Wähler /Mannheimer Liste an, von der er sich mit Blick auf die kommende Kommunalwahl wieder trennte und mit dem Einzelstadtrat Lambert (einst AfD) nun die Gruppierung MfM betreibt.

Übrigens: BBR Schwetzingerstadt Andreas Ullrich zur Kriminalitätsstatistik und zum Thema Fahrradweg

Der Bezirksbeirat Schwetzingerstadt und somit auch unser BBR Andreas Ullrich wurde über die Kriminalitätsstatistik des Stadtteils informiert.

Die Kriminalitätsstatisk in BaWü 2017 ging um 4% zurück, in Mannheim um 1,2%, für die Schwetzingerstadt/ Oststadt somit ein Rückgang von 0,4%, also fast gleichstand zum Jahr davor. Die Straßenkriminaltät erfuhr eine leichte Zunahme 2,4% , dies ist auf die „Fahrradkorb-Taschendiebstähle“ und Fahrraddiebstähle zurückzuführen und auf die zunehmenden Autoaufbrüche. Spitzenreiter der Kriminaltätsstatistik in der Schwetzingerstadt ist die Rauschgiftkriminalität, sie hat um 44,2% zugenommen, wobei dies diversen Großveranstaltungen auf dem Maimarktgelände geschuldet ist und den damit im Anschluss verbunden Polizeikontrollen. Zu 81 Fällen, meist Streitereien an öffentlichen Plätzen und Lokalen musste die Polizei in der Schwetzingerstadt/ Oststadt anrücken, doch insgesamt ging die Gewaltkriminaltät um 14,7% zurück. 33 Wohnungseinbrüchediebstähle (Schwetzingerstadt) fanden in 2017 statt, dies ist ein Rückgang um insgesamt 8,3%, hier konnte die umfassende Präventionsarbeit der Polizei fassen.

Auch interessant und passend zum Thema die Mannheimer Sicherheitsbefragung
http://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=216975


Thema Fahrradweg

Anfrage unseres BBR :
„Fahrradstreifen in der Seckenheimer Straße – Absperrung eines Baumes/Fahrradweg endet“
Antwort vom zuständigen Fachbereich:
Zielsetzung ist es, den alten Baum zu erhalten. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit FB 67, FB 61 und FB 31 die Lösung erarbeitet, dass der Radweg vor dem Baum endet und die Baumscheibe in die Fahrbahn erweitert wird.

Und so sieht das dann im realen Leben aus, wenn die Baumscheibe in die Fahrbahn erweitert wird … Kreative Lösungen der Verwaltung 😉 Baum erhalten!

Veranstaltungstipp | Zukunft der Mobilität – Zehn Forderungen zur Zukunft des Stadtverkehrs

Dieselskandal, Elektroantrieb, autonomes Fahren, Verkehrskollaps. Verkehr ist auch in Mannheim ein Dauerthema. Die Rosa Luxemburg Stiftung Baden-Württemberg veranstaltet zusammen mit VCD, LIFF und Die Linke im Gemeinderat einen Vortrag von Timo Daum mit dem Titel „Zehn Forderungen zur Zukunft des Stadtverkehrs“ am 16. Juli in der Lanzkapelle auf dem Lindenhof. Eintritt frei.

Gökay Akbulut (MdB) im Gespräch mit Prof. Dr. Frank Kalter – Neueste Entwicklungen zur Integrations- und Migrationsforschung in Mannheim

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in Mannheim das  Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V. (DeZIM) gegründet. Gemeinsam mit der Sozialwissenschaftlerin Naika Foroutan wird Prof. Dr. Kalter, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Soziologie an der Universität Mannheim, die  Leitung  übernehmen. Für die Abgeordnete Akbulut ist das eine höchstspannende Angelegenheit, schließlich fällt der Themenkomplex Migration und Integration genau in ihren  parlamentarischen Arbeitsbereich.

Als integrationspolitische Sprecherin und stellvertretendes Mitglied im Familienausschuss verfolgte sie den Aufbau dieser Forschungseinrichtung in ihrem Wahlkreis deswegen auch mit großem Interesse.

Beim gemeinsamen Gespräch am 9. April im Wahlkreisbüro ging es dann auch um den  Aufbau des DeZIM, derzeitige Forschungsprojekte und aktuelle Entwicklungen in der  Forschung. Das DeZIM selbst stellt einen Dachverband für die beiden Säulen dar, dem
Ressortforschungsinstitut (DeZIM Institut) und der DeZIM Gemeinschaft, deren vornehmliche Aufgabe die Vernetzung verschiedener Akteure in Politik und Forschung ist. Der Zweck des DeZIM-Konstruktes ist demnach nicht  nur allein die Forschung, sondern
auch, die hier gewonnen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Integrations- und Migrationsforschung an die handelnden, politischen Akteure zu tragen und diese mit den wissenschaftlichen Akteuren zu vernetzen. Inhaltlich gliedert sich die Arbeit des
DeZIM in drei Teilbereiche, der Migration, der „klassischen“ Integration und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Wahl fiel auch nicht ohne Grund auf Mannheim als Standort. Schließlich ist die Stadt durch die sieben Institute, die auf diesem Gebiet bereits
forschend tätig sind, durchaus bekannt in der Forschungsszene.