OB: „Ein Villenviertel ist kein Modell, Geld zu generieren“

DIE LINKE im Mannheimer Gemeinderat hatte die folgende Anfrage gestellt, die im letzten Hauptausschuss am 17.07.18 mündlich „beantwortet“ wurde:

Anfrage
Die Verwaltung unterrichtet den Gemeinderat über den zu erwartenden Gesamtertrag aus dem Einkommensteuer-Anteil sowie aus allgemeinen von der Einwohnerzahl abhängigen Finanzzuweisungen, der je Hektar Siedlungsfläche theoretisch zu erreichen ist bei Bebauung mit

  1. Einfamilienhäusern / Reihenhäusern / Doppelhäusern in einer Dimension, Mischung und Dichte, wie sie in Käfertal-Süd / -Spinelli angedacht oder z.B. in CentroVerde realisiert ist;
  2. Geschoßwohnungsbau mit 3 Geschoßen, einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 80 m² und Bebauungsdichte, wie sie in Käfertal-Süd / Spinelli in Abschnitten mit Mehrfamilienhäusern angedacht ist.

Begründung:
Der Erste Bürgermeister hat in seiner Haushaltsrede 2018/2019 festgestellt:
„Das bestätigt, wie wichtig es für Mannheim ist, die berufstätige Bevölkerung am Arbeitsort zahlenmäßig und möglichst mit Einkommen mindestens rund um die Sockelbeträge zu erhöhen. Daher ist das Thema Einwohner-Gewinnung von höchster Priorität. Ziel muss es sein, einkommensteuerzahlende Neubürger zu gewinnen, um den Anteil Mannheims an der Einkommensteuer im Vergleich zu anderen Städten zu steigern.“

Dies einmal vorausgesetzt würden aus der Fragestellung gewonnene Erkenntnisse die Diskussion über den immer wieder finanzpolitisch begründeten Bedarf Mannheims an mehr EFH und DH versachlichen können. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass die zu berücksichtigenden Sockelbeträge 35.000 / 70.000 Euro betragen. Überflüssig darauf hinzuweisen, dass gewonnene Neubürger auch den erforderlichen zusätzlichen Wohnraum vorfinden müssen.

Von der an sich notwendigen Kritik an der Idee einer Steuerung der Zusammensetzung der Stadtbevölkerung nach Einkommensgesichtspunkten zwischen den Polen Vergraulen von Armen, Zuzugsbeschränkung für Transferleistungsempfänger und Anwerbung von Menschen mit überdurchschnittlichen Einkommen sei hier einmal abgesehen

„Antwort“
CDU-Finanzdezernent Specht hatte offensichtlich keine Lust, diese (zugegebenermaßen rhetorische) Frage wirklich zu beantworten. Er verwies lediglich auf den  in der Anfrage schon zitierten Sockelbetrag, und dass je Einkommensteuerzahlede*r die Stadt Mannheim 2.200 EUR bekommt und je nicht EKSt-zahlende*r  Einwohner*in 400 EUR. Auf die Nachfrage, ob er denn nicht in der Lage sei, die in der Anfrage gewünschte Vergleichsrechnung erstellen zu lassen, wenn in seinem Dezernat schon die Kriminalitätsbelastung auch je Hektar errechnet werde (um die Video-Überwachung zu legitimieren), antwortete stattdessen der OB genervt: „Ein Villenviertel ist kein Modell für die Stadt Mannheim, um Geld zu generieren“.

Damit bleibt es das Geheimnis des Kämmerers und seiner CDU-Fraktion, warum sie unter angeblichen Haushaltsgesichtspunkten dafür gesorgt haben, dass auf dem künftigen Wohnungsbaufeld Käfertal-Süd / Spinelli statt 2.200 nur noch 1.800 Wohneinheiten entstehen sollen. Dafür sollen 40 Einfamilienhäuser auf 25% der insgesamt dort zur Verfügung stehenden Fläche errichtet werden. „Für junge Familien“ –
für 500.000 bis 800.000 Euro?

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

PM – Trinkertreff Akademiestrasse – Eine Frage der Perspektive …..

Wir setzten uns dafür ein, dass der geplante alkoholakzeptierende Treffpunkt für die Trinker- und Drogenszene endlich wie geplant an der Akademiestraße eingerichtet wird.

Der Bedarf an solch einer Einrichtung wird von allen Seiten anerkannt.
Deshalb ist der Widerstand der CDU und der ML nicht nachvollziehbar.

CDU und ML behaupten, der Standort läge nicht zentral genug und würde eher abschreckend wirken. Er habe auch keinerlei Aufenthaltsqualität. Diese Argumentation übersieht aber den eigentlichen Zweck der dort geplanten Einrichtung.

Sie soll den hauptsächlich auf der Straße lebenden Trinkern und Drogenkonsumenten eine Anlaufstelle für soziale und gesundheitliche Fragen bieten. Sie soll ein Ort sein, an dem sich die Menschen auch einmal duschen und ihre Kleidung waschen können. Da spielt die Lage dieses Anlaufpunkts eine untergeordnete Rolle, da die Klientel sowieso hoch mobil ist. Das bestätigen die Experten des Drogenvereins und der Stadtverwaltung immer wieder.

Es sei in diesem Zusammenhang auch explizit darauf hingewiesen, dass der Standort früher einmal ein Kinderspielplatz war und dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft auch ein Bolzplatz befindet. Wenn für solche Einrichtungen der Standort gut genug ist, bzw. war so gilt dies auch für einen Trinkertreff.

Zudem hat die Stadtverwaltung 20 Immobilien als Standorte geprüft. Alle kamen aus unterschiedlichen Gründen nicht infrage. Es gibt also momentan keine Alternative zur Akademiestraße. DIE LINKE fordert deshalb, dass nun nach jahrelanger Diskussion und Prüfung, endlich ein positiver Beschluss für den Standort an der Akademiestraße gefasst wir.

DIE LINKE würde als Kompromiss auch eine Containerlösung mittragen, anstatt einer ortsfesten Bebauung.

 

„Wir brauchen endlich wieder ein gesellschaftliches Projekt!“

Eine Veranstaltung von Betrieb & Gewerkschaft DIE LINKE Baden-Württemberg

Es ist der Tag nach dem 1. Mai, dem zentralen Feiertag der Gewerkschaften. Der Raum im Gewerkschaftshaus ist voll, als Gökay Akbulut (MdB) die rund 50 Gäste aus den Betriebsräten, den Gewerkschaften und der Politik begrüßt.
Das Thema des Abends dreht sich um die Frage, wie wir gute Arbeit für alle schaffen können und wie ein neues Normalarbeitsverhältnis in Zeiten der Digitalisierung und zunehmender Prekarisierung aussehen muss.

Was das speziell auch für Frauen bedeutet, führt Akbulut aus. Denn gerade in Baden-Württemberg besteht dringender Handlungsbedarf, schließlich haben wir hier die größte Lohnlücke zwischen den Geschlechtern und den niedrigsten Frauenanteil im Landesparlament von allen Bundesländern. Zudem sind insbesondere
Frauen von unfreiwilliger Teilzeit, von Niedriglöhnen und damit auch von
Altersarmut betroffen.

In seinem Grußwort wirft Klaus Stein, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Mannheim, dann auch die zentrale Frage auf: Wie kann ein neues Normalarbeitsverhältnis künftig aussehen?
Er ist sich sicher, dass es klare gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, um die Macht der Konzerne zugunsten der Beschäftigten zu brechen. Nicht fehlende Stärke der Gewerkschaften sei das Problem, sondern die legalen Möglichkeiten, mit denen die großen Unternehmen Standortverlagerungen und Massenentlassungen betreiben können. In
diesen Zeiten müssen auch die Gewerkschaften parteiisch sein und so endet Stein mit dem Ausspruch: „Ich bin froh, dass es DIE LINKE gibt!“

Anton Kobel (Gewerkschaftssekretär i.R.) fährt fort mit einem Märchen. Einem Märchen von Arbeit, wie sie noch vor 20, 30 Jahren ganz normal war: Vollzeit, befristet nur in der Probezeit, flächendeckende Tarifverträge, Betriebsräte als Standard und gut ausgebaute
soziale Sicherungssysteme. Davon ist heute nur noch wenig zu spüren. Fragmentierte Belegschaften, die kaum noch gemeinsam arbeiten sind nur einer der Gründe für den schwindenden Organisationsgrad innerhalb der Beschäftigten.

Davon kann auch Elwis Capece, Geschäftsführer von NGG Nordbaden, ein Lied singen. Gerade in der Gastronomie sind die Entgelte bescheiden und mittels „kreativer Buchführung“ werden die Beschäftigten zudem um ihre Rentenansprüche gebracht. Viele
kommen trotz Vollzeitarbeit kaum über die Runden und sind sich dabei bewusst, dass sie ohne Wenn und Aber in der Altersarmut landen werden. Capece betont deswegen die
Notwendigkeit, zuallererst die Lohnkluft zu den Niedriglöhnen zu schließen und die Durchsetzung eines deutlich höheren Mindestlohnes zu forcieren.

Bernd Riexinger, Vorsitzender DIE LINKE, kennt die Situation. Täglich erreichen ihn Berichte, was auf dem Arbeitsmarkt schief läuft. Und seine Antwort darauf? Wir brauchen ein neues Normalarbeitsverhältnis. Warum neu? Weil das alte Normalarbeitsverhältnis in der Regel für Männer galt, doch die Arbeitswelt hat sich gewandelt. Weiblicher, migrantischer und besser ausgebildet ist die heutige Arbeitswelt, und dafür braucht es eine neue Norm. Das bedeutet unter anderem einen Mindestlohn von 12 Euro und eine Stärkung und Ausweitung der Tarifbindung, indem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen geregelt wird. Im Westen fallen gerade nochmal 51% aller Arbeitsverträge
unter einen Tarifvertrag, im Osten sind es sogar nur noch 37%. Um Tarifflucht
zu vermeiden ist es beispielsweise notwendig, dass Werkverträge unter den
Tarifvertrag des Kernbetriebs fallen. Im Vordergrund steht die gespaltene
Arbeitswelt. Während viele Menschen in unfreiwilliger Teilzeit aufstocken gehen
müssen, wurden im letzten Jahr 1,7 Mrd. Überstunden angehäuft, davon
800 Mio. unbezahlt. Das entspricht einer Million Vollzeitjobs. Während
also gerade Frauen in Mini- und Midijobs kaum ihre Mieten zahlen können,
arbeiten sich andere krank. Besonders anschaulich wird dies am Beispiel
Primark. Hier werden bei Neueröffnungen von Filialen doppelt so viele
Beschäftigte eingestellt, als benötigt. Sobald sich der Betriebsablauf normalisiert hat, werden die Leute dann einfach auf die Straße gesetzt. Gerade im Einzelhandel, in dem überwiegend Frauen beschäftigt sind, gelten „Arbeit auf Abruf“, Teilzeit und Befristungen inzwischen als reguläre Geschäftsstrategien. Riexinger plädiert deswegen auf ein Recht auf 22 Stunden Mindestarbeitszeit, schließlich „gibt das Kapital nichts so ungern her, wie die Verfügung über die Arbeitszeit“. Deswegen braucht es eine gesellschaftliche Debatte über Zeitverfügung und Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. Im Schnitt sei die Kluft zwischen den Löhnen im Dienstleistungssektor und in der Industrie nirgends so hoch in Europa, wie hier – nämlich rund 10.000 Euro im Jahr.

Höchste Zeit also, dass sich etwas tut. Dafür braucht es neben verschiedenen Maßnahmen wie einer Antistressverordnung vor allem auch eine demokratische Offensive von unten. Schließlich leiden alle Beschäftigten unter dem zunehmenden Druck und unter den Überstunden. Die Verantwortung damit umzugehen aber, die wird individualisiert. Dem müssen wir eine Perspektive entgegen stellen, eine neue Solidarität
„Wir brauchen endlich wieder ein gesellschaftliches Projekt!“, ist sich Riexinger sicher. Denn nur so können die verschiedenen Kämpfe von Gewerkschaften, Beschäftigten, Sozialverbänden und politischen Akteuren für bessere Arbeitsbedingungen, Umverteilung
und eine soziale und demokratische Erneuerungsbewegung verbunden werden. Es braucht eine konkrete Vision, die machbar ist und uns in die Zukunft leitet!

RIDESHARING– die Zukunft der Mobilität?

Über Chancen von Ridesharing mit autonom fahrenden Fahrzeugen

Wir freuen uns auf eine Veranstaltung der Rosa Luxemburg Stiftung Baden-Würrtemberg  der wir gerne unterstützen.

Die Digitalisierung ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, hochaktuell das Thema „Ridesharing“ – Autonom fahrende Fahrzeuge, die fahrerlos zu jeder Zeit ähnlich wie Sammeltaxis Menschen auf Abruf befördern, können Mobilität und Verkehr grundlegend verändern. Bis zu 90 % aller PKW in Ballungsräumen könnten mit diesem „Ridesharing“ genannten Konzept eingespart werden. Staus gehören damit ebenso der Vergangenheit an wie zugeparkte Geh- und Radwege. Die Stadtbewohner gewinnen den öffentlichen Raum zurück, die Aufenthaltsqualität nimmt zu, Emissionen werden reduziert. Die Politik muss verhindern, dass mit der Zulassung und Einführung von autonomen Fahrzeugen mehr Verkehr entsteht als heute. Denn auch diese (negative) Entwicklung ist möglich.“
Wir freuen uns auf Maximilian Hartl von der Universität Stuttgart. Er stellt als Co-Autor die Ergebnisse seiner Studie MEGAFON sowie konkrete Möglichkeiten zur Umsetzung vor.

Die Veranstaltung findet am 17.05.2017 um 19:00 Uhr im Trafohaus, Keplerstraße 22, 68165 Mannheim statt.

http://www.bw.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/8SLEG/ridesharing—die-zukunft-der-mobilitaet/

Hauchdünne Mehrheit im Gemeinderat für die Umsetzungsrichtlinien zum 12-Punkteprogramm für preisgünstiges Wohnen

Diese Etappe ist geschafft: Der Gemeinderat hat am 3. Mai die Umsetzungsrichtlinien mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und von Stadtrat Ferrat sowie mit der Stimme des Oberbürgermeisters verabschiedet. Zwei Stadträte fehlten bei der Abstimmung: Herr Beisel von der FDP und der NPD-Mann Hehl. 24 JA, 23 NEIN und keine Enthaltung – so wird in Mannheim also mit Ach und Krach vernünftige und soziale Politik durchgesetzt.

Alle an solcher Politik Interessierten sollten sich diesen eigentlich unhaltbaren Zustand genau merken bis zur Kommunalwahl nächstes Jahr im Mai!

Positiv zu vermerken: Es gab eine beachtliche Versammlung von „außerparlamentarischen“ Befürworter*innen des 12-Punkteprogramms vor dem Sitzungssaal.

Mit dieser Entscheidung ist es jetzt klar:

  1. Bei größeren Wohnungsbauprojekten (d.h. mehr als 10 Wohneinheiten) muss ein Anteil von 30% der Wohneinheiten, mindestens aber von 20% der Fläche als „preisgünstige“ Mietwohnungen angeboten werden („Sozialquote“). Dies kann einerseits durch Inanspruchnahme von Landeswohnraumförderung geschehen. Dann muss der Bauträger zu 33% unter dem Mietspiegelpreis für Neubauwohnungen vermieten – das sind im Moment 7,50 Euro/m² Kaltmiete. Der Mieter braucht dann einen „B-Schein“, den es nur innerhalb gesetzlicher Einkommensgrenzen gibt (untere Einkommen). Die Miete wird vom Sozialamt der Stadt Mannheim regelmäßig überprüft.
    Ein Bauträger kann sich aber auch für die kommunale Förderung entscheiden. Dann erhält er bei städtischen Grundstücken den Bauplatz nicht zum jeweils erzielbaren Höchstpreis, sondern zum Bodenrichtwert. Dann muss er auch die 30%-Quote erfüllen und 33% unter Mietspiegel anbieten. Diese Verpflichtung wird im Grundbuch gesichert. Die Einkommensgrenzen sind weiter gefasst (mittlere Einkommen).
    Bei Privatgrundstücken, für die erst Baurecht erteilt werden muss, gelten die gleichen Verpflichtungen wie bei städtischen Grundstücken. Sie werden über Städtebauliche Verträge und das Grundbuch gesichert
  2. Die Stadt hat nun die – wie eben erwähnt – die Möglichkeit, eigene Grundstücke mit klarer Zweckbindung „unter Wert“ zu verkaufen. Wenn ein Bauträger mehr als 30% preisgünstige Wohnungen erstellt, kann er bis zu 70% Preisnachlass bekommen.
  3. Städtische Wohnungsbau-Grundstücke werden nur noch nach Konzeptvergabe veräußert oder in Form des Erbbaurechts überlassen. Das heißt einerseits, dass die erwähnte Sozialquote erfüllt werden muss; andererseits, dass über ein Ausschreibungsverfahren Interessenten darlegen müssen, welche Konzeptqualität sie bieten wollen: „Nutzungskonzept“ (einschließlich verbilligter Wohnraum, besondere Nutzergruppen u.ä.), „Städtebau/Architektur-Konzept“ und / oder „Ökologie/Freiraum-Konzept“. Auch hier gilt Gleiches für private Grundstücke mit neuem Baurecht.

Mit diesen Regelungen ist Einiges erreicht – aber sehr Vieles hängt auch im weiteren Verlauf immer wieder von den Mehrheitsverhältnissen ab. So muss der Gemeinderat wie bisher auch bei jeder einzelnen Grundstücksvergabe zustimmen.

Ein weiterhin offenes Thema

Besonders gravierend ist, dass auf den Konversionsgeländen i.d.R. die städtische Tochter MWSP Eigentümerin ist und nicht die Stadt selbst. Auch hat die städtische Tochter GBG eigene Grundstücke. Dazu heißt es in dem Beschlusstext:

„Ob und in welchem Umfang auch städtische Tochtergesellschaften, z.B. die MWSP im Rahmen der Entwicklung von Konversionsflächen, Verbilligungen gewähren können um die wohnungspolitischen Ziele der Stadt zu unterstützen ist im Einzelfall auch vor dem Hintergrund des jeweiligen Unternehmenszweck zu prüfen und durch die zuständigen Aufsichtsräte der Gesellschaften zu entscheiden.“ Und weiter, nochmals zur Verdeutlichung: „Eine direkte Ableitung eines Anspruchs auf Verbilligung an städtische Tochtergesellschaften oder auf die Höhe einer ggf. gewährten Verbilligung ist allein auf Grundlage der Richtlinie der Stadt nicht möglich.“ (V145/2018, S. 20)

Das heißt z.B. für Spinelli: Hier muss der Aufsichtrat der MWSP GmbH entscheiden. Die Mehrheitsverhältnisse sind hier 6:6 plus die Stimme des OB. Der Aufsichtsrat wird einer verbilligten Abgabe nur zustimmen, wenn die MWSP vom Gemeinderat die entgehenden Einnahmen in irgendeiner Weise ersetzt bekommt. Hier gilt dann wieder das eingangs Gesagte. Es bleibt spannend!

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Preisgünstige Wohnungen – Sozialquote – Mannheim – Jetzt!

Am 3. Mai entscheidet der Mannheimer Gemeinderat über die Umsetzung dreier wesentlicher Grundsätze des 12-Punkteprogramms für bezahlbares Wohnen in kommunales Satzungsrecht: Die Einführung der „Sozial-Quote“ von 30%, die verbilligte Abgabe von städtischen Grundstücken an Wohnungsbauträger, die mehr als 30% preisgünstigen Wohnraum schaffen und die Konzeptvergabe, die sich nach der Qualität und dem Nutzungskonzept des Bauprojektes und nicht nach dem preislichen Höchstgebot für das Baugrundstück richtet.

Im Hauptausschuss des Gemeinderats fand am 24. April die Vorberatung über die entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung statt (V145/2018). Der Ausschuss empfahl mit 7 zu 6 Stimmen dem Gemeinderat die Annahme der Vorlage. Die 7. Stimme stammt vom Oberbürgermeister, der bekanntlich im Gemeinderat und seinen Ausschüssen Stimmrecht hat. Für die Vorlage stimmten SPD, Grüne und Linke; dagegen CDU, ML, Bürgerfraktion und die FDP. Im Gemeinderat sind diese beiden Lager mit 23 Stimmen (links einschließlich des Einzelmitgliedes J. Ferrat) und 25 Stimmen (rechts) ausgestattet. Der OB wird selbstverständlich für die Vorlage stimmen, damit würde es 25 zu 24 Stimmen gegen die Vorlage stehen. Unberechenbar sind manche Einzelmitglieder und auch immer wieder einzelne Mitglieder der CDU-Fraktion. Es bleibt also (bei Redaktionsschluss) spannend.

Was hieße eine Ablehnung der Vorlage?

Sie wäre eine herber Rückschlag für die zarten Bemühungen der Stadt Mannheim, dem immer akuter werdenden Mangel v.a. an preisgünstigen und dabei auch an vielen kleinen Wohnungen entgegenzuwirken. Es bestünde dann ein im letzten Jahr noch knapp mehrheitlich verabschiedetes 12-Punkteprogramm, das in den wesentlichen Punkten nicht umgesetzt werden kann. Und selbst, wenn die Umsetzungsrichtlinien jetzt verabschiedet werden, ist immer noch der einzelne Grundstücksverkauf vom Gemeinderat zu beschließen. Selbst hier könnte sich bei der einzelnen Umsetzung die neue rechte Gemeinderatsmehrheit durchsetzen.

Dem „rechten Block“ ist dieser Wohnungsmangel offensichtlich gänzlich egal. Für sie geht es um die ungehinderte Anlockung von Investoren und die Fortsetzung einer Wohnungsbaupolitik, die bisher (seit Abschaffung der Sozialwohnungsbauförderung und Wohnungsgemeinnützigkeit) fast ausschließlich zur Errichtung teurer Miet- und v.a. Eigentumswohnungen geführt hat. Der rechte Block ignoriert ferner, dass fast alle Großstädte, die mit Wohnungskosten-Explosionen konfrontiert sind, genau solche Programme aufstellen, wie sie jetzt auch in Mannheim kommen sollten.

Die Argumente der Gegner der Quote sind allesamt tatsächlich unhaltbar.

Die CDU behauptet, sie sei gar nicht grundsätzlich gegen die Quote. Nur dürfe die Quote nur auf ein ganzes Quartier, nicht auf das einzelne Investorenprojekt  bezogen werden. Was hieße dies? Bei großen Quartieren, z.B. der Bebauung Käfertal Süd / Spinelli mit geplanten 1.800 Wohneinheiten werden mehrere Investoren bieten, beispielsweise 10. Wie sollen Verträge mit den einzelnen Investoren abgeschlossen werden, wenn nicht jeder die Quote bringen muss? Beißen dann die letzten 2 Investoren die Quoten-Hunde? Die dürften dann gar keine nicht-preisgünstigen Wohnungen bauen, damit die Gesamtquote stimmt. Was die CDU mit einer solchen Argumentation außer Obstruktion bezweckt, ist unklar. Aber eine solche CDU-Regelung würde v.a. dazu führen, dass sich die Erfüllung der Sozialquote aufs hinterste Eck des Quartiers beschränken und dort konzentrieren würde. Damit würde – neben der Nichthandhabbarkeit in den Verhandlungen mit mehr als zwei Investoren – der Segregation Vorschub geleistet anstatt sie endlich einzudämmen.

Mit besonderer Inbrunst wird gegen Sozialquoten in einem einzelnen Gebäude polemisiert (ohnehin ein unwahrscheinlicher Fall). Bei dieser Argumentation wird schlicht bereits bestehender Praxis ignoriertt: In den 70er Jahren bauten die großen Bauträger in höheren Gebäuden bisweilen unten geförderte Sozial- und in den oberen Stockwerken frei geförderte Wohnungen ohne Preisbindung. In Großanlagen wie dem Herzogenried wurden zudem Eigentumshäuser Wand an Wand zu Sozialwohnungshäusern errichtet, und oben für besonders Zahlungskräftige auch noch Penthäuser.

 

Die CDU wird gemeinsam mit der FDP darüber hinaus  nicht müde, grundsätzlich die Objektförderung zu kritisieren. Sie möchte stattdessen die Subjektförderung  verstärken(wie sie beispielsweise im Wohngeld vorliegt). Mit der Subjektförderung wird eigentlich nur Eines erreicht: Durch öffentliche Subventionen an die Mieterinnen und Mieter sollen diese in die Lage versetzt, werden (was natürlich gar nicht klappen kann) Wohnungen zu durch die Decke stoßenden Preisen zu zahlen. Es handelt sich mithin um Beihilfe zur Mietpreisexplosion, anstatt einen Sektor zu schaffen, der preisgebunden und preisdämpfend für den ganzen Mietwohnungsmarkt wirkt.

Die FDP wird zudem nicht müde, die Quotierung als Wohnungsbaubremse zu bezeichnen. Tatsächlich aber sind die Investoren derzeit so wild auf die Errichtung von Wohnungen, dass sie auch kleine Margenkürzungen oder aber auch nur Mischkalkulationen zwischen teuren und „billigen“ Wohnungen in Kauf nehmen. Unter den Bedingungen der neuen Landeswohnraumförderung mit erheblichen Investitionskostenzuschüssen kann sich jeder Investor auch die geforderte Mietpreisreduzierung leisten und kommt trotzdem auf eine ordentliche Rendite. Es gibt ganze Wohnungsbaukonzerne, deren Geschäftsmodell aus diesem Grund regelrecht auf Sozialwohnungen spezialisiert ist.

Wie auch immer die Entscheidung am 3. Mai ausfällt: Es ist im Interesse der überwiegenden Teile der Mannheimer Bevölkerung, dass sich die Mehrheitsverhältnisse bei der nächsten Kommunalwahl wieder nach links verschieben. Sonst wird’s noch teurer.

Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE

Sozialquote für Mannheim – JETZT!

Am morgigen Donnerstag, den 3. Mai 2018, steht im Mannheimer Gemeinderat die Abstimmung über die konkrete Ausarbeitung der sog. Sozialquote an (Vorlage V145/2018). Diese ist Bestandteil des 12-Punkte-Programms für bezahlbares Wohnen, das der Gemeinderat vor etwa einem Jahr beschlossen hat. Die Sozialquote sieht im Kern vor, dass Investoren bei Neubauten ab zehn Wohneinheiten mind. 30 % der Wohnungen zu einem Höchstpreis von 7,50 € pro Quadratmeter vermieten dürfen. Diese Regelung gilt allerdings nur dort, wo ein Bebauungsplan aufgestellt wird, z.B. also auf der Konversionsfläche Spinelli.

Durch den Übertritt von Thomas Hornung von den Grünen zur CDU im vergangenen Herbst haben sich die zuvor knappen Mehrheitsverhältnisse noch einmal verschärft. Daher ist bei der morgigen Abstimmung bei Weitem nicht sicher, dass die Sozialquote eine Mehrheit findet.

„Seit Jahren setzen wir uns im Gemeinderat für die Erhaltung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein. Im 12-Punkte-Programm für bezahlbares Wohnen sind wesentliche Forderungen der LINKEN aufgenommen werden, darunter auch die Sozialquote bei Neubauten. Diese gilt es nun in Mannheim durchzusetzen und verbindlich zur Anwendung kommen zu lassen“, erläutert LINKE-Stadtrat Thomas Trüper.

Seine Kollegin Gökay Akbulut ergänzt: „Zahlreiche Menschen, insbesondere Erwerbslose, Geringverdienende, Rentner, alleinerziehende Frauen und Migranten haben immer größere Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die Sozialquote kann dabei zumindest ein wenig Abhilfe schaffen. Wer diese ablehnt, wie CDU, FDP, ML und Bürgerfraktion (ehem. AfD) es tun, entscheidet vollkommen an den Bedürfnissen der Menschen vorbei.“

Dennis Ulas, Kreissprecher der Mannheimer LINKEN: „Die Sozialquote ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn Mannheim braucht mehr bezahlbare Mietwohnungen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Preise von Neubauten bei 10 € pro Quadratmeter aufwärts liegen. Das ist für viele Menschen einfach nicht bezahlbar. Allerdings müssen weitere Instrumente eingeführt werden, da der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen über die Sozialquote von 30 % alleine nicht gedeckt werden kann.“

DIE LINKE Mannheim ruft alle Befürworter der Sozialquote dazu auf, der Gemeinderatssitzung ab 16 Uhr im Ratssaal in N1 beizuwohnen. Ein frühes Erscheinen wird empfohlen.

„Haus und Gier“ in die Schranken weisen!

„Haus und Grund“, der Gegenspieler des Mietervereins/ Deutscher Mieterbund bringt die liberal-kapitalistische Logik auf den Punkt:
Wohnungen sind Waren, dienen maximaler Profiterzielung und jegliche Regulierung habe zu unterbleiben. In jedem einzelnen Punkt ist ihm vehement zu widersprechen und sind die politischen Vertreter*innen dieser Sichtweise in die Schranken zu weisen.

Wohnungen – wie Grund und Boden – sind kein beliebig vermehrbares Gut, Wohnen ist Menschenrecht und „die Wohnungswirtschaft“ hat vor allem die Verwirklichung dieses Menschenrechts zu gewährleisten. Und da das mit den Euro-Zeichen in den Augen nicht geht, wurden in über 150 Jahren Stadtentwicklungs- und Wohnungsbau-Geschichte und als Ergebnis heftiger sozialer Kämpfe Regulierungen und Maßnahmen zum Schutz des Wohnens der breiten Massen vor nackter Profitgier eingeführt – und leider seit der „Neoliberale“ Wende auch systematisch wieder eingeschränkt und abgeschafft.

So gibt es keine Gemeinnützigkeit mehr in der Wohnungswirtschaft. Es gibt schon längst keine flächendeckende Mietpreisbindung mehr (zuletzt in Berlin 1988 abgeschafft), ebenso wurde der soziale Wohnungsbau systematisch zur Strecke gebracht. Was es noch gibt, sind nicht (primär) profitorientierte Wohnungsbau- und vermietungsträger wie kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und z.B. das Mietshäusersyndikat. Und es gibt immer noch viele private Hauseigentümer, die den Mieter*innen nur bezahlbare Mieten abverlangen und nicht nehmen, was sie in Zeiten angespannten Wohnungsmarktes kriegen können.

Der Mietspiegel bildet – was DIE LINKE schon immer kritisiert – nicht den gesamten Querschnitt des Mietwohnungsmarktes (Bestandsmieten) ab, sondern nur die Mieten, die innerhalb der letzten vier Jahre erhöht wurden. Die paar Sozialwohnungen, die es noch gibt, sind ausdrücklich ausgenommen. Nun regt sich Haus und Grund auf, dass in Mannheim die GBG-Mieten (ca. 19.000 Wohneinheiten) mit ihrem fast durchweg unter Mietspiegel liegenden Niveau die Preise „verderben“.

In Wirklichkeit ist bei der Mietspiegelerrechnung der GBG-Anteil künstlich runtergerechnet worden.

Dass CDU und ML gleich angesichts der Klage von Haus und Grund dagegen, dass die GBG-Mieten überhaupt in den Mietspiegel einfließen,  „Gelassenheit“  oder sogar Zustimmung äußern, macht deutlich: Der politische Kampf für soziale Mieten muss breit und entschieden geführt werden.

Nächste Station ist die Umsetzung des 12-Punkteprogramms in Mannheim. Hier sind die Blockaden des Rechtsblocks schon in die Verwaltungsvorlage eingearbeitet. Entscheidung hierüber im Gemeinderat am 3. Mai 2018. Hier muss Flagge gezeigt werden. Z.B. müssen die Non-Profit-Bauträger deutlich bevorzugt werden. Das fehlt in der Vorlage! Und die städtischen Gesellschaften MWSP und GBG müssen in die Umsetzung verbindlich einbezogen werden. Auch das fehlt.

Thomas Trüper

ELS-Insolvenz: Private Verpackungs- und Wertstoffsammlung lädt ihre Probleme bei der städtischen Abfallwirtschaft ab – Stadt muss einspringen

Es kommt, wie es irgendwann einmal kommen musste: Der für Mannheim zuständige Lizenznehmer des Dualen System Deutschland, die ELS Europäische Lizenzierungs Systeme GmbH, hat am 15.03.2018 Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt, sprich: Insolvenz angemeldet.

Folge: Die über ein Ausschreibungsverfahren für Mannheim mit der Leerung der Gelben Tonne beauftragte Entsorgungsfirma Knettenbrech + Gurdulic (K+G) und die von der ELS mit der Sortierung der eingesammelten Wertstoffe beauftragte Firma ALBA GmbH haben der Stadt Mannheim signalisiert, dass sie ihre Dienstleistungen für die ELS (und damit für Mannheim) einzustellen gedenken. Sie fürchten offenbar, von ELS das ihnen zustehende Geld nicht mehr zu bekommen. Auch von Zahlungsrückständen ist die Rede.

K+G entsorgt nur 78% der Mannheimer Stadtgebiets. Die restlichen 22% hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft der Stadt Mannheim gebührenfinanziert übernommen, um den Hauptentsorger für die Einsammlung auch der Nicht-Verpackungs-Wertstoffe in der Gelben Tonne zu entschädigen, für die das Duale System Deutschland nicht aufkommt.

Was nun? Bleiben die Gelben Tonnen ungeleert? Die Stadt Mannheim hat sich bereiterklärt, über ihren Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die Sammlung sowie die Verwertung / Entsorgung der Wertstoffe sicherzustellen.

Finanziell tritt die Stadt Mannheim vorübergehend in Vorleistung. Gleichzeitig ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft beauftragt, von ELS und vom Umweltministerium Baden-Württemberg, wo eine Sicherheitsleistung von ELS hinterlegt ist (lt. Mannheimer Morgen vom 24.3.18 handelt es sich lediglich um 50.000 Euro), das erforderliche Geld zurückzuholen. Der Gemeinderats-Ausschuss für die technischen Eigenbetriebe wurde am 22.3. während der Sitzung mit der Situation konfrontiert. Er unterstützt deklaratorisch das Vorgehen der Verwaltung. Gäbe es keinen städtischen Eigenbetrieb, wäre nun das Chaos perfekt. Am Ende bleibt die Stadt u.U. auch noch auf den Kosten sitzen.

In der städtischen Pressemitteilung hierüber ist zu Recht von einem „Versagen des Dualen Systems Deutschland“ die Rede. Das DSD hat keinen Haftungsverbund für derartige Ausfälle. 2015 hatte der Gemeinderat auf Antrag der SPD und der Grünen, dem DIE LINKE beigetreten war, einstimmig eine Resolution verfasst. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, den Kommunen die Organisationsverantwortung für die Erfassung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus privaten Haushalten zu übertragen. Von einer solchen Regelung sind wir jedoch weit entfernt. Die Bundes-CDU blockiert.

Hintergründe

Für das System der Sammlung und Verwertung von Verpackungen ist seit 1991 (CDU/CSU und FDP) über die Verpackungsverordnung „die Wirtschaft“ für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen der Privathaushalte zuständig. Die in Deutschland tätigen Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie gründeten in Folge einen Verbund, der die individuelle Rücknahmeverpflichtung für Verpackungen kollektiv regelt und dies privatwirtschaftlich und zunächst monopolistisch: Über das Unternehmen „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“. Den Kommunen war damit die Zuständigkeit für diesen Teil der Abfallentsorgung genommen. Neoliberalismus pur.

Inzwischen gibt es nach Intervention der EU-Kommission gegen das Monopol des Grüne-Punkt-Systems – DSD zehn privatwirtschaftliche Anbieter, die sich die Organisation der Verpackungsentsorgung aufteilen, u.a. eben die ELS GmbH, die ihrerseits Tochter der ASCON Holding GmbH ist.

Diese Firma bezeichnet sich als: Experte der Kreislaufwirtschaft |weltweit effizienter Verwerter und Vermarkter von Sekundärrohstoffen | nachhaltiger Stoffstrommanager | Profi in Sachen Abfallwirtschaftssysteme | Betreiber von eigenen Rücknahme- und Verwertungssystemen. Diese Selbstbeschreibung macht Komplexität der rein privatwirtschaftlich organisierten Kreislaufwirtschaft deutlich.

Privatisierungsfolgen

Das Grundübel ist die Übertragung der Verantwortung für die Finanzierung und letztlich hoheitliche Durchsetzung der Kreislaufwirtschaft auf Private durch die VerpackungsVO. Ein privater Verbund muss die Eintreibung der Finanzmittel für Entsorgung und Verwertung von den Herstellern bzw. den Händlern von verpackten Waren eintreiben und ist damit schon immer gescheitert. Lt. dem Präsidenten des Bundesverbandes der Entsorgungswirtschaft gibt es ca. 30% „Trittbrettfahrer“, die sich den Zahlungen der Verpackungsabgabe entziehen (Interview vom 13.2.13 zit. bei https://de.wikipedia.org/wiki/Verpackungsverordnung_(Deutschland)#cite_note-13). Verstöße gegen die VerpackungsVO werden durch die private Organisation zum Gegenstand des Privatrechts, da der Staat seine hoheitliche Befugnis abgegeben hat. Die 10 Lizenznehmer sind untereinander zerstritten und klagen gegeneinander. Jüngstes Ergebnis dieser Querelen ist das Platzen der Verlosung der regionalen Zuständigkeiten, die am 23.3. hätte erfolgen sollen. Nach dieser Verlosung hätten dann im Herbst die Gebietsausschreibungen für das Einsammeln Leichtverpackungen und Glas für 2019-21 erfolgen sollen (https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/einzelansicht/Artikel/duale-systeme-rkd-laesst-verlosung-platzen.html).

Nun liegt wahrscheinlich erstmals der Fall einer Insolvenz eines Dualen Systembetreibers vor, und die Kommunen, die letztlich für Abfallentsorgung und Sauberkeit im Sinne der Daseinsvorsorge als Pflichtaufgabe geradestehen müssen, sind auf das Privatrecht und seine Fallstricke verwiesen.

Konkret im Falle Mannheims heißt dies letztlich, auf den Kosten sitzenzubleiben

Das für ELS zuständige Amtsgericht Bonn ordnete am 19. März 2018 die vorläufige Sachwaltung über das Vermögen des Unternehmens an ELS als Auftraggeber von K+G steht damit unter Kontrolle des Insolvenzrichters bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters. Alte Schulden dürfen nicht beglichen werden (Schutz der Masse), laufende Verträge werden – da das Unternehmen weitergeführt wird – erfüllt. K+G hat mglw. ein Sonderkündigungsrecht wegen nicht beglichener Forderungen. Wenn die Stadt Mannheim nun einspringt, ist ELS mglw. nicht verpflichtet, diese Dienstleistung zu bezahlen, weil hier kein Vertrag vorliegt. Die neun anderen Lizenznehmer sind nicht verpflichtet, für die Zahlungsunfähigkeit von ELS aufzukommen (wie etwa Sparkassen untereinander). Die beim Landesumweltministerium hinterlegte Sicherung reicht nicht aus. Ob die Stadt Mannheim jemals auf das Vermögen von ELS durchgreifen kann um sich für ersatzweise erbrachte Leistungen zu entschädigen, steht in den Sternen. Außerdem hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft mit seiner Tarifbindung und höheren Sozialstandards einen (deutlich) höheren Aufwand als K+G. Dies war ja auch der Grund, warum der Eigenbetrieb im Rahmen der Ausschreibung nicht zum Zuge kam, sondern eben K+G.

Von Ferne grüßt die rigide neue chinesische Umweltpolitik

Interessant sind die Gründe, die ELS für seine Insolvenz angibt:

„Als wesentliche Krisenursache sieht Geschäftsführer Sascha Schuh das Versagen des Marktes für Verpackungsentsorgung in Deutschland: „Von Beginn an hat es erhebliche finanzielle und strukturelle Probleme bei der Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen gegeben. Da in Deutschland nur die dualen Systeme und nicht die Inverkehrbringer streng kontrolliert werden, tragen insbesondere Trittbrettfahrer des Systems seit Jahren zu enormen Liquiditätsproblemen der dualen Systeme bei. Das sind diejenigen Unternehmen, die nicht lizenzierte Verpackungen in den Markt bringen, für deren Entsorgung also nicht gezahlt wurde. Ein Konzept, bei dem die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, kann nicht funktionieren. Dazu kommen extrem volatile Preise für Sekundärrohstoffe, wechselnde und wegfallende Absatzmärkte sowie konstant steigende Preise für Entsorgungsdienstleistungen“, so Schuh weiter.“ (https://www.els-systeme.de/news/newsartikel.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=89&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=5f6dc2a659ef941a76d332a79e24bc23)

Zunächst also einmal der Hinweis eines Privaten, dass das private System nicht funktioniert. Was die „volatilen Preise“ und „wegfallenden Absatzmärkte betrifft, lohnt ein Blick in die VR China: Am 29.09.2017 meldete der Nachrichtendienst euwid-recycling: „Der Altkunststoffmarkt ist weltweit in schweren Turbulenzen. Das von China angekündigte Importverbot ab 2018 für zahlreiche Kunststoffabfälle führt bereits jetzt zu einer Überversorgung in Europa mit Kunststoffabfällen geringer Qualität. Ton Emans, Präsident des europäischen Kunststoffrecyclerverbands PRE, sieht die Abfallwirtschaft mangels Visionen in den letzten Jahren nun in der „Realität“ angekommen. Politik und Industrie seien gefordert. Die bislang nach China exportierten Abfälle, die schlecht gesammelt und sortiert seien, könnten nun nicht komplett in der EU aufgenommen werden. Die Abfälle entsprächen nicht den Qualitätsanforderungen der europäischen Recycler, so PRE weiter. Dringend notwendig sei nun, einen echten und nachhaltigen Abfallmarkt in Europa umzusetzen. Vor allem müsse die Qualität verbessert werden.“ (https://www.euwid-recycling.de/news/international/einzelansicht/Artikel/chinesisches-exportverbot-kunststoffrecycler-sehen-wirtschaft-und-politik-sind-gefordert.html).

Politische Aufarbeitung: CDU steht an der Spitze der Verwirrer und Verweigerer

Das komplizierte System der privatisierten Organisation der Kreislaufwirtschaft ist für die Öffentlichkeit kaum zu durchschauen, insbesondere, dass die Kommune keinerlei Organisationskompetenz für das Einsammeln des Geloben Sachs / der Gelben Tonne hat. Bei der von allen geforderten Umstellung des Gelben Sachs auf die Wertstofftonne beutete die lokale CDU die Anlaufschwierigkeiten und den vom Dualen Systembetreiber ELS vorausgesetzte 4-wöchentliche Leerung aus, um der zuständigen, von der CDU ungeliebten Dezernentin Felicitas Kubala (Grüne) eins zu verpassen. Sie veranstaltete eine Plakatkampagne für die 14-tägliche Leerung.

Zwar stimmte die CDU der oben zitierten Resolution des Gemeinderats von 2015 zu (bei Ablehnung durch FDP und MfM sowie Enthaltung von NPD).

Und auch 2010, als sich der Gemeinderat in einer Resolution der Kommunalen Spitzenverbände mit der zentralen Forderung anschloss, bei der Formulierung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Organisationshoheit der Kommunen zu verankern und das „Rosinenpicken“ privater Abfallsammler zu unterbinden, geschah dies einstimmig, obwohl zwei MdB der damaligen schwarz-gelben Koalition im Gemeinderat saßen (Prof. Jüttner, Dr. Reinemund).

Jedoch hat sich die letzte Große Koalition im Bund bei ihrem letzten Gipfel vor der Wahl nicht einigen können auf die gesetzliche Regelung einer kommunalen Wertstofftonne, wie sie der Bundesrat gefordert hatte. Die CDU blockierte das. So ist weiterhin das Duale System Deutschland mit seinen 10 Anbietern für die Sammlung der Verpackungen zuständig. Und wenn Kommunen die sonstigen Wertstoffe sammeln lassen möchten, müssen sie dafür zahlen – bar oder durch Übernahme eines Teilgebietes auf eigene Kosten (wie in Mannheim).

(Thoms Trüper, Stadtrat DIE LINKE)

Kommentar von Thomas Trüper zur PM des Mannheimer Migrationsbeirat – Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus

Die Erklärung des Migrationsbeirates ist begrüßenswert, insbesondere der Hinweis, dass  der „Kampf der Kulturen“ letztlich Rassismus ist. Der Beirat hat die Mannheimer Erklärung erneut einstimmig als Arbeitsgrundlage beschlossen. Es wäre ein großer Fortschritt, wenn die im Beirat vertretenen Repräsentanten der türkischen Community (5 von 20), von denen sich sicherlich einige mit der DTIB verbunden fühlen, diesen vom türkischen Staat kontrollierten Moscheen-Verein dazu bewegen könnten, endlich auch die Mannheimer Erklärung zu unterzeichnen.

Außerdem wären ein paar Worte angebracht zu dem militärischen Vorgehen des türkischen Staates gegen die kurdische Bevölkerung in der Türkei und aktuell in Nordsyrien. Hier ist der angebliche Kampf gegen „die Terroristen“ purer Rassismus – geführt in trauter Verbundenheit zwischen türkischem Militär und tatsächlich terroristischen Milizen. Dieser endlose „Kurdenkonflikt“ belastet auch die Mannheimer Stadtgesellschaft und insbesondere die 20% Bevölkerung mit türkischer oder kurdischer Herkunft. Ein Aufruf an Erdogan, die Waffen ruhen zu lassen und endlich wieder den von ihm aufgekündigten Friedensprozess wieder aufzunehmen, wäre auch für Mannheim ein großer Gewinn – und ganz im Sinne der Mannheimer Erklärung. Als mindeste aber wäre der Wunsch nach Frieden in den kurdischen Gebieten und in Syrien zu artikulieren. Stattdessen gibt es Berichte, wonach in der Yavuz-Sultan-Selim-Moschee (DTIB) für die türkischen Soldaten beim Sturm auf Afrin gebetet wird.

(Thomas Trüper, Stadtrat DIE LINKE)